paternion

Landwirtschaft, Imkerei & Forst

Landwirtschaft

Entleihungsmöglichkeiten

Heu- und Strohmessgerät

Auf Initiative des Landwirtschaftsausschusses hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Paternion beschlossen, für die Landwirtinnen und Landwirte unserer Gemeinde zwei Feuchtigkeitsmessgeräte anzukaufen.

Zum einen ein Messgerät, das bei Heu den Grad der Feuchtigkeit misst und ein weiteres Gerät, um die Feuchtigkeit bei Getreide feststellen zu können.

Beide Geräte werden vorerst unentgeltlich zur Verfügung gestellt und können ab sofort im Gemeindeamt entliehen werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt, Frau Sandra Valente, unter 04245288817 bzw. sandra.valente@ktn.gde.at

Viehhebestand

Einen Viehhebestand kann man bei Steiner Georg in Pöllan anmieten.

Viehwaagen

Die Marktgemeinde Paternion verfügt über 4 Viehwaagen, die kostenfrei ausgeliehen werden dürfen. 

Viehanhänger

Die Marktgemeinde Paternion hat einen kleinen sowie einen großen Viehanhänger zur Vermietung angekauft.

Die Kosten betragen halbtags - EUR 30,00 und ganztags - EUR 50,00 

Die Koordination der Vermietungen übernimmt Hannes Steiner vlg. Laber 

Standort: Oberdorfweg 8, 9710 Feistritz/Drau 

Telefon: 04245 2414

Klauenpflegestand

Die Marktgemeinde Paternion hat einen Klauenpflegestand zur Vermietung angekauft.

Die Koordination der Vermietungen übernimmt Joachim Ortner in Aifersdorf. 

Standort: Aifersdorf 5, 9711 Paternion

Telefon: 06502400552

Förderungsrichtlinien

  • Jährliche Förderung eines Privatstieres: EUR 300,- je Stier
  • Beitrag zu den Samenkosten: EUR 5,50 je Besamung
  • Beitrag zur künstlichen Besamung (Rinder): EUR 4,20 je Besamung 
  • Beitrag zur künstlichen Besamung (Schweine): EUR 6,00 je Besamung 
  • Beitrag zur Hagelversicherung: ca. 10% der Prämie
  • Beitrag zur Klauenpflege: EUR 4,- je Rind über 24 Monate
  • Beitrag zur Hengsthaltung: EUR 72,- je Pferd
  • Deckpauschale für Pferde: EUR 80,- je gedeckter Stute 

Tierkörperentsorgung

In der Tierkörperentsorgungseinrichtung der Gemeinde Ferndorf, welches sich im Gelände der Kläranlage befindet (Ferndorf 157, 9702 Ferndorf), besteht die Möglichkeit, tote Tiere, sowie auch tierische Abfälle (Schlachtabfälle) bis zu 80 kg abzugeben.

Öffnungszeiten: Montags, Mittwochs und Freitags von 9:00 – 11:00 Uhr

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Bei Falltieren und getöteten Tieren mit mehr als 80 kg, die aus dem Gemeindegebiet stammen, kann die Meldung an die TKE Kärnten (Klagenfurt) über das zuständige Gemeindeamt oder online über http://kadaver.ktke.at/ erledigt werden. 

TKE Kärnten-Klagenfurt:

  • Boltzmannstraße 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
  • MO-SA 08:00 - 11:00 Uhr
  • 0463 33275 

Bienenzucht

Bienenwirtschaftsförderung - Förderungsrichtlinien

  • Bienenzuchtvereinen wird, sofern sie Mitglied beim Landesverband für Bienenzucht in Kärnten sind, EUR 10,00 pro im Gemeindegebiet Paternion gemeldetem Bienenvolk bis zu einer maximalen Anzahl von 30 Völkern pro Imker (Meldung durch den Verein: Stand August jeden Jahres), ausbezahlt.
  • Die Antragstellung und Auszahlung für alle anderen Imker mit Wohnsitz in der Marktgemeinde Paternion, die Mitglied bei einem auswärtigen Bienenzuchtverein sind, läuft ausschließlich über den jeweiligen Bienenzuchtverein ab 15. August des laufenden Jahres. Eine rückwirkende Auszahlung für vorangegangene Jahre ist ausgeschlossen.
  • Eine Einsteigerförderung in Höhe von EUR 300,00 pro neuem Imker wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

          - Wohnsitz in der Marktgemeinde Paternion

          - Mitgliedschaft beim Bienenzuchtverein Paternion-Feistritz/Drau

          - Absolvierung aller vier Kurse des Landesverbandes

         - verfügt im 2. Bestandsjahr noch über Bienenvölker, die im Gemeindegebiet von Paternion gemeldet sind

 

Anträge sind schriftlich bei der Marktgemeinde Paternion einzubringen.


Forstwirtschaft

Forstwirtschaft in unserer Gemeinde

Land Kärnten, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum

Amtsstunden (Öffnungszeiten)

Mo.-Do. 07:30 - 16:00

Fr. 07:30 - 13:00

Abteilungsleiter/in

Dipl.-Ing. Gerhard HOFFER

Zuständige Referenten:

Landesrat Martin GRUBER

Telefon 050 536 11002

Fax 050 536 11000

E-Mail abt10.post@ktn.gv.at

Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee