Schriftliche Anbringen


Bestimmungen für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gemäß den §§ 13 und 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und § 86b Bundesabgabenordnung – BAO und von schriftlichen Mitteilungen an alle bei der Marktgemeinde Paternion eingerichteten Dienststellen stehen Ihnen ausschließlich folgende Adressen zur Verfügung:

Postadresse sowie persönliche Abgabe:

Marktgemeinde Paternion, Hauptstraße 83, 9711 Paternion

Telefonnummer: +43 (4245) 28 88 
Fax: +43 (4245) 28 88 - 40
E-Mail-Adresse: paternion@ktn.gde.at 

 

Die Empfangsgeräte (Fax und E-Mail) werden nur innerhalb der Amtsstunden betreut. Anbringen an diese Empfangsgeräte außerhalb der Amtsstunden können daher nicht entgegengenommen werden und gelten diese Anbringen erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht / eingelangt.

Die Weiterleitung von Anbringen an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Gemeindeamtes ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt.

Sofern E-Mails Anhänge enthalten werden nur nachstehende Dateiformate akzeptiert:

DateitypDateiformatDateikürzel
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 MS Office Word  – ohne Makros*.doc oder *.docx
 MS Office Excel – ohne Makros*.xls oder *.xlsx
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E-Mails einschließlich Anlagen, die nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind oder einen Passwortschutz enthalten, Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können, ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B. VBScript, ActiveX, Java, JavaScript) enthalten, für relevante Inhalte Hyperlinks zu Webadressen oder zu Dateien im Internet (z.B. Cloud Diensten) verwenden, als Werbe-, Spam- oder Junkmails eingestuft werden, gelten als nicht rechtswirksam eingebracht. 

Die Größe von E-Mails inklusive aller Anhänge darf nicht mehr als 30 MB betragen.

Es erfolgt grundsätzlich keine Bearbeitung derartiger E-Mails oder Verständigung der Absenderin oder des Absenders, wenn die vorgenannten Richtlinien nicht eingehalten werden und dadurch eine E-Mail nicht akzeptiert wird.

 

Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten:

Die Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten entnehmen Sie bitte der Website paternion.gv.at.