Wahlen & Volksbegehren

Für nähere Auskünfte über Wahlangelegenheiten wenden Sie sich an Wahlleiter Stefan Fojan, 04245 288812 bzw. stefan.fojan@ktn.gde.at während der Amtsstunden. 

Montag - Freitag, 7.00 - 12.00, außerdem Dienstag, 16.00 - 18.00 Uhr. 




Kärntenweit können für folgendes Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Jede Änderung der Kärntner Landesverfassung muss verpflichtend durch Volksabstimmung vom Kärntner Volk genehmigt werden. 



Bundesvolksbegehren für die Unterstützungserklärungen abgegeben werden können

Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen – auch wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht – beschließen.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die Intensivbettenanzahl inklusive technischer Ausrüstung, Medikamente und Pflegekräfte in einem Ausmaß zu erhöhen, sodass eine zukünftige Kapazitätsvollauslastung ausgeschlossen werden kann. Ferner ist ein bundesländereinheitliches Meldesystem einzuführen und dem bestehenden Nachfrageüberhang am Personalarbeitsmarkt durch Gehaltserhöhungen zu begegnen. Begleitend ist die Investitionstätigkeit in die Ausbildung von Personal zu intensivieren.


Der (Bundesverfassungs-)Gesetzgeber soll den legalen Besitz und kontrollierten Verkauf von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken erlauben. Dadurch kann zum Schutz der Gesundheit die Qualität kontrolliert, der Verkauf verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden.


Seit Beginn der Corona-Pandemie wird über die besondere Belastung des Pflegepersonals berichtet. Die Reaktion darauf war aber im Wesentlichen bloß „Anerkennung“ und Applaus. Wir fordern daher vom (Bundesverfassungs-)Gesetzgeber erheblich mehr Geld für aktive Pflegekräfte bzw. eine generelle Aufstockung der für diesen Bereich vorgesehenen Budgetmittel, um Personalnot zu lindern bzw. hintanzuhalten.


Bzgl. der Impfpflicht Minderjähriger (0-18 Jahre) gegen COVID-19 fordern wir vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber:

1. Die Impfung muss freiwillig bleiben; eine Impfpflicht ist zurückzunehmen, falls gesetzlich festgelegt; die körperliche Unversehrtheit bleibt ein Grundrecht

2. Ungeimpfte und geimpfte Minderjährige sind gleich zu behandeln; der Ninja-Pass ist dem 2-G Nachweis gleichzustellen

3. Beibehaltung einer kostenlosen Testinfrastruktur

4. Abschaffung des Impfregisters da in Widerspruch mit DSGVO


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die tägliche Turnstunde bundesweit an allen Schulen und Betreuungseinrichtungen endlich eingeführt wird. Damit einhergehend fordern wir die Bereitstellung jener Investitionsmittel, die notwendig sind, um die Infrastruktur (Sportplätze, Turnsäle mit Geräten) im ganzen Bundesgebiet auf den neuesten Stand zu bringen. Bereits 2013 erreichte eine Initiative der Bundessport-Organisation über 150.000 Unterschriften.


Die europäische Union plant Atomstrom als nachhaltige Energieform anerkennen zu wollen! Der Nationalrat muss dies durch Bundesverfassungsgesetz verhindern. Kernenergie produziert gefährlichen Abfall, der über 10.000 Jahre die nächsten Generationen beschäftigt! Tschernobyl und Fukushima waren keinesfalls die schlimmsten denkbaren Atom Katastrophen! Durch diese Regulierung will die Kern-Energie-Lobby eine längst veraltete Technologie mit staatlichen Geldern wieder zum Leben erwecken.


Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Covid-19 wurden vom Verfassungsgerichtshof erst Monate später als rechtswidrig aufgehoben. Um rasche RECHTSSICHERHEIT, für den Gesetzgeber, als auch für Bürger SICHERZUSTELLEN, wird der Gesetzgeber aufgefordert, das in Rechtsstaaten übliche Eilverfahren für den Verfassungsgerichtshof einzuführen. Dieses Eilverfahren ist unbedingt dann anzuwenden, wenn Grundrechte beschränkt werden, Gefahr in Verzug ist oder ein unwiederbringlicher Schaden droht.


Die Initiatoren fordern den (Bundesverfassungs-)Gesetzgeber auf, die Impfpflicht einer Volksabstimmung zu unterziehen, bei der die Mehrheit der Bevölkerung über die Zurücknahme oder den Fortbestand der beschlossenen Impfpflicht entscheiden kann. Bei einem derartigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Privatleben (Selbstbestimmung über medizinische Eingriffe) ist die Meinung des Volkes einzuholen und verbindlich umzusetzen.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert dem Beispiel von Frankreich, Italien und Tschechien zu folgen und strenge Gesetze zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung zu beschließen. Lebensmittelhersteller und Supermärkte sollen verpflichtet werden nicht mehr verkaufsfähige, aber noch genießbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert ein ausnahmsloses Glyphosatverbot nach dem Vorbild Luxemburgs sofort umzusetzen. Das von der Internationalen Agentur für Krebsforschung, einer Teilorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), für den Menschen als „wahrscheinlichen krebserregend“ eingestufte Pflanzengift Glyphosat gehört nicht nur aus der heimischen Nahrungsmittelproduktion, sondern auch aus importierten Lebensmitteln restlos verbannt.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge in Bezug auf die 2G-Verordnungen beschließen:

• Die sofortige Aufhebung aller, durch die 2G-Verordnungen bedingten, einseitig wirksamen Be- und Einschränkungen

• Ein unverzügliches Ende der dadurch entstandenen Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungerechtigkeiten

• Ab sofort und zukünftig ein Verbot solch gesellschaftsspaltender Maßnahmen

• Gesetze, Regelungen, Ver- und Gebote sollen wieder für alle Bürger:innen gleichermaßen gelten


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge Österreich eine internationale Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Digitalisierung sichern:

1)Investitionen in die digitale Infrastruktur ausweiten (Breitband),

 2)Vermittlung digitaler Kompetenzen im Schullehrplan verankern (Programmieren),

3)Weiterentwicklung des E-Government Angebots bis hin zur elektronischen Wahlmöglichkeit,

4)Zukunftsthemen fördern (KI, Blockchain) und

5)Risiken mit zeitgemäßen Konzepten begegnen (Cybersecurity, Datensicherheit)


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, zusätzlich zum

bestehenden Neutralitätsgesetz, eine verfassungsrechtliche Bestimmung

zu erlassen, welche der Republik Österreich explizit einen Beitritt zur

NATO untersagt. Keinesfalls darf Österreich durch kurzsichtige politische

Entscheidungsträger in einen militärischen Konflikt verwickelt werden.

Vielmehr sind diplomatische Bemühungen zu intensivieren, welche das

Land als aktiver internationaler Friedensvermittler positionieren.


Die Mitglieder der Union Souveränität und besorgte Bürger fordern den Bundesgesetzgeber auf, per Gesetz oder in der Verfassung sicher zu stellen, dass das Parlament keine Verträge mit internationalen Organisationen (wie z.B. der WHO) ratifizieren darf, oder Pandemie-Auflagen der EU nicht umgesetzt werden dürfen, wenn deren Inhalte einen Eingriff in die Verfassungs-, Grund- und Freiheitsrechte jedes Einzelnen darstellen.


Um den Ukraine-Krieg (und andere Kriege) möglichst schnell zu beenden, fordern wir vom Bundesgesetzgeber durch Bundesverfassungsbeschlüsse:

1. Mit wirtschaftspolitischen Gesetzen Abhängigkeiten von Despoten verhindern

Art. 4 des Vertrages der EU weist den Schutz der nationalen Sicherheit als alleinige Kompetenz der Mitgliedsstaaten aus. Der Gesetzgeber soll zu unserer Sicherheit undemokratische Regime auflisten und mit Zollgesetzen verbieten, dass Rohstoffe und Schlüsseltechnologien mit zu großen Anteilen von diesen Ländern importiert werden dürfen.

2. Kreislaufwirtschaft

Um Rohstoffe sparsamer zu verwenden, Reparatur und Recycling fördern und somit Arbeitsplätze nach Österreich verlagern.

3. Energiewende

Schleunigst den Ausstieg aus fossiler Energie und Ausbau der erneuerbaren mit Förderungen, steuerlichen Anreizen und weiteren CO2-Abgaben.

4. Mobilitätswende

Öffentliche Verkehrsmittel rasch massiv auszubauen, E-Mobilität und Fahrräder zu fördern und Verbrenner so bald als möglich nicht mehr zuzulassen.

5. Handelsembargo

Ein totales Handelsembargo gegen Russland und Belarus (ausgenommen humanitäre Güter) mit wirksamen strafrechtlichen Sekundärsanktionen.

6. Vermögensverschleierung und Geldwäsche mit wirksameren Gesetzen bekämpfen

Um die Kriegsfinanzierung zu erschweren, Putins Regime, dessen Financiers und russische sowie weißrussische Millionäre per Gesetz zur kriminellen Organisation zu erklären.

7. Einen sozialen Ausgleich für die Kosten des Embargos

Sozialer Ausgleich in Form eines Heizkostenzuschusses und bei größerer Inflation Lebensmittelunterstützung.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den Anteil der Landesverteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt, welcher gegenwärtig zwischen 0,6 und 0,7 Prozent beträgt, bis 2030 auf maximal ein Prozent zu beschränken - wobei ein signifikanter Teil des Budgets für zivile Aufgaben wie Katastrophenschutz zu reservieren ist. Es gilt, populistischen Forderungen nach einer Vervielfachung des aktuellen Wehretats in den nächsten Jahren durch gesetzliche Regelungen Einhalt zu gebieten.


Wir fordern

* die Wahl der Verfassungsrichter durch das Volk auf 10 Jahre,

* unparteiische, im Richterberuf erfahrene und hauptberufliche Verfassungsrichter,

* dass die Verfassungsrichter keinen Zweitjob haben dürfen,

* dass die Bezüge der VfGH-Richter um 20% gesenkt werden.

 

Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.

 => Beiblätter

Vorbemerkung:

Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrengesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Wir wollen unsere Unterstützer/-innen - im Sinne der Transparenz - aber gleich von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses Volksbegehren sind.

Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen sind

,,- die Nichteignung des gegenwärtigen Verfahrens zur Herstellung eines Rechtsstaats,

- die häufige Unfähigkeit derzeitiger Richter, Recht von Unrecht zu unterscheiden,

- die Entfremdung der Richter vom Volk,

- der offene oder geheime Einfluß der Politparteien auf Urteile und

- die Laufbahnabhängigkeit der Richter von der Exekutive und den Parteien."

Zitat von Claus Plantiko => h.t.tp.s://w.ww.grin.com/document/109064

- dass der Verfassungsgerichtshof das politischste Gericht aller Gerichte in Österreich ist. Das merkt man daran, dass nicht nur viele grundsätzliche (politische) Entscheidungen vom Verfassungsgerichtshof getroffen werden, sondern auch daran, dass alle Besetzungen der Verfassungsrichter über die Parteipolitik erfolgen.

Dass 8 von 14 Verfassungsrichtern von der Bundesregierung – somit von den Regierungsparteien – vorgeschlagen werden, läßt Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes aufkommen, wodurch er auch seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung nicht (vollumfänglich) erfüllen kann. Die weiteren 6 Verfassungsgerichter werden über das Parlament, also von den nämlichen Parteien vorgeschlagen. Somit ist das Verfassungsgericht - als Teil der Judikative – bei der Bestellung aller seiner Mitglieder von der Exekutive und Legislative abhängig.

 

 

Die Begründung im Detail:

 

1. Wahl der Verfassungsrichter durch das Volk auf 10 Jahre:

Die Gewaltentrennung soll die Macht im Staate Österreich auf verschiedene Institutionen aufteilen. Die wichtigsten Institutionen sind das Parlament als Gesetzgebung, die Bundesregierung als Staatsverwaltung und die Gerichte als Rechtssprechung). Diese Institutionen sollen sich im Idealfall gegenseitig kontrollieren.

(Anm.: Die Machtverteilung macht aber keinen Sinn, wenn dahinter - wie aktuell - überall die ÖVP steht, denn dann gibt es keine Kontrolle mehr, sondern viele Fälle mit Korruptionsverdacht. Für die ÖVP gilt die Unschuldsvermutung.)

Deshalb sind auch unabhängige und unparteiische Höchstrichter für eine unabhängige Rechtssprechung unerläßlich.

(Anm.: Derzeit werden die Verfassungsrichter von den Mehrheitsfraktionen im Parlament und den Koalitionsparteien der Bundesregierung bestellt. Die ÖVP ist immer mit dabei.)

Die unabhängigen Verfassungsrichter sollen sich nur der Rechtssprechung und dem österreichischen Volk verpflichtet fühlen (und sich nicht irgendwelchen Parteien).

Die Unabhängigkeit der Höchstrichter kann - im Sinne der Gewaltentrennung - nur damit garantiert werden, dass Richter eigenständig und direkt vom Volk gewählt werden. Unser Vorschlag dazu ist auf 10 Jahre.

 

2. Die Unparteilichkeit der Verfassungsrichter:

Die Verfassungsrichter sollten unparteiisch sein. Das sagt einem ja schon der Hausverstand.

Zur „Unparteilichkeit“ und Transparenz gehören auch die Offenlegung sämtlicher Parteiund Vereins-Mitgliedschaften und Funktionen, sowie die Veröffentlichung der Lebensläufe aller Verfassungsrichter auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes. Das sollte gerade Verfassungsrichtern besonders wichtig sein.

Daraus können dann Außenstehende prüfen, ob es den Anschein einer Befangenheit von Verfassungsrichtern gibt und die Befangenheit geltend machen.

Befangenheitsgründe sind Anfechtungsgründe. Eine Anfechtung von Verfassungsgerichtshofsentscheidungen sind aber in Österreich nicht möglich, da ja der Verfassungsgericht in oberster Instanz entscheidet. Umso strengere Maßstäbe sind bei der Prüfung ihrer Befangenheit anzuwenden.

Auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes geben die einzelnen Verfassungsrichter Teile ihres Lebenslaufes bekannt, aber nicht ihre Naheverhältnisse zu der sie entsendenden politischen Partei. => h.t.tp.s://ww.w.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/verfassungsrichter/mitglieder.de.html Offensichtlich haben die Verfassungsrichter ihre parteipolitische Befangenheit selbst erkannt und versuchen diese zu verheimlichen. Das ist ein weiterer Grund ihrer Befangenheit, insbesondere bei Wahlanfechtungen.

Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive. Wenn der Verfassungsgerichtshof als unparteiische Instanz anerkannt werden will, dann sollte mit den parteipolitischen Postenbesetzungen durch Parlament und Bundesregierung raschest aufgehört werden. Es geht um das Ansehen des Verfassungsgerichtshofes.

 

(Anm.: Unparteiisch sind Verfassungsrichter (= Judikative) jedenfalls dann nicht, wenn sie von den ParlamentsPARTEIEN (= Legislative) und RegierungsPARTEIEN (= Exekutive) nominiert werden. Selbst eine proporzmäßige Verteilung der Posten am Verfassungrichtshof auf alle Parlamentsparteien, ist sogar die maximale Parteilichkeit und daher abzulehnen.)

Beispiele zu Verfassungsrichtern und ihrer Nähe zu politischen Parteien:

* Der Verfassungsgerichtshofspräsident Dr. Christoph GRABENWARTER wurde von der ÖVP unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nominiert.

* Die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Dr. Verena MADNER wurde von der GRÜNEN-Partei nominiert und wurde gleich von Beginn an Vizepräsidentin des VfGHs. Sie wurde am 22. April 2020 unter Kurz (ÖVP) und Kogler (GRÜNE) als Verfassungsrichterin nominiert und vom Bundespräsidenten Van der Bellen (GRÜNE) angelobt.

* Der Ex-Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (ÖVP) wurde kurz darauf Verfassungsrichter. Das wurde von der ÖVP mit der GRÜNEN Partei sogar in einem geheimen „Sideletter“ zum Koalitionsvertrag so ausgemacht und vertraglich festgelegt.

* Der Verfassungsrichter Dr. Michael Rami ist ein weiterer besonderer Fall. Er engagiert sich in seinem Hauptberuf als Rechtsanwalt, unter anderem für seine Mandantin Katharina Nehammer, der Frau vom ÖVP-Bundeskanzler.

* Aber auch die SPÖ und die FPÖ stellen Verfassungsrichter.

* Frau Dr. Claudia Kahr war von 1989 – 1992 verfassungsrechtliche Referentin im SPÖKlub im Parlament. Eine Mitgliedschaft bei der SPÖ ist daher wahrscheinlich.

* Es gibt derzeit keinen einzigen Verfassungsrichter am VfGH, der tatsächlich unparteiisch ist – also von keiner Parlaments- oder Regierungspartei – nominiert wurde. Damit sind die Verfassungsrichter auch alle abhängig und befangen. Dass die Verfassungsrichter über ihre eigene parteiliche Befangenheit nicht einmal diskutieren bzw. in den VfGH-Erkenntnissen „absprechen“ wollen, ist unseres Erachtens ein Skandal der Sonderklasse. Eine Parteimitgliedschaft ist unseres Erachtens ein Ausschließungsgrund für einen Verfassungsrichter und eigentlich meist auch ein Befangenheitsgrund.

 

3. Im Richterberuf erfahrene Verfassungsrichter:

Ein Feuerwehrhauptmann muss vorher einmal Feuerwehrmann gewesen sein.

Ein General einer Armee muss vorher einmal Soldat gewesen sein.

Ein Verfassungsrichter sollte vorher einmal Richter gewesen sein.

Eh logisch oder?

Es geht um die Einstellung der zukünftigen Verfassungsrichter zu ihrem Job.

Es erscheint uns sinnvoll, dass österreichische Verfassungsrichter mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Richter als Qualifikation für den Richterjob bei der Bewerbung vorzuweisen haben müssen. (Anm.: Der Abschluß eines Studiums der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien gem. Art. 147 B-VG Abs. 2 ist unseres Erachtens zu wenig.) Andernfalls haben sie die Bewerbungsvoraussetzung eben nicht erfüllt und sind vorweg auszuscheiden.

(Anm.: Alle derzeitigen 14 Verfassungsrichter übten hingegen nie den Beruf des Richters zuvor in ihrem Leben aus und wurden aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit bzw. ihrer Parteinähe dennoch Verfassungsrichter!!!)

 

4. Hautberufliche Verfassungsrichter ohne Zweitjob:

Verfassungsrichter sollten in Zukunft Berufsrichter ohne Zweitjob (und ev. auch Drittjob) sein. Es gibt genug zu tun. Somit wird den Verfassungsrichtern auch als Berufsrichter nicht fad werden.

Jedenfalls gibt es durch diese Regel wesentlich weniger Interessenkonflikte und Befangenheiten von Verfassungsrichtern, als bisher.

Hauptberufliche Verfassungsrichter hätten – gegenüber den bisherigen nebenberuflichen Verfassungsrichter - den Vorteil, dass die Verfahren in Zukunft wesentlich schneller und inhaltlich wesentlich besser werden, als bisher.

(Anm.: Derzeit tagen die österreichischen Verfassungsrichter nur 4x im Jahr in den sogenannten Sessionen.)

In fast allen Demokratien sind Höchtstrichter auch Berufsrichter, z.B. in den USA, Deutschland, Schweiz, Spanien, usw..

Die Bezüge der Verfassungsrichter sind ohnedies so hoch, dass diese auch ohne Zweitjob nicht am Hungertuch nagen müssen.

 

5. Die Bezüge der Verfassungsrichter um 20% senken:

Die Bezüge der Verfassungsrichter sind im Verfassungsgerichtshofgesetz §4 geregelt und - aus unserer Sicht - viel zu hoch.

Der Verfassungsgerichtshofspräsident kassiert 180% eines Nationalratsabgeordneten, der Vizepräsident 160% und normale Verfassungsrichter 90%. (Ein Nationalratsabgeordneter kassiert seit 1. Jänner 2022 9.376 € monatliches Grundeinkommen.)

Daraus ergibt sich, dass das monatliche Grundeinkommen des Verfassungsgerichtshofspräsidenten bei 16.876 €, des Vizepräsidenten bei 15.001 € und der normalen Verfassungsrichter bei 8.438 € liegt. Dazu kommen noch die Sitzungsgelder und Sonderzahlungen. (Und das Ganze für nur vier Sessionen pro Jahr!)

Weiters kassieren die nebenberuflichen Verfassungsrichter noch Geld aus ihrem Hauptberuf bzw. Zweitjob, z.B. Rechtsanwalt, Universitätsprofessor, Aufsichtsrat oder einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft.

Beim Verfassungsgerichtshof scheint es Privilegien zu geben, deren Berechtigung einer Überprüfung und wahrscheinlich einer Abschaffung bedürfen.

 

Was kann und soll Herr und Frau Österreicher tun?

Das „Verfassungsrichter – Volksbegehren“ können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Rathäusern (außer in Wien) und in den Wiener Magistratischen Bezirksämtern, sowie im Internet mittels Handysignatur auf ht.t.ps://ww.w.bmi.gv.at/411/ zwischen 0-24 Uhr im Eintragungszeitraum unterschreiben.

 

Was soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber tun?

Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens in seinem Kompetenzbereich - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.

 

Mag. Robert Marschall

Bevollmächtigter des „Verfassungsrichter- Volksbegehren“s

Webseite: ww.w.verfassungsrichter-volksbegehren.at

 

13. April 2022


“Lernen’s Geschichte“, sagte schon Kreisky. Wenn Diplomatie versagt,

kann es zu Krieg kommen!

 

Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die immerwährende

Neutralität Österreichs durch ein weiteres Verfassungsgesetz bekräftigen.

ÖSTERREICH soll sich bei internationalen Konflikten ausschließlich als

NEUTRALER VERMITTLER im Sinne Bruno Kreiskys für den FRIEDEN

einsetzen. Diskriminierung von Menschen, die nichts mit der Politik ihres

Landes zu tun haben (zB einfache RussInnen), ist zu verbieten.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber soll

1) für den Gesundheitsbereich ein von Politik und Pharmainteressen unabhängiges Kontrollorgan schaffen, das volle Transparenz und die aktive Erhebung wichtiger Daten sicherstellt – aktuell u. a. zur Immunität in Ö (T-Zellen!), zu Impfnebenwirkungen u. zu Maßnahmen-Folgen für Kinder;

2) Impfzwang bei mRNA- und Vektorimpfstoffen gesetzlich verbieten. Offene Fragen müssen herstellerunabhängig wissenschaftlich geklärt werden: PHARMA BRAUCHT STAATLICHE KONTROLLE!


Wir fordern die sofortige Abschaffung der Mineralölsteuer, der Elektrizitätsabgabe und der Erdgasabgabe. Damit können die Energiepreise bei Benzin, Diesel, Strom und Gas deutlich gesenkt werden. (Die Umsatzsteuer (20%) auf Energie sollte dem Staat Österreich genügen.)

Der rasante Anstieg bei den Energiepreisen kann gestoppt werden, wenn die Österreicher es mehrheitlich in einer Volksabstimmung wollen.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die dafür notwendigen Gesetze beschließen.

Volksbegehren „Energieabgaben streichen – Volksbegehren“

Wir fordern die sofortige Abschaffung der Mineralölsteuer, der Elektrizitätsabgabe und der Erdgasabgabe. Damit können die Energiepreise bei Benzin, Diesel, Strom und Gas deutlich gesenkt werden. (Die Umsatzsteuer (20%) auf Energie sollte dem Staat Österreich genügen.)   

Der rasante Anstieg bei den Energiepreisen kann gestoppt werden, wenn die Österreicher es mehrheitlich in einer Volksabstimmung wollen.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die dafür notwendigen Gesetze beschließen.


Wir fordern die Abschaffung der Parteienförderungen mit

Steuerzahlergeld.

 

Die Ersparnis für die österr. Steuerzahler wären in Summe ca. 65 Millionen € pro Jahr

(= 30,9 Millionen € Parlamentsparteienförderung

+ 23,8 Millionen € Klubförderung

+ 10,5 Millionen € Parteiakademieförderung).

 

Die Parteien sollen sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und

Spenden finanzieren.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die dafür notwendigen Gesetze beschließen.


Der Bundeverfassungsgesetzgeber möge mittels gesetzlicher Regelungen dem gegenwärtigen exorbitanten Preisanstieg von Strom und Gas durch eine Preisdeckelung Einhalt gebieten, welche eine zukünftige Leistbarkeit für die Bevölkerung garantiert.

Wird der aktuellen Preisentwicklung nicht umgehend massiv entgegengesteuert, drohen unter anderem ein nicht unerheblicher Kaufkraftverlust der Privathaushalte, eine erhöhte Arbeitslosigkeit sowie eine Reduktion des gesamtwirtschaftlichen Wohlstandes.


Eine effiziente Hilfe gegen ÄNGSTE, STIGMA, SCHAM & SCHULDGEFÜHLE: Der Austausch in der SELBSTHILFE! Dieses Angebot für Millionen betroffene ÖsterreicherInnen und deren Angehörige muss niederschwellig, barrierefrei, anonym & leistbar bleiben.

Daher fordern wir, dass der Bundes(verfassungs)gesetzgeber sowohl eine österreichweite, direkte BASISFINANZIERUNG aller medizinisch-psychosozialen SELBSTHILFEGRUPPEN als auch die kollektive PATIENTENBETEILIGUNG bundesgesetzlich sicherstellt und verankert!


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Lebensmittel und insbesondere Grundnahrungsmittel für die Bevölkerung leistbar bleiben. Bei der Lebensmittelversorgung handelt es sich um eines der existentiellsten Grundbedürfnisse, weswegen sämtliche denkmöglichen und potentiell zielführenden bundesgesetzlichen Maßnahmen wie etwa Maximalpreise, das Aussetzen der Umsatzsteuer auf Lebensmittel oder die Ausweitung der heimischen Produktion in Betracht zu ziehen sind.


Die Unterzeichner fordern Österreichs EU-Austritt, so rasch als möglich.
Nur so kann Österreich seine wirtschaftliche und politische Selbstbestimmung zurückerlangen, seine immerwährende Neutralität auch tatsächlich umsetzen und wieder zu einem neutralen Verhandlungsboden für internationale Staatstreffen werden. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge das dafür notwendige Gesetz beschließen, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.


Begründung:
1. Ukraine / NATO / EU  immerwährende Neutralität Österreichs
2. P(l)andemie / Corona-Hysterie / gentechnische Experimente
3. Der EURO wurde zum TEURO
4. EU-Boykott der Öl- und Gaslieferungen aus Russland
5. Verfehlte Grenz- und Flüchtlingspolitik in der EU und in Österreich
6. Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen in der EU
7. ESM-Vertrag (2012): 700 Milliarden €
8. Österreichs Mitgliedsbeiträge an die EU; Österreichs Anteil: 19,6 Mrd. €
9. EURATOM & EU
10. Österreich wurde 1994 in die EU hineingeschummelt bzw. hineingelogen
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1. Ukraine / NATO / EU  immerwährende Neutralität Österreichs:
EU ist und bleibt ein Unfriedensprojekt.
2 Milliarden € an Militärhilfe der EU wurden an die kriegsführende Ukraine (Stand 13.4.2022) ausbezahlt und weitere 9 Milliarden € an Finanzhilfen der EU für die Ukraine zugesagt (Stand 31. Mai 2022 =>h.ttp.s://ww.w.sueddeutsche.de/politik/krieg-eu-will-ukraine-mit-weiterer-milliardenhilfe-stuetzen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220531-99-487606), obwohl die Ukraine nicht einmal ein EU-Mitglied ist !!! Die Lieferung von schwerem Kriegsgerät erfolgt direkt von mehreren EU-Mitglieds-ländern, d.h. von den Waffenbrüdern Österreichs.
Die Schritte der EU-Militarisierung waren und sind:


* NATO „Partnerschaft für den Frieden“ (PfP) seit 1994:
Das ist ein wirklich schöner Name, bleibt aber ein Militärprojekt.
* EU-Battlegroups seit 2004: (= EU-Kampftruppe)
Die EU-Mitgliedsländer Dänemark und Malta beteiligen sich nicht daran. Das immerwährend neutrale Österreich ist mit 500 Soldaten beteiligt.
* PESCO seit 2017:
strukturelle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsländer, über die gemeinsame
Anschaffung von Kriegsgerät
* EU-Armee ab 2025:


Bis 2025 sollen - laut EU - rund 5.000 Soldaten einsatzfähig sein.
Unsere Vorschläge sind:

* Österreich sollte seine immerwährende Neutralität hochhalten und im Rat der EU
gegen jegliche Beteiligung der EU am Ukraine-Krieg stimmen, solange Österreich
noch EU-Mitglied ist.
* Österreich sollte im EU-Rat nicht nur bloß abwesend sein - wie es durch den
abwesenden österr. Bundespräsidenten und den abwesenden österr. Bundeskanzler
geschehen ist. Denn so wird der Krieg in der Ukraine nur unnötig verlängert.
* Für uns bedeutet die immerwährende Neutralität Österreichs unter anderem:
Kein österreichischer Soldat im Ausland und kein ausländischer Soldat in Österreich.
Wir sind gegen jegliche ausländische Truppentransporte durch Österreich.
Nur wenn Österreich seine Neutralität glaubwürdig umsetzt, wir die Neutralität auch
respektiert werden. Damit könnte der Friede in Österreich garantiert werden.
* Österreich kann seine wirtschaftliche und politische Selbstbestimmung und seine
immerwährende Neutralität nur mittels EU-Austritt umsetzen. Deshalb sollten wir das
auch raschest tun.
* Österreich sollte sich klar gegen eine EU-Erweiterung um die Ukraine aussprechen,
solange Österreich noch in der EU ist.
* Spätestens jetzt sollte der EU der ihr verliehene Friedensnobelpreis 2012 wieder
abgenommen werden. Die Aberkennung des Friedensnobelpreises wäre eine
wichtige symbolisch Geste, auf die Österreich drängen sollte.
2. P(l)andemie / Corona-Hysterie / gentechnische Experimente („Impfungen“):
Erklärung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 27. April 2022
zur „nächsten Pandemiephase“: „Aber wir kennen den Weg nach vorn. Wir müssen
die Impfung und die Auffrischung sowie die gezielten Tests weiter verstärken“.
In der Faktensammlung („fact sheet“) der Europäischen Kommission mit dem Titel
„COVID-19 – Stärkung der Bereitschaft und Reaktion der EU: Ein Blick in die
Zukunft“, vom 27. April 2022 fordert die EU, dass die Mitgliedsländer
die „vierten Dosen“ und die „Durchimpfung von Kindern“ erhöhen.
Qu.: => ht.tp.s://uncutnews.ch/strategiepapier-der-eu-zeigt-dass-nach-dem-sommerdie-
ungeimpften-ins-visier-genommen-werden/


Unsere Vorschläge sind:
* Das ist aus unserer Sicht genau der verkehrte Weg, denn erstens ist die angebliche
„Impfung“ ein gentechnisches Experiment, zweitens schützt dieses Genexperiment
nicht davor, eine COVID-Infektion zu erhalten und auch nicht gegen eine
Weiterverbreitung und drittens endet das gentechnische Experiment für zig-tausende
Menschen bereits tödlich bzw. mit schweren Nebenwirkungen (z.B. mit
Schlaganfällen, Herzinfarkte, Erblinden, Menstruations- und Schwangerschaftsprobleme,
Gürtelrose, Muskelschmerzen, usw.).
* Somit sollte mit dem Corona-/COVID-Irrsinn schnellstens Schluß gemacht werden.
Es braucht offene wissenschaftliche Informationen beider Seiten, so auch der
Impfpflichtkritiker.
* Jeder soll sich selbst entscheiden dürfen, ob er sich eine (Gift)spritze verabreichen
läßt oder nicht.
* Die EU hat leider auch beim Corona-/COVID-Thema schwerstens versagt.
3. Der EURO wurde zum TEURO:
Lange Zeit wurde davor gewarnt. Jetzt ist es so weit: Die jährliche Inflation ist auf 7%
geklettert. Eine Kostenlawine geht derzeit auf Herr und Frau Österreich nieder.

Wir erleben gerade eine Preisexplosion beim Benzin und Diesel, bei Strom und Gas, bei Lebensmittel und Wohnen. Haushalte mit geringem Einkommen werden dadurch in ihrer Existenz gefährdet.
Die Geldwertstabilität des EUROs wurde verwässert und zwar durch die unfassbare Aufblähung der EURO-Geldmenge um 1,8 Billionen Euro in den letzten 2 Jahren.
Nicht einmal Österreich hält die Maastricht-Kriterien für eine stabile Währung ein. Statt der erlaubten 60% Staatsschulden vom BIP, ist Österreich Ende 2021 bereits bei fast 80%.
Der EURO wurde zum Teuro ist auf dem Weg der ehemaligen italienischen Lira, einer klassischen Weichwährung mit hoher Inflation bzw. Geldwertverlusten.
Unsere Vorschläge sind:


* Zurück zur harten Schilling-Währung.
Nur mit einer eigenen Währung kann man auch eine für Österreich optimal passende Währungs- und Wirtschaftspolitik machen. Das hat Jahrzehnte lang gut funktioniert und wird es auch wieder tun.
* Mit dem EU-Austritt wären auch die Haftungen Österreichs für die anderen maroden EU-Länder (z.B. Polen, Griechenland, Rumänien, Ungarn, Tschechien, Portugal, Spanien, Bulgarien, usw.) zu Ende.
* Die Staatsschulden Österreichs auf maximal 60% des Bruttoinlandsprodukts begrenzen, damit die Schilling-Währung eine harte Währung bleibt.
4. EU-Boykott der Öl- und Gaslieferungen aus Russland:
Die EU hat mehrere Sanktionspakete gegen Russland beschlossen.
Diese sollen u. a. in dem Boykott der Öl- und Gaslieferungen aus Russland bestehen. Das EU-Mitglied Österreich macht bei den EU-Sanktionen überall mit.
Das führt in Österreich zu starken Preisanstiegen bei Benzin, Strom und Gas.
„Frieren für die Ukraine“ ist für Österreich nicht erstrebenswert. Außerdem beendet ein „Frieren für die Ukraine“ den Krieg zwischen Russland und der Ukraine nicht.
Das Fracking-Gas der USA wird nicht nur umweltschädlich mit Chemikalien erzeugt, sondern auch sehr umweltschädlich über Schiffscontainer nach Europa transportiert.
Unsere Vorschläge sind:
* Mit Österreichs EU-Austritt könnte Österreich weiterhin billiges und relativ sauberes Pipeline-Gas aus Russland beziehen. Das billige Pipeline-Gas aus Russland hat jahrzehntelang zum Wohlstand in Österreich beigetragen. Russland war für Österreich immer ein verläßlicher Partner.
* Das Pipeline-Gas ist für Österreich insgesamt wesentlich besser, als das 10-30x so teure und ökologisch maximal schädliche Fracking-Gas aus den USA.
* Österreich sollte wieder normalen Handel mit Russland betreiben.
Das würde nicht nur die Energiekosten senken, sondern auch die Lebensmittelpreise in Österreich. Die Inflation / Geldentwertung in Österreich würde wieder deutlich sinken. Der Lebensstandard in Österreich würde dadurch wieder steigen.
5. Verfehlte Grenz- und Flüchtlingspolitik in der EU und in Österreich
EU hat versprochen die EU-Außengrenze zu sichern. Das wurde aber schändlich vernachläßigt. D.h. es gibt so gut wie gar keinen Schutz der EU-Außengrenzen. Vielmehr wurden die vielen Flüchtlinge mit Rettungsschiffen in die EU hereingeschleppt!!!


Weiters wurde es im Schengen-Vertrag den EU-Mitgliedern verboten, die EU-Binnengrenzen zu schützen. Die Grenzkontrollen an der österreichischen Staatsgrenze zu EU-Mitgliedsländern wurden am 1. Dezember 1997 abgeschafft.
Damit hat die EU das (illegale) Einwanderungsproblem und die Kriminalitätsprobleme in Österreich ausgelöst. Insbesondere der Massenansturm von ausländischen Flüchtlingen in Österreich in den Jahren 2015 und 2016 gehen auf die löchrige EU-Außengrenze und nicht geschützte österreichische Staatsgrenze zurück.
Dies war rechtlich nur mittels Bruch des Dublin-II-EU-Abkommens möglich, denn entsprechend dem Dublin-II-Vertrag müßte das erste EU-Mitgliedsland asylsuchenden Flüchtlingen aus dem EU-Ausland Asyl gewähren. Das wäre im Fall der Iraker, Syrer und Afghanen das EU-Mitgliedsland Griechenland gewesen. Tatsächlich wurden viele Asylsuchende – speziell in den Jahren 2015 und 2016 - nach Österreich, Deutschland und Schweden weitergeschickt, mit katastrophalen Auswirkungen für diese Länder.


Unsere Vorschläge sind:
* Österreich sollte aus dem EU-Schengen-Vertrag raschest aussteigen.
* Österreich sollte seine Staatsgrenzen wieder kontrollieren, um dadurch die Sicherheit in Österreich zu erhöhen.
* Mit der Sicherung der österreichischen Staatsgrenze könnte auch die illegale Zuwanderung gestoppt werden.
* Viel Leid und Schäden hätten in Österreich vermieden werden können, wenn es 1995 nicht der EU beigetreten wäre. Über den EU-Beitritt vor mehr als 27 Jahren zu Jammern und Wehklagen zu führen bringt aber nichts. Was man jetzt - 2022 -machen kann ist, dass Österreich wieder aus der EU austritt und genau das wollen wir.
* Mit einem EU-Austritt kann die Kriminalität in Österreich wieder deutlich gesenkt werden.
6. Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen in der EU:


Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Mehrheitsentscheidungen in der EU ausgeweitet und das Einstimmigkeitsprinzip der EU-Mitgliedsländer in immer mehr Bereichen abgeschafft. Das kleine Österreich hat somit in der EU immer weniger Bedeutung. Österreich ist zwar Nettozahler der EU, hat aber fast nichts mehr mitzuentscheiden. Statt eines mächtigen Vetos („Vetokeule“) ist das Stimmgewicht Österreichs in der EU auf läppische 2,8% abgesackt.
Damit wurde ein zentrales Versprechen bei der Volksabstimmung zum EU-Beitritt Österreichs gebrochen. Der EU-Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Es kam zu großen Demonstrationen, speziell in Wien. Die damalige österreichische Koalitionsregierung negierte alle Wünsche ihres Vollmachtgebers, nämlich des österreichischen Volkes.


Unsere Vorschläge sind:
* Austritt Österreichs aus dem EU-Lissabon-Vertrag
* Österreich EU-Austritt
7. ESM-Vertrag (2012): 700 Milliarden €; Österreichs Anteil: 19,6 Mrd. €
Damit werden überschuldete EU-Mitgliedsstaaten der EURO-Zone mit Krediten und Bürgschaften der anderen EU-Mitgliedsländer unterstützt. Das klingt zunächst sehr anständig und solidarisch, ist es aber nicht. Österreich zahlt davon 2,8%. Das sind 19,6 Milliarden €, die Österreich bezahlen muss bzw. dafür haftet!!!
Unsere Vorschläge sind:
* Das österreichische Steuerzahlergeld braucht Österreich dringend für Sozialleistungen an Menschen unter der Armutsgrenze und für die Bildung der Kinder & jungen Erwachsenen in Österreich. Das Geld wächst leider nicht auf den Bäumen und alle EU-Probleme sind eben nicht von Österreich (mit-)finanzierbar.
* Mit einem EU-Austritt würde Österreich auch aus dem ESM-Vertrag aussteigen und sich damit die hohen Finanzierungs- und Haftungskosten ersparen
8. Österreichs Mitgliedsbeiträge an die EU:
Jede Mitgliedschaft kostet Geld.
Österreichs Mitgliedschaft bei der EU kostete 2020 3,3 Milliarden Euro und wird in den Folgejahren auf 3,8 Milliarden Euro steigen. (Das sind in alter Schilling-Währung 52 Milliarden (!) jährlich an österr. EU-Mitgliedsbeiträgen.)
Selbst wenn 2/3 der Beträge wieder an Österreich zurückkommen, ist das ein beachtliches Verlustgeschäft für Österreich.
Unsere Vorschläge sind:
* Durch Österreichs EU-Austritt bräuchte Österreich klarerweise keine Mitgliedsbeiträge mehr an die EU bezahlen. Österreichisches Steuergeld könnte so für die Grenzsicherung der österreichischen Staatsgrenze ausgegeben werden.
* Mit dem unglaublich vielen Steuergeld - das sich Österreich durch den EU-Austritt ersparen würde - könnten auch viele Sozialprojekte (z.B. bei der Pflege) und vor allem höhere Pensionen der Österreicher/-innen finanziert werden.
9. EURATOM & EU:
Das Hineinziehen für Österreich in den Subventionszwang von Atomkraftwerken durch europäische Institutionen - obwohl Österreich ein Atomsperrgesetz hat - ist für uns unerträglich. Österreich kauft - in Umgehung des österreichischen Atomsperr-gesetzes - derzeit den fehlenden Strom aus Atomkraftwerken in der Slowakei und Tschechien ein.
Unsere Vorschläge sind:
* Wir sind für den Austritt Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag, so wie es bereits im „EURATOM-Ausstieg-Österreich“ Volksbegehren 2020 von über 100.000 Österreichern gefordert wurde.
* Der EURATOM-Ausstieg Österreichs kann auch vor dem EU-Austritt erfolgen. Österreich müßte halt einen Antrag stellen.
10. Österreich wurde 1994 in die EU hineingeschummelt bzw. hineingelogen:
Mit folgenden Versprechen wurde Österreich 1994 von der damaligen SPÖ-ÖVP-Koalition in die EU hineingeschummelt bzw. hineingelogen:
* "Der Schilling bleibt";
* "Die Grenzkontrollen bleiben";
* "Ederer Tausender" pro Monat an Ersparnissen;
* "Österreichs Souveränität bleibt bestehen";
* "Österreich hat ein Vetorecht in der EU. Ohne unsere Zustimmung geht gar nichts";

* „tiefere Preise“ / „alles wird billiger“ / „weniger Inflation“ usw. .


Unsere Vorschläge sind:
* Schon alleine wegen der gebrochenen Versprechungen müßte dringend eine neuerliche Volksabstimmung über die Mitgliedschaft in der EU bzw. den Austritt aus der EU in Österreich stattfinden.
* Man könnte sich aber auch die Frage stellen, ob heute noch die Mehrheit der Österreicher für den EU-Beitritt Österreichs stimmen würde. Wohl kaum.
* Die Politik soll sich nicht vor dem Volk fürchten. Daher ist eine möglichst rasche Volksabstimmung zu Österreichs EU-Austritt sinnvoll und erstrebenswert.
Diese Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Magistratischen Bezirksämtern und Rathäusern (außer in Wien), sowie online mittels Handysignatur zwischen 0-24 Uhr auf w.w.w.bmi.gv.at/411/ im Eintragungszeitraum unterschreiben.

 

 


Die Unterzeichner fordern ein faires Wahlrecht für die Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich.

Es braucht zumindest

* eine Berichterstattung der bislang bereits 13 Gegenkandidaten in den Medien;

* die Bekanntgabe des Wahltermins mindestens 4 Monate vor dem Wahltag und die Bekanntgabe der Frist für die Sammlung der Unterstützungserklärungen mindestens 2 Wochen vor Beginn der Frist;

* Wahlkarten für Auswärtswähler (statt der mißbrauchsanfälligen Briefwahl);

* unparteiische Wahlbehörden.

Beiblätter zum „Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht“ – Volksbegehren: Begründung:

1. Großes Medienversagen in Bezug auf die Vorstellung der Gegenkandidaten

2. Keine ausreichende Vorlaufzeit für die Bekanntgabe des Wahltermins, des Stichtages und der Frist für das Sammeln von Unterstützungserklärungen

3. Derzeit ist keine Abwahl des Bundespräsidenten mittels Volksabstimmung – die vom Volk eingeleitet werden kann – möglich. Warum nicht?

4. Die parteipolitisch besetzten Wahlbehörden sind nicht „unparteiisch“

5. Derzeit gibt es keine transparente, öffentliche Stimmenauszählung

6. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B. bei den Volksbegehren.

7. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen an die Kandidaten ist sinnlos

8. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist laut Bundesverfassung keine Voraussetzung, um bei der Bundespräsidentenwahl kandidieren zu dürfen, laut Bundespräsidentenwahlgesetz aber schon

9. Die Briefwahl ist ein Verstoß gegen das persönliche und geheime Wahlrecht

10. Der Gesetzgeber hat wenig gelernt aus der Wahlaufhebung der Bundespräsidentenwahl 2016

1. Großes Medienversagen in Bezug auf die Vorstellung der Gegenkandidaten: Bis jetzt - 12.6.2022 - gab es keine Nennung der derzeit 13 bekannten Gegenkandidaten und ihrer Ziele, weder im ORF noch in den Zeitungen (Ausnahme: Der Standard mit einer redaktionellen Berichterstattung). Dafür gibt es viele Falschmeldungen wie z.B. „keine Gegenkandidaten“, „ein Kandidat auf weiter Flur“, „Fixkandidat Van der Bellen“, usw. So kann eine Demokratie nicht funktionieren. Lösungsvorschlag: Gute Information des Volkes wird gute Wahlentscheidungen bewirken (und schlechte, manipulative, einseitige und unvollständige Information wird schlechte Wahlentscheidungen bewirken). An guter Information und guten Wahlentscheidungen sollten alle Demokraten in Österreich Interesse haben.

Bisher haben folgende Personen ihre Kandidatur zur Bundespräsidentenwahl 2022 bekannt gegeben: Mag. Hubert Thurnhofer, Wolfgang Ottowitz, Dr. Dominik Wlazny, Thomas Schaurecker, MSc, Rudolf Remigius Kleinschnitz, Dr. Martin Wabl, Mag. Robert Marschall, Barbara Rieger, Johann Peter Schutte, Konstantin Haslauer, Franz Gollowitsch, Martina Essl und Gustav Jobstmann. (siehe => ht.tp://w.w.w.bundespraesidentschaftswahl.at/)

Insbesondere der staatsnahe ORF hat weder seinen Bildungsauftrag erfüllt, noch die GIS-Gebühren gerechtfertigt. Daher sollen die GIS-Gebühren abgeschafft werden. Den Zeitungen und alle sonstigen Medien, die auf die Vorstellung der Gegenkandidaten und ihre Ziele verschweigen, sollte die Presseförderung gestrichen werden;

2. Keine ausreichende Vorlaufzeit für die Bekanntgabe des Wahltermins, des Stichtages und der Frist für das Sammeln von Unterstützungserklärungen: Die Bundesregierung hat per 12. Juni 2022 noch immer noch keinen Wahltermin, kein Stichtag und keine Sammelfrist für die Unterstützungserklärungen festgelegt und ausgeschrieben. (siehe §1 Bundespräsidentenwahlgesetz); Lösungsvorschlag: Der Wahltermin muss zumindest 4 Monate vor dem Wahltag öffentlich bekannt gemachten werden. Der Stichtag sollte mindestens 2 Wochen vorher vom Nationalrat festgelegt und bekannt gegeben werden. Die Unterstützungserklärungsfrist sollten mindestens 4 Wochen dauern.

3. Derzeit ist keine Abwahl des Bundespräsidenten mittels Volksabstimmung - die vom Volk eingeleitet werden kann - möglich: Der Bundespräsident kann zwar mittels Volksabstimmung abgewählt werden (Art. 60 Abs. 6 B-VG), allerdings kann das Volk diese Volksabstimmung nicht selbst einleiten, (sondern nur die parteipolitisch besetzte Bundesversammlung). Lösungsvorschlag: Änderung des §60 (6) B-VG: „Vor Ablauf der Funktionsperiode kann der Bundespräsident durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Die Volksabstimmung ist durchzuführen, wenn ein Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen oder die Bundesversammlung es verlangen.…“

4. Die parteipolitisch besetzten Wahlbehörden sind nicht „unparteiisch“: Derzeit gibt es nur parteipolitisch besetzten Wahlbehörden, die unabhängig und unparteiisch sein sollen; (laut §2 Bundespräsidentenwahlgesetz iVm §14 (1) und §15 Nationalratswahlordnung). Das kann klarerweise nicht gut funktionieren. Lösungsvorschlag: Es braucht Wahlbehörden mit parteifreien – also tatsächlich unabhängigen und unparteiischen - Wahlbeisitzern, bei denen die Wahlbeisitzer zumindest 5 Jahre keiner Partei angehört haben. (siehe auch => h.tt.p://w.w.w.echte-demokratie.at/merkmale.html);

5. Derzeit gibt es keine transparente, öffentliche Stimmenauszählung: Warum nicht? Was haben die Parteien da zu verheimlichen?


Jeder Bürger dieses Landes muss darauf vertrauen können, dass die Regierenden wissen, was sie tun. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge beschließen, dass jedes angehende Mitglied einer Bundesregierung vor der Angelobung einen Test über Allgemeinwissen sowie Fachwissen für das vorgesehene Aufgabengebiet ablegen muss. Die Ergebnisse dieser Tests sollen allen Bürgern im Detail zur Verfügung gestellt werden.


Der Bundesgesetzgeber moege das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs aufheben und alle notwenigen Schritt zum NATO Beitritt Österreichs veranlassen.


Die WHO, ein Zusammenschluss von Staaten zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen, ist zu einer autoritär handelnden Institution geworden, die maßgeblich von privaten Organisationen finanziert wird, deren Interessen sie vertritt. Damit werden Staaten bevormundet und Entscheidungen an die WHO übertragen, wie aktuell im Pandemievertrag. Um die Selbstbestimmung Österreichs zu bewahren bleibt nur der Austritt aus der WHO. Dafür möge das Parlament (verfassungs-)rechtliche Maßnahmen beschließen.


Wir fordern das sofortige Ende aller Sanktionen der EU & Österreichs gegen Russland.

Das ist ein Wirtschaftskrieg, der dem österreichischen Volk enorme Schäden zufügt, zB. durch die massiv steigenden Energiekosten. Wir wollen im Winter nicht frieren für die Ukraine, nicht für die EU und auch nicht für österr. Regierungspolitiker.

Die NATO ist der jahrezehntelange Aggressor mit massiver Aufrüstung in Osteuropa.

Wir wollen zielführende Friedensverhandlungen ermöglichen und das Ende der Sanktionen.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge folgende Maßnahmen

beschließen:

- Keine Beteiligung an Wirtschaftssanktionen.

- Keine direkte Finanzierung von Waffen für ein kriegsführendes Land

- Kein Transport von Truppen oder Waffen durch Österreich zu Land, zu Wasser oder in der Luft, die für einen Einsatz in einem Kriegsgebiet bestimmt sind, wenn kein UN-Mandat vorliegt.

- Österreich soll sich bei jeder Auseinandersetzung zwischen Staaten neutral verhalten, um vermitteln zu können.

Jeder Krieg bringt unzähligen Menschen unvorstellbare Leiden und zerstört wertvolle Nahrung und Bodenschätze. Die von der EU verhängten Sanktionen schaden uns Mitteleuropäern noch um ein Vielfaches mehr als der unmenschliche Krieg im Osten Europas. Die Sanktionen treten das Völkerrecht (Artikel 39 der UN-Charta) und das Neutralitätsgesetz mit Füssen. Sie führen bei den Staaten, die sie verhängen, zu einer galoppierenden Inflation, zum Mangel an Nahrung, Brennstoffen und schließlich zu einer Massenarbeitslosigkeit und zur Verarmung der meisten Menschen.

Das Neutralitätsgesetz lautet:

,,(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."

Die Schweiz lebt dank ihrer Neutralität seit über 200 Jahren in Frieden und Wohlstand. Wenn Österreich zu einer wirklichen Neutralität zurückkehrt, können wir helfen, den Krieg rasch zu beenden. Sind wir neutral, geht bei uns die Teuerung zurück und wir müssen uns keine Sorgen mehr machen, ob wir im Winter frieren und genug zu essen haben.

Daher fordern wir den Bundesverfassungsgesetzgeber auf, die Neutralität Österreichs mit folgenden Punkten zu stärken:

- Keine Beteiligung an Wirtschaftssanktionen. Die Beteiligung an Sanktionen der EU ist sofort zu beenden.

- Keine direkte Finanzierung von Waffen für ein kriegsführendes Land

- Kein Transport von Truppen oder Waffen durch Österreich zu Land, zu Wasser oder in der Luft, die für einen Einsatz in einem Kriegsgebiet bestimmt sind. Ausgenommen sind lediglich Missionen unter UN-Mandat.

- Österreich soll sich bei jeder Auseinandersetzung zwischen Staaten neutral verhalten, um eine Vermittlerrolle einnehmen zu können. Dadurch hilft Österreich, Kriege zu vermeiden und ausgebrochene Kriege möglichst schnell zu beenden.


Wir sind GEGEN die (seit 1.10.2022) neue CO2-Steuer auf Heiz- und

Treibstoffe,

1. weil das Leben für viele Menschen schon jetzt nicht mehr leistbar ist.

Viele Betriebe müssen wegen den Teuerungen zusperren.

Wir erleben im Sept 2022 eine Rekordinflation von 10,5%

Die Inflation bzw. Geldentwertung ist so hoch, wie seit 70 Jahren nicht

mehr.

Da braucht es nicht noch zusätzliche Inflationstreiber, wie die CO2-Steuer.

2. weil die CO2-Steuer laut Umfragen derzeit keine Zustimmung ... im österreichischen Volk findet. 2/3 der Befragten Österreicherinnen und Österreicher sind dagegen. Qu.: Unique Research.

3. weil C02 keine Erderwärmung bewirkt. Die Erderwärmung ist in Wahrheit durch die sich immer wieder verändernden Aktivitäten unserer Sonne begründet. Der C02-Anteil beträgt nur 0,04% vom Luftvolumen undist für die Klimaerwärmung nicht relevant.

4. weil C02 für die Pflanzen die Luft zum Atmen ist, sollte man C02 nicht besteuern;

5. weil die C02-Steuer folgende Preiserhöhungen im Jahr 2022 bedeutet:

• Benzin mit Beimischung (ES): 8,172 Cent je Liter inkl. USt;

• Diesel ohne Beimischung (B0): 9,612 Cent je Liter inkl. USt;

• Diesel mit Beimischung (B7): 9 Cent je Liter inkl. USt;

• Heizöl ohne Beimischung: 10,728 Cent je kg inkl. USt;

• Kohle: 10,008 Cent je kg inkl. USt;

• Kerosin: 9,252 Cent je Liter inkl. USt;

Qu.:h.ttps://w.w.w.wko.at/.branchen/ooe/handel/energiehandel/C02-

Steuer- Auswirkungen-auf-den-Energiehandel-ab-1.10..html

Das bedeutet heuer eine um ca. 5% höhere Tankrechnung oder ca. 4,40 Euro zusätzlich je 50 Liter Betankung.

6. weil die C02-Steuer bzw. die CO2-Bepreisung dann noch in den Jahren 2023, 2024 und 2025 weiter angehoben wird. Bis zum Jahr 2025 soll sich die C02-Steuer gegenüber 2022 fast verdoppeln!!!

7. Wir fordern - falls die Abgeordneten im Parlament zweifeln sollten – eine Volksabstimmung zur C0 2-Steuer. Bürgerentscheidungen sind die Basis einer Demokratie (siehe Artikel 1 der Bundesverfassung). Die Sehwarmintelligenz des Volkes soll entscheiden und diese wird bestimmt besser für das österreichische Volk entscheiden, als das ÖVP-GRÜNE Kartell (,,Koalition") im Parlament.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die notwendigen Gesetze zur kompletten Abschaffung der C02-Steuer rasch beschließen.

Dieses Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Magistratischen Bezirksämtern und Rathäusern (außer in Wien), sowie online mittels Handysignatur zwischen0-24 Uhr auf w.w.w.bm.i.gv.at/411/ im Eintragungszeitraum unterschreiben.


Catcalling bezeichnet anzügliches Rufen, Pfeifen, sexualisierende Sprüche oder Laute im öffentlichen Raum. Das führt dazu, dass sich meist Frauen und Mitglieder der LGBTQ-Community im öffentlichen Raum nicht mehr sicher fühlen oder gar psychische Probleme entwickeln. In Spanien und Frankreich ist Catcalling bereits strafbar und auch in Österreich soll verbale sexuelle Belästigung in das StGB aufgenommen werden.


Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsrechtliche Maßnahmen treffen, um die freie Wahl des Fortbewegungsmittels, insbesondere eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor, zu sichern. Die Entscheidung für oder gegen den Kauf eines E-Fahrzeugs muss dem freien Willen uneingeschränkt vorbehalten bleiben. Der von der EU vorgesehene Zwang, ausschließlich E-Fahrzeuge zuzulassen, widerspricht den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Der Gesetzgeber muss daher gegen einen Zwang vorsorgen. 


Die Bürgerinnen und Bürger aus Ländern mit EU-Kandidatenstatus bzw. potentiellem Kandidatenstatus – konkret: Ukraine, Moldau, Georgien, Montenegro, Albanien, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien & Herzegowina sowie Serbien - sollen von den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen werden und ab 1.7.2023 freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich bekommen.


Aufgrund der dokumentierten Gräueltaten Russlands in der Ukraine haben bereits einige Institutionen und Staaten (OSZE, Europarat [PACE], Litauen, Polen u.a.) Russland zum Terrorstaat erklärt. Auch auf europäischer Ebene wird dies angedacht.

Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, verfassungsgesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen:

1. unter welchen ein Staat zum „Terrorstaat“ erklärt werden kann,

2. welche Rechtsfolgen damit verbunden sind und i.d.F

3. Russland zum „Terrorstaat“ zu erklären.


Die illegale Migration nach Österreich führt zunehmend zu großen Problemen in vielen Bereichen. Die Regierung hat nichts Wirksames dagegen getan. Deshalb möge der Bundesgesetzgeber Maßnahmen beschließen, um die Souveränität des Bundesgebietes wieder herzustellen, u.a. effizienten Grenzschutz, rasche Abwicklung von Asylanträgen und Rückführung nach abgewiesenem Antrag. Parallel dazu soll die Integration von anerkannten Flüchtlingen und legalen Einwanderern verbessert werden.


Der Gesetzgeber soll der Regierung ein neues Mandat für den EU Freihandelsvertrag mit den USA geben und den Abschluss eines EU FTA mit den USA noch 2024 befürworten als Teil der Wende zum Westen, dem NATO Beitritt Österreichs, der Integration der Ukraine in #EU37 und NATO und einem Handelsembargo gegen Russland ab Juli 2023.

 

Der Gesetzgeber soll die EU Handelspolitik aktiv unterstützen um FTAs mit ASEAN, Mercosur, African Union, GCC, Australien, Indien und Uzbekistan bis 2024 zu erreichen.


Der Nationalrat möge Bundes(verfassungs)gesetze zur Sicherstellung einer sicheren, leistbaren und heimischen Stromversorgung beschließen.

Ein Strom-Blackout ist ein Horrorszenario für jeden Menschen, da es ein Systemzusammenbruch wäre. Ohne Strom ist die Wasserversorgung gefährdet und es funktioniert kein Handy, Notruf, Computer, Internet, Radio & TV, Licht, Bankomat, Supermarkt-Kasse, Tiefkühltruhe, E-Herd, Heizungssteuerung, Tankstelle und Zugsverkehr mehr.

Unterschreiben Sie SOFORT!


Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?

Um zeitgemäße demokratische Bürgerbeteiligung zu ermöglichen möge der Nationalrat für Bundesmaterie direkte Beteiligungsmöglichkeiten wie Bürgerräte in den Fokus holen. Politik soll nicht mehr im Hinterzimmer gemacht werden, sondern in offenen, transparenten Prozessen. Die Österreicherinnen und Österreicher sollen dabei direkt über politische Themen entscheiden.


Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um das beste Regierungssystem der Welt für Österreich einzuführen, ähnlich dem Bundesrat der Schweiz. Demnach soll der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin in die Bundesregierung integriert und jährlich als „Primus inter pares“ neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Die Mitglieder der Bundesregierung sollen vom Bundesvolk oder der Bundesversammlung bei einer geheimen Wahl gewählt werden.


Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um ein leistbares Leben für alle Menschen in Österreich dauerhaft zu gewährleisten.

Das LEBEN soll für alle leistbar SEIN und BLEIBEN.


Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, welche dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Österreich verbessern, um eine bestmögliche und menschenwürdige Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten.

Es geht vor allem um drei Punkte:

1.) faire Bezahlung der Pflegekräfte

2.) Ausreichend Personal in Teil- oder Vollzeit

3.) Dokumentationspflicht vereinfachen und auf ein notwendiges Minimum beschränken


Wir fordern,

1) mRNA-freie Bluttransfusionen für COVID-ungeimpfte Personen;

2) eine strikte Trennung von mRNA-freiem Blut und mRNA-verändertem Blut (= Blut, das von Personen stammt, die mit mRNA-Substanzen geimpft sind);

3) die Gründung einer eigenen Blutspendeeinrichtung, die ausschließlich und nachweislich nur mRNA-freies Spenderblut verwendet;

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.


Die Unterstützer dieses Volksbegehrens lehnen eine - ab 1.1.2024 angedachte - ORF-Haushaltsabgabe ab !!!

''Haushalte" sind weder Eigentümer noch Kunden des ORF. Eine Haushaltsabgabe wäre daher unsachlich und unfair, da auch Haushalte diese Abgabe bezahlen müssten, die den ORF gar nicht konsumieren.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den ORF zum Sparen auffordern und leistungsgerechte Entgelte für die Nutzung von ORF-Dienstleistungen für ORF-Vertragskunden beschließen.


Der Gesetzgeber wolle Bundes(verfassungs)gesetze ändern/verbessern, um PKW in Österreich besser nutzen zu können. Für die entgeltliche

Personenbeförderung soll grundsätzlich ein entsprechender Führerschein ausreichen. Es gibt Leute, die für Geld bereit wären, andere Personen zu befördern, welche keinen Führerschein besitzen und/oder nur gelegentlich einen PKW benötigen. Für die Kommunikation könnte u.A. Software verwendet werden (Experten gibt es z.B. im Silicon Valley, USA).


Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?

Demokratie von heute bedeutet Politik mit offener Grundhaltung. Anstatt der in den letzten Jahren zunehmend schlechter werdenden politischen Kultur, soll für Bundesthemen über Ideologien hinaus positive Gestaltungskraft in den Vordergrund rücken. Der Gesetzgeber möge neue und innovative Dialogformate vorsehen. Parteiunabhängige Menschen sollen mehr Raum bekommen.


Die enormen finanziellen Belastungen durch NoVA, steigende Sprit- und Strompreise, die hohe Mineralölsteuer, die CO2-Bepreisung, steigende Parkgebühren sowie das Fehlen von Entlastungen wie etwa dem in anderen Branchen möglichen Reparaturbonus, haben Autofahren enorm verteuert und die Nutzer:innen zu Melkkühen der Nation gemacht.

Der Gesetzgeber möge Maßnahmen setzen, die sicherstellen, dass Autofahren für alle Menschen leistbar wird, weil viele auf das eigene Kraftfahrzeug angewiesen sind.


Kinderpornographie wird aktuell (§207a StGB) fast als Kavaliersdelikt behandelt. Personen, die Material beschaffen oder besitzen, droht lediglich eine skandalös geringe Freiheitsstrafe. Wer pornographische

Darstellungen Minderjähriger herstellt, kann mit nur wenigen Monaten davonkommen. In Summe eine Verhöhnung der Opfer! Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert den Strafrahmen für Herstellung, Verbreitung, Beschaffung und Besitz von kinderpornographischem Material deutlich anzuheben.


Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?

Der Nationalrat möge beschließen: Bürgerbeteiligung soll jederzeit für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein und belohnt werden. Der Bürger-Hunderter bedeutet 100 Euro pro Person und Tag für direktes politisches Engagement für Bundesthemen. Breiter Diskurs und Demokratiekultur sind es wert. Sie führen zu den besten Lösungen und zum besten Österreich


ENERGIE soll in Österreich mindestens ausreichend zur Verfügung stehen. Insbesondere die Nutzung von Sonnen- und Umgebungsenergie soll verbessert werden.

Thermische und elektrische Speicher sollten verbessert werden. Um dies zu fördern sollen u.A. finanzielle Mittel in Forschung und gute Ideen investiert werden.

Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen.


Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die den überwiegenden Teil der Steuerlast tragenden Mittelschicht zu entlasten:

1) Senkung der Steuern auf Arbeit gegenüber Erträgen aus Kapital.

2) Sicherstellung der Chancengleichheit und Verbesserung der Aufstiegschancen für die junge Generation.

3) Erleichterung von Vermögensaufbau (insbesondere im Bereich Wohnen).

4) Inflationsausgleichende Maßnahmen für den Erhalt der Kaufkraft und Erhöhung der Kinder- & Familienbeihilfen.


Unternehmen - insbesondere EPU/KMU - sollen nicht nur entlastet werden, sondern aufblühen.

Damit dies geschehen kann, benötigt es u.A. eine Abschaffung oder wenigstens (weitere) Senkung der Lohn- und Einkommenssteuern.

Der Gesetzgeber wolle Bundes(verfassungs)gesetze entsprechend ändern bzw. verbessern


Österreich soll Erdgas aus umweltschädlicher Fracking-Produktion weder selbst fördern, noch importieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge ein diesbezügliches Gesetz beschließen.

(PS: Das Erdgas aus umweltschädlicher Frackingproduktion aus den USA – das als Flüssiggas mittels Schiffen nach Europa geliefert wird – ist dann in Österreich sogar noch deutlich teurer, wie das Pipelinegas aus konventioneller Förderung aus Russland.)


Der Nationalrat möge die Verabreichung von mRNA-Impfstoffen an Minderjährige gesetzlich verbieten. Die klinischen Studien des für Kinder ab 6 Jahren laut Impfplan empfohlenen(!) BioNTech/Pfizer-Impfstoffes sind unzureichend: fehlende wichtige Laborwerte; veränderte Kontrollgruppe; befristete Erfassung von Nebenwirkungen.

Viele Fragen sind staatlich zu klären: u. a. wie viel Wirkstoff wo, wie lange, in welcher Qualität im Körper produziert wird und was aktuell das „Wuhan-Spikeprotein“ bewirkt.


Das generische Maskulinum macht Gendern überflüssig. Es ist eine grammatikalische Form der Endung und ist keine geschlechtsspezifische Endung. Es wurde in der Vergangenheit vernachlässigt, dass eine Verwendung des Generichen Maskulinums alle Geschlechter miteinbezieht.

Der Gesetzgeber möge deshalb beschließen, dass das Generische Maskulinum bereits in frühen Schuljahren im Lehrplan, sowie in amtlichen Formularen und auf Universitäten, wieder verpflichtende Berücksichtigung findet.


Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber wird aufgefordert, gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen, dass bestehende Sanktionen gegen Russland aufgrund der kriegerischer Aggression dieses Landes jedenfalls solange aufrechterhalten werden, wie dies andere große europäische Länder wie Deutschland und Frankreich auch handhaben, sowie künftige, mit europäischen Partner koordinierte Sanktionen ebenfalls umsetzen.


Uns ist das Hemd näher als der Rock!

Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber möge daher gesetzgeberische Maßnahmen treffen, damit sämtliche Sanktionen gegen Russland möglichst umgehend beendet werden. Dies vorrangig, um der immer weiter voranschreitenden Teuerung entgegenzuwirken.


Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ändern. Es wolle im B-VG möglichst konkret und allgemein verständlich geregelt werden, was obligatorisch (verpflichtend) dem Bundesvolk zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Insbesondere alle Änderungen des B-VG sollen obligatorisch zu solchen Abstimmungen führen.


Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ändern. Es wolle im B-VG geregelt werden, dass Bundesgesetze und auch völkerrechtliche Verträge dem Bundesvolk zur Abstimmung unterbreitet werden sollen, falls innerhalb einer bestimmten Zeit (z.B. 100 Tage) nach der Beschlussfassung eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten (z.B. 50.000) oder eine bestimmte Zahl der Bundesländer/Gemeinden dies verlangen.


Es wolle im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt werden, was in Gemeinden dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Es soll obligatorische/verpflichtende Volksabstimmungen (z.B. bei Ausgaben ab einem bestimmten Betrag) geben. Weiters sollen Beschlüsse des Gemeinderates und Volksbegehren (Initiativen) dem Volk vorgelegt werden, wenn eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten dies verlangt. Der Gesetzgeber wolle das B-VG dahingehend ändern, erforderlichenfalls mit Volksabstimmung.


Der Staat soll die Arbeit der „MAMAS daheim“ finanziell besser belohnen und lebensbereichernde Workshops fördern. Dadurch sollen FAMILIEN gestärkt und „PAPAS“ finanziell entlastet werden.

„Kinderlose Familien“ sollen für Familienarbeit ebenfalls belohnt werden. Eine Gemeinschaft mit stabilen (Groß-)Familien ist die Stärke eines Landes. Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen.


Wir wollen, dass der Präsident oder die Präsidentin der EU-Kommission vom EU-Parlament aus den Mitgliedern der EU-Kommission auf die Dauer eines Jahres gewählt wird und die Wiederwahl für das folgende Jahr ausgeschlossen ist. Seit 1848 (!) wird genau so der Präsident bzw. die Präsidentin der Schweizer Regierung (Bundesrat) gewählt. Der Gesetzgeber wolle bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen, welche bewirken sollen, dass “Österreich“ sich für eine entsprechende EU-Reform einsetzt.


Der ORF soll möglichst objektiv berichten und über faire Gebühren finanziert werden.

Beispielsweise könnten jene Programme im staatlichen/öffentlichen Interesse direkt vom Staat und sonstige Programme privat (individuelle freiwillige Gebühren) finanziert werden. Außerdem wolle der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin jährlich neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


1) eine lückenlose, gut sichtbare Kennzeichnung von allen Lebensmitteln (auch in der Gastronomie), die Bestandteile von Insekten enthalten;

2) dass Bestandteile von Insekten in Nahrungsmitteln in die Allergenverordnung aufzunehmen sind;

3) in der Gastronomie die Kennzeichnung von Speisen mit „100% frei von Insektenbestandteilen“;

4) eine lückenlose Kennzeichnung von Futtermitteln - insbesondere für Nutztiere -, ob Insekten enthalten sind oder nicht.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.

 

Begründung:

1) Wir wollen nicht, dass uns im Brot, Pizza, Erdäpfelpüree, Chips, Kuchen, Torten usw. Insekten untergejubelt werden.

2) Es ist für Allergiker derzeit nicht erkennbar, ob z.B. in Speisen der Gastronomie Insektenbestandteile wissentlich oder unwissentlich enthalten sind, was für diese Personen mitunter lebensgefährlich sein könnte.

3) Insekten sind nicht „klimafreundlich“, wenn sie z.B. in Vietnam in großen Hallen gezüchtet werden und dann nach Europa geflogen werden.

4) Da vorgesehen ist, diese Insektenbestandteile in einen großen Teil der Nahrung einzubinden bzw. beizumischen, ist es für Veganer, Vegetarier, kritische Menschen und alle Anderen nicht erkennbar, wo Insekten überall drin sind.

5) Es gibt derzeit weder Studien (Feldversuch am Menschen) noch Erfahrungen inwieweit Insekten in der Nahrung schädlich sind oder nicht oder ob es ev. sogar Langzeitschäden.


Wir fordern die sofortige Gleichstellung von männlichen und weiblichen Grundwehrdienern und Zivildienern bei der Entlohnung.

Begründung:

Seit 1.1.2023 kassieren Frauen beim Bundesheer im Grundwehrdienst fast den 5-fachen Betrag von Männern.

(Frauen: 1.250,08 € pro Monat / Männer: 261,97 € pro Monat)

siehe:

=> ww.w.oe24.at/oesterreich/politik/bundesheer/grundwehrdienst-frauen-verdienen-fast-5-mal-mehr/548089556

=>https://ww.w.meinbezirk.at/c-lokales/frauen-koennen-kuenftig-grundwehrdienst-leisten_a5912701

Frauen im Grundwehrdienst kassieren derzeit mehr als das doppelte, im Vergleich zu den männlichen Zivildienern.

(Frauen: 1.250,08 € pro Monat im Grundwehrdienst / Männer: 536,10 € pro Monat im Zivildienst)

=> w.w.w.zivildienst.gv.at/aktuelles/grundverguetung-2023.html Die ungleiche Entlohnung je nach Geschlecht ist unseres Erachtens unfair und die Männer – nur aufgrund ihres Geschlechts - diskriminierend.

Der Bundes(verfassungs)-gesetzgeber möge raschest die gesetzliche Diskriminierung von Männern im Grundwehrdienst beim Bundesheer - durch Anhebung der Entlohnung der Männer auf das Niveau der Frauen im Grundwehrdienst (“Orientierungsphase”) – beenden.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, umfangreiche bundesgesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern sowie von deren Kindern umzusetzen. Insbesondere fordern die Initiatoren die Umsetzung der Unterhaltsgarantie, die Ausweitung des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine längere Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungszeiten auf die Pensionsversicherung.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge der zunehmenden Kinderarmut mittels bundesgesetzlicher Maßnahmen Einhalt gebieten. Gegenwärtig ist knapp jedes vierte Kind in Österreich von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Diesem Missstand ist gesetzlich und durch die öffentliche Leistung einer Kindergrundsicherung zu begegnen. Neben der finanziellen Absicherung müssen vor allem Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe, wie die Teilnahme an Schulwochen und -ausflügen, gesichert werden.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die Bebauung von freien Flächen durch rechtliche Maßnahmen deutlich und nachhaltig zu begrenzen. Insbesondere ist die zunehmende räumliche Zersiedelung zugunsten einer verdichteten Bauweise einzudämmen und der Erhalt von Natur- und Kulturlandschaften als Erholungsraum und Nahrungsproduktionsflächen sicherzustellen, sodass der gegenwärtige tägliche Flächenverbrauch um mehr als die Hälfte reduziert und bei maximal 5 Hektar pro Tag gedeckelt wird.


Der Nationalrat wolle den Vorsitzenden (erster Präsident) oder die Vorsitzende (erste Präsidentin) des Nationalrates künftig aus den drei Mitgliedern des Präsidiums für die DAUER EINES JAHRES wählen. Die Wiederwahl des Vorsitzes für das Folgejahr soll ausgeschlossen sein. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


Die Mitglieder der Landesregierungen sollen DIREKT vom jeweiligen Landesvolk gewählt werden, wie in allen Kantonen der Schweiz. Neben der Wahl einer „Landeshauptperson“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin der Landesregierung durch den Landtag möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


Die Mitglieder der Gemeindevorstände sollen DIREKT vom jeweiligen Gemeindevolk gewählt werden. Neben der „Bürgermeisterwahl“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Gemeindevorstandes durch den Gemeinderat (Art. 117 B-VG) möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen Menschen, die mit ihrer Lebensleistung maßgeblich zum Aufbau unseres Wohlstandes beigetragen haben, wird der Bundesverfassungsgesetzgeber aufgefordert, folgende Maßnahmen für die über 2,3 Millionen Pensionisten umzusetzen: Eine deutliche Anhebung der Mindestpension, sodass diese 150 Prozent der Sozialhilfe beträgt, eine generelle Abschaffung der Aliquotierung sowie verbesserte Rahmenbedingungen in der Angehörigen-Pflege und der 24-Stunden-Betreuung.


Rund ein Drittel der in Österreich lebenden Tier- und Pflanzenarten ist vom Aussterben bedroht. Um die heimische Biodiversität zu erhalten, fordern die Initiatoren vom Bundesverfassungsgesetzgeber umfassende bundesgesetzliche Regelungen, welche das Überleben gefährdeter Arten und deren Habitate sichern: Vor allem eine drastische Reduktion der Pestizidanwendung sowie eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine Ausweitung der Naturschutzzonen und nicht zuletzt Maßnahmen zum Schutz der Bienen.


Inflationsbedingt ist ein zunehmend größerer Anteil der Bevölkerung dazu gezwungen, in Sozialmärkten einzukaufen, welche nicht nur die wachsende Nachfrage aufgrund des überwiegend spendenbezogenen Warenangebots immer schwerer bedienen können, sondern zudem aufgrund steigender Energiepreise bereits von Schließungen betroffen sind. Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird im Sinne der Nahrungsmittelversorgungssicherheit aufgefordert, deutliche Unterstützungsmaßnahmen für Sozialmärkte einzuführen.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die anstelle der GIS-Gebühr vorgesehene und als ORF-Beitrag beworbene Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht umzusetzen und stattdessen das Programm von Ö1 aus dem Budget zu finanzieren sowie den restlichen ORF zu privatisieren. Eine am Hauptwohnsitz anknüpfende Abgabe würde das Aufkommensvolumen der GIS-Gebühr unzumutbar hoch übersteigen und vor allem auch jene Menschen belasten, die kein Angebot des ORF konsumieren.


Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten?

Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegehren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage nun DIREKTDEMOKRATISCH beantworten.

Mit dem Volksbegehren “EU-AUSTRITT: JA!” wird der klare Wille des Volkes zum Austritt aus der europäischen Union bekundet.

Der Gesetzgeber möge den EU-AUSTRITT per Bundes-(verfassungs-) Gesetz zeitnah umsetzen.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den bestehenden Zivil- und Katastrophenschutz erheblich auszubauen und die dafür budgetierten Mittel mindestens zu verdreifachen, um eine optimale Vorbereitung auf die zu erwartende steigende Häufigkeit von Starkregen, Hochwasser, Starkwindereignissen, Dürren, Waldbränden oder Blackouts in der Stromversorgung zu garantieren. Insbesondere sind eine professionelle Ausbildung von Einsatzkräften sowie Entschädigungen für Betroffene sicherzustellen.


Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten?

Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegehren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage DIREKTDEMOKRATISCH beantworten.

Mit dem Volksbegehren „EU-AUSTRITT: NEIN!“ wird der Wille zur weiteren EU-Mitgliedschaft bestätigt. Der Gesetzgeber möge dahingehend handeln, dass die EU-Mitgliedschaft ausdrücklich als Grundprinzip der Verfassung definiert werden kann.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge im Rahmen einer Änderung der Bundesverfassung die DIREKTE Demokratie als Regierungsform festlegen:

- Wesentliche Gesetze werden mittels Abstimmung ALLER Staatsbürger:innen beschlossen

-     Staatsbürger:innen können Vorschläge/Änderungen selbst einbringen

-     Ausbau der Subsidiarität

-     Vetorecht mittels nachträglicher Volksabstimmung

-     Alle Abgeordneten werden direkt gewählt und stimmen (ohne Partei-/ Klubzwang) gemäß dem regionalen Mehrheitsentscheid ab


Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd nicht gerecht. Die Landesgesetze erlauben z.B.: tierquälerische Jagdmethoden, Bejagung seltener Arten, Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von Hunden und Katzen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher ein Bundesjagdgesetz erlassen, das die Einhaltung der im Beiblatt dargelegten Grundsätze sicherstellt.

Beiblatt zum Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“

Das Bundesgesetz oder Bundesgrundsatzgesetz zur Regelung der Jagd soll folgende Grundsätze verwirklichen:

 

I. Jagdbare Arten, Schonzeiten, Jagdmethoden

 

1. Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten

 

Problem: Derzeit gilt in mehreren Bundesländern für einige Tierarten (z.B. Füchse, Marder, Iltisse) keine Schonzeit, d.h. sie können das ganze Jahr über getötet werden, selbst dann, wenn sie Junge zu versorgen haben. Junge, die dadurch ihre Mutter verlieren, verhungern qualvoll.

Die Bejagung von Vögeln zur Balzzeit stellt auch für die nicht getöteten Tiere eine erhebliche Störung dar und hat negative Auswirkungen auf die Reproduktion.

 

Lösung: Für alle jagdbaren Tierarten muss jeweils eine Schonzeit gelten, die als Minimum gewährleistet, dass säugende Muttertiere bzw. fütternde Elterntiere nicht getötet werden. Jegliche Bejagung von Vögeln während der Balzzeit oder des Frühjahrszuges ist zu verbieten.

 

Erläuterung: Anzustreben sind lange Schonzeiten auch deshalb, weil dadurch das Angsterleben von Wildtieren minimiert wird. Durch lange Bejagungszeiten (wie derzeit) erzeugt der Mensch hingegen intensive/schwere Angst bei Wildtieren.

 

2. Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden

 

Problem: Eine Reihe von überkommenen Jagdmethoden wird weiterhin praktiziert, obwohl sie viel Tierleid hervorrufen. Das ist mit dem im Verfassungsrang stehenden Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar.

 

Lösung: Jedenfalls bundesweit zu verbieten sind:

a. Baujagd

b. Fallenjagd

c. Gatterjagd

d. Ausbildung von Jagdhunden und Greifvögeln an lebenden Tieren

 

Erläuterung: Für die Tötung eines empfindungsfähigen Wirbeltieres bedarf es nicht nur eines vernünftigen Grundes, sondern die Tötung hat auch so angst- und schmerzfrei wie möglich zu erfolgen. Jede Jagdpraxis, die das nicht garantieren kann, erzeugt unnötiges Tierleid und ist daher abzulehnen.

 

3. Gezüchtete Tiere dürfen nicht für die Jagd ausgesetzt werden

 

Problem: Vor allem Fasane und Stockenten werden noch immer zur Vergrößerung der Jagdstrecke und zum bloßen Abschieß-Zeitvertreib ausgesetzt. Einer nachhaltigen Populationsaufstockung dient das nachweislich nicht, ganz im Gegenteil sind die ausgesetzten Tiere von ihrer genetischen Konstitution bzw. Vorerfahrung für eine Aufstockung in der Regel ungeeignet.

 

Lösung: Das Aussetzen von Tieren darf nur nach strenger Biodiversitätsbeurteilung zur Populationsaufstockung mit genetisch, epigenetisch und von ihrer Vorerfahrung her geeigneten Individuen erfolgen, wobei – um einen nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten – nicht nur entsprechende Begleitmaßnahmen durchzuführen sind, sondern eine (regionale) Totalschonung dieser Tierart zu verordnen ist, bis ein günstiger Populationszustand erreicht ist.

 

Erläuterung: Das Ziel ist nicht die Begünstigung einzelner jagdlich interessanter Tierarten, sondern die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes, bzw. einer höheren Biodiversität. Tierarten, in deren Reproduktion der Mensch eingreift, unterliegen anderen Selektionsregimen als frei lebende Tiere und die jeweiligen Zuchttiere entsprechen meist nicht den lokal angepassten Genotypen – „Populationsaufstockungen“ sind aus diesem Grunde immer heikel und können heimische Wild- bzw. Vogelvorkommen durch Einkreuzung genetisch gefährden.

4. Verbot der Tötung von Haustieren (Hunden, Katzen)

 

Problem: Derzeit sind Jäger*innen in manchen Bundesländern berechtigt, Hunde und Katzen bereits in wenigen hundert Meter Entfernung vom nächsten Wohnhaus zu töten. Das ist sowohl ein Tierschutzproblem als auch ein soziales Problem. Außerdem besteht die Gefahr, dass durch Verwechslung von Wölfen oder Goldschakalen mit Hunden oder von Wildkatzen mit Hauskatzen geschützte Arten getötet werden.

 

Lösung: Die Berechtigung für Jäger*innen, Hunde und Katzen zu töten, ist zu streichen. Gleichzeitig gilt es natürlich zu verhindern, dass Wildtiere durch unkontrolliert umherstreunende Hunde oder Katzen gestört oder gar getötet werden. Es wären derartige Fälle zu dokumentieren (zB durch Handyvideos), anzuzeigen und die Tierhalter*innen erforderlichenfalls zu sanktionieren (vor allem, um Wiederholungsfälle zu vermeiden).

 

Erläuterung: Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, haben nicht nur einen Eigenwert wie alle anderen empfindungsfähigen Tiere, sondern sind zusätzlich in vielen Fällen auch Familienmitglieder. Ihre Tötung bedeutet daher nicht nur das vorzeitige, gewaltsame Ende ihres Lebens, sondern ruft oft auch große Trauer bei ihren Bezugspersonen hervor.

Für Freigängerkatzen gilt im Tierschutzrecht eine Kastrationsverpflichtung. Herrenlose Katzen sind in Österreich Ziel von Kastrationsprogrammen, Streunerhunde gibt es in Österreich kaum.

 

5. Jagdbare Tierarten nach ökologischen Kriterien definieren

 

Problem: Die Listen an jagdbaren Tierarten sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern auch willkürlich und ökologisch unbegründet. In diesen Listen finden sich viele Tierarten, deren Bejagung unnötig und ungerechtfertigt oder sogar ökologisch schädlich ist.

 

Lösung: Die jagdbaren Tierarten sind nach klaren Kriterien in drei Managementstufen (Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement) einzuteilen. Als Vorbild hierfür kann die Regelung in § 7 des Jagdgesetzes von Baden-Württemberg dienen. Die ökologische Funktion aller Wildtiere ist anzuerkennen.

 

Erläuterung: Dort, wo Bejagung aus Gründen des Wald- bzw. Biodiversitätsmanagements erforderlich ist, sind Abschusspläne auf soliden Grundlagen (Wildeinflussmonitoring, Waldbegehungen, Kontrollflächen, Schälschadeninventur, Vegetationsgutachten) zu erstellen, die die Erhaltung und den Schutz der Artenvielfalt im Ökosystem in den Mittelpunkt stellen.

 

6. Gefährdete Tierarten sind zu schonen

 

Problem: Noch immer sind (stark) gefährdete Tierarten Bestandteil der Jagdgesetze. So nahmen z.B. die Bestände des Rebhuhns in Österreich in den letzten 20 Jahren um 75% ab. Dennoch wurden in den letzten vier Jagdsaisonen insgesamt mehr als 9000 Rebhühner erschossen.

 

Lösung: Tierarten, die in Österreich oder darüber hinaus gefährdet oder von starken Populationsrückgängen betroffen sind, dürfen nicht länger bejagt werden.

 

Erläuterung: Dazu gehören jedenfalls alle Arten, die als gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht eingestuft sind (z.B. Steppeniltis, Tafelente), die in der BirdLife-Ampelliste in der roten Kategorie aufscheinen (z.B. Rebhuhn, Turteltaube), die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind (z.B. Wildkatze), oder die einen ungünstigen Erhaltungszustand im nationalen Bericht gemäß Art. 17 FFH-RL aufweisen.

 

7. Keine Verwendung von Bleimunition

 

Problem: Jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition vergiftet. Das ist eine Gefahr für die Umwelt (Bodenvergiftung), für Tiere und nicht zuletzt auch für Menschen (Bleiverunreinigung von Wildfleisch). Tiere, die einen Beschuss mit Bleischrot überleben, können anschließend qualvoll an Bleivergiftung sterben. Adler und andere Tiere fallen dem Blei zum Opfer, wenn sie angeschossene Tiere oder Aas verzehren.

 

Lösung: Vollständiges Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition

 

Erläuterung: Nach einer Richtlinie der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten sollte die Bleimunition bis 2017 in allen Lebensräumen durch nicht-toxische Alternativen ersetzt sein. In Österreich bekannten sich der Umweltminister und die Umweltlandesrät*innen schon 2014 zum „Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition“. Dennoch ist bisher nur in Feuchtgebieten die Verwendung von Bleimunition untersagt.

 

8. Ökologische Grenzen respektieren

 

Problem: In einigen Bundesländern sehen die Jagdgesetze (verpflichtende) Rot- und Rehwildfütterungen vor. Wenn Wildtiere ähnlich wie landwirtschaftlich genutzte Tiere gefüttert werden, bringt das eine Vielzahl an Problemen mit sich. Im Winter stellt sich der Stoffwechsel der Tiere um und ist dann nicht auf nährstoffreiches Futter ausgelegt. Im Bereich der Fütterungen können sich vermehrt Krankheiten (Parasiten, Tuberkulose usw.) ausbreiten. Letztlich zielt die Fütterung auf Trophäenmaximierung und vergrößert das Problem der Wildschäden im Wald. Österreich hat europaweit die höchsten Rot- und Rehwilddichten, was der Entwicklung naturnaher Wälder entgegensteht.

 

Lösung: Schrittweises Beenden der verpflichtenden Winterfütterung bis 2030, danach generelles Fütterungsverbot; Wildtierdichten sollen dem Lebensraum angemessen sein. Allen Tierarten muss es möglich sein, tierartspezifische Verhaltensweisen auszuleben. Dazu gehören auch physiologische Überlebensstrategien im Winter. Das Angebot an Lebensräumen für Wildtiere und die Habitatqualität (v.a. Verfügbarkeit natürlicher Nahrung und Deckung) müssen wieder verbessert werden.

 

Erläuterung: Fütterung ersetzt keinen Lebensraum. Rot- und Rehwildbestände, die aufgrund von Fütterung über die ökologische Tragfähigkeit der Lebensräume hinausgehen, schaden dem Wald und auch der Wildpopulation selbst. Stattdessen sollen die natürlichen Selektionsbedingungen (Evolution) so weit wie möglich zugelassen und damit die Gesundheit der Wildbestände gefördert werden.

 

9. Ausnahmen

 

Problem: Besondere Umstände können es punktuell erforderlich machen, von den oben genannten Grundsätzen abzuweichen. Dazu zählen extreme Notzeiten, die begrenzte Ausnahmen vom Fütterungsverbot erforderlich machen können.

 

Lösung: Örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmen von den obigen Punkten können gewährt werden, wo es aus übergeordnetem öffentlichem Interesse erforderlich ist. Ein solches muss wissenschaftlich fundiert geprüft werden, also tatsächlich gegeben sein.

 

Erläuterung: Dabei müssen im Sinne der Aarhus-Konvention die Parteirechte von anerkannten Umweltorganisationen als Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden, um zum einen deren Erfahrungswerte in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen und zum anderen auch die Transparenz der Entscheidungsgrundlagen zu gewährleisten.

 

II. Jagdwesen

 

10. Bundesweite Jagdkarten

 

Problem: Derzeit gelten Jagdkarten nur für ein Bundesland. Wer in Revieren in mehreren Bundesländern jagt, muss mehrere Jagdkarten lösen und den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwand tragen.

 

Lösung: Jagdkarten (inkl. Versicherungsschutz) sollen bundesweite Gültigkeit bekommen. Ebenso muss auch der Verlust der Jagderlaubnis bei Wildtierkriminalität und schweren Verstößen gegen das Bundesjagdgesetz im gesamten Bundesgebiet gelten.

 

Erläuterung: Die Zersplitterung des Jagdrechts in neun Einheiten ist kostenaufwendig und ineffizient. Es benötigt auch kein KFZ-Fahrer neun Nummerntafeln und neun verschiedene Versicherungen, um in ganz Österreich sein Fahrzeug lenken zu können.

 

11. Abschaffung der gesetzlich verpflichtenden Trophäenschau

 

Problem: Noch immer findet eine Selektion nach Geweih- und Körpermerkmalen statt, das bedeutet, eine „Auslese“ erfolgt primär nur nach den gewünschten Merkmalen der Trophäe und nicht nach ökologischen bzw. biologischen Prämissen.

 

Lösung: Abschaffung der behördlichen Pflicht-Trophäenschauen („Hegeschauen“) und Geweihbewertungen; natürliche Geweih- bzw. Trophäenentwicklung i.S.v. standort- und lebensraumangepasster Geweihbildung ermöglichen.

 

Erläuterung: Trophäenschauen bewirken eine völlig falsche Prioritätensetzung. Im Ergebnis wird ein Wettrennen um die stärkste Trophäe unterstützt.

 

 

 

12. Wirksame Verfolgung von Wildtierkriminalität

 

Problem: Wildtierkriminalität, wie z.B. illegale Abschüsse von Adlern oder das Auslegen von Gift, wird derzeit kaum verfolgt, und wenn doch einmal ein Täter oder eine Täterin ausgeforscht wird, kommt er/sie meist ohne oder mit einer geringfügigen Strafe davon. Somit besteht keine Abschreckungswirkung, was sich in konstant hohen Zahlen solcher Verstöße niederschlägt.

 

Lösung: Für eine wirksame Verfolgung von Jagdvergehen sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

●Schulung von Staatsanwält*innen, Richter*innen und Verwaltungsbehörden in Bezug auf Jagdvergehen

●Reform des Jagdaufsichtssystems, inkl. externer Überprüfung (z.B. Umweltanwaltschaften als Supervision)

●Kontrolle der Abschüsse („Grünvorlage“) durch Grundeigentümer; Kontrollorgane dürfen nicht die Jäger*innen selbst sein

●Bei schwerer Wildtierkriminalität auch Sanktionierung der Pächter*innen (z.B. mehrjähriger Entzug der Jagdausübungsberechtigung)

● Tote Exemplare nicht jagdbarer oder ganzjährig geschonter Arten müssen für wissenschaftliche Untersuchungen (z.B. Todesursachenforschung) und Verbleib in Bundes- und Landesmuseen zugänglich gemacht werden.

●Verpflichtung für Präparatoren, dass sie Tiere gefährdeter Arten nicht ohne behördliche Bestätigung annehmen dürfen

 

Erläuterung: Wildtierkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, das mit Achselzucken beantwortet werden kann! Das Problembewusstsein über die Folgen dieser kriminellen Verhaltensweisen ist leider unterentwickelt. Eine Bewusstseinsschärfung wird durch eine wirksame Verfolgung von Straftaten erreicht.

 

13. Überbetriebliche Eigenjagd

 

Problem: Grundeigentümer werden, sofern sie nicht über Grund und Boden in Eigenjagdgröße verfügen (unterschiedlich je nach Bundesland, meist 115 ha), zu Zwangsgenossenschaften zusammengefasst. Dadurch haben sie keinen Einfluss auf die Ausführung der Jagd auf ihrem eigenen Grund.

 

Lösung: Ermöglichung gemeinsamer Eigenjagden auf Basis der gesetzlichen Eigenjagdgröße durch Zusammenschluss mehrerer angrenzender Grundbesitzer.

 

Erläuterung: Dadurch wird Grundeigentümern die Möglichkeit gegeben, die Grundsätze der Bejagung auf ihrem Grund und Boden im rechtlichen Rahmen zu beeinflussen. Der Jagdleiter wird in diesem Fall von den Grundeigentümern bestellt und hat die Funktion eines Jagdverwalters. 14. Eigenbewirtschaftung Problem: Derzeit besteht für Grundeigentümer in mehreren Bundesländern ein Zwang, ihre Flächen zur jagdlichen Bewirtschaftung zu verpachten, und dies über viele Jahre am Stück (in NÖ: 9 Jahre). Lösung: Aufhebung des Verpachtungszwanges für genossenschaftliche Jagdgebiete – Möglichkeit der Eigenbewirtschaftung durch die Grundeigentümer nach Vorarlberger und Tiroler Vorbild. Erläuterung: Durch die Aufhebung des Verpachtungszwanges wird dem Grundbesitzer ermöglicht, zwischen Eigenbewirtschaftung und Verpachtung zu wählen. Im Falle der Eigenbewirtschaftung werden alle interessierten Jäger, bevorzugt ortsansässige Grundeigentümer, mittels Revierbegehungsscheinen in die Jagd eingebunden.


Die Mieten steigen und steigen, sodass sich viele Österreicher das Wohnen nicht mehr leisten können. Wohnung und Häuser werden wie eh und je gebaut. Das heißt das ANGEBOT an Wohnungen – inklusive der damit verbundenen Bodenversiegelungen - steigt jedes Jahr.

Das Problem beim Wohnen ist aber, dass die NACHFRAGE - hauptsächlich aufgrund der starken Zuwanderung nach Österreich - noch viel schneller steigt, als das Angebot, und somit die Mietpreise in Österreich massiv ansteigen.

Inzwischen (im Jahr 2022) leben 1,8 Millionen Ausländer in Österreich.

Das sind 20,5% der Gesamtbevölkerung.

Alleine im Jahr 2022 wurden 112.272 neue Asylanträge in Österreich gestellt. (Das sind um 27% mehr als im Jahr 2015, dem Jahr der großen Flüchtlingswelle. Davon sind 25.038 Asylanten aus Afghanistan, 20.047 aus Indien und 19.747 aus Syrien.

Qu. BMI, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. =>https://w.w.w.bmi.gv.at/301/Statisiken/files/Jahresstatistiken/Detailstatistik_BFAKennzahlen Jahr_2022-inklVertriebene.pdf

(Die 78.000 Ukrainer mit Aufenthaltstitel in Österreich sind da noch gar nicht mitgerechnet.)

Die rund 190.000 neuen Asylanten, Migranten, Flüchtlinge, Zuwanderer usw brauchen Wohnungen, die großteils vom österr. Staat mit dem Steuergeld der Österreicher bezahlt werden. Die Wohnung – die ein Ausländer bekommt – kann klarerweise kein Inländer mehr bekommen. Es herrscht ein Verdrängungswettbewerb und die Mietpreise steigen und steigen. D.h. die Lösung der Wohnungsmisere liegt hauptsächlich darin, die Zuwanderung nach Österreich und somit die Nachfrage nach Wohnungen nachhaltig zu senken! Das würde die Mietpreise am freien Wohnungsmarkt dauerhaft senken.

(Exkurs: Einmalige Bonuszahlungen für Mieter, Mietpreisdeckel usw. helfen deshalb nicht, da ja damit nur Geld gedruckt wird bzw gesetzlich eingegriffen wird, aber dadurch einerseits die Nachfrage nach Wohnungen nicht gesenkt wird und auch keine einzige neue Wohnung gebaut wird. Das Ergebnis einer solchen Politik wären verfallende Häuser und 10.000e obdachlose Menschen und das will wohl niemand.)

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge Gesetze beschließen, mit denen die Zuwanderung bzw die Migration nach Österreich massiv beschränkt wird, solange, bis sich die Wohnungssituation und die Mietpreise wieder normalisiert haben.

Ein weiteres Thema sind die Wohnnebenkosten (= Betriebskosten, wie Müll, Kanal und Energie).

Wenn Sie sich das Wohnen in Österreich wieder leisten wollen, dann unterschreiben Sie bitte dieses Volksbegehren. Anders werden ihre Kinder, liebe Österreicher, kaum mehr eine Wohnung finden und finanzieren können.


Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel per sofort streichen.

Jeder Mensch muss Essen und Trinken. Es ist nicht einzusehen, warum der österr. Staat dabei noch mitkassiert und den Leuten die Butter vom Brot wegnimmt. Immer mehr Leute können sich ihr Leben nicht mehr leisten. Einige Leute stehen vor der Entscheidung: Essen oder Heizen.

Da das Gesetz im Parlament beschlossen wurde, kann es auch wieder durch das Parlament abgeschafft werden. Damit könnte die Inflation von derzeit 9,8% im April 2023 abgesenkt werden. Der österr. Bevölkerung bliebe mehr Geld im Börserl. Das Geld würde die österr. Bevölkerung dringend für andere Dinge benötigen.

Die Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel ist treffsicher, da davon die gesamte Bevölkerung profitieren würde (das untere Einkommensdrittel sogar am meisten, da diese von ihrem wenigen Geld überproportional viel Grundnahrungsmittel kaufen, im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung).

Die Mehrwertsteuerstreichung bzw. Umsatzsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel ist einfach und schnell umsetzbar. Damit würden Bürokratiekosten wegfallen, da man keine Steuer mehr administrieren und kontrollieren müsste. Eine dauerhafte Mehrwertsteuerstreichung hat auch eine dauerhafte Wirkung.

Grundnahrungsmittel sind für uns: Obst, Gemüse, Kartoffeln, Getreideerzeugnisse wie z.B. Teigwaren, Reis, Backwaren, Nüsse, Fleisch, Fisch, Eier, Speise-Salz, Zucker, Honig, Speisefette und Speiseöle, Milchprodukte und Babynahrung, sowie Milch, Kakao, Tee und Kaffee. All diese Produkte sollen in Zukunft in Österreich steuerfrei sein.

Die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel will die Mehrheit im Parlament aber nicht. (z.B. Ablehnung eines SPÖ-Antrages am 12.5.2023 im Nationalrat)

Sonst gäbe es nämlich weniger Geld z.B. für die Parteienförderung, für den EU-Beitrag Österreichs, für die Unterstützung des Ukraine-Kriegs, für die Staats-Subventionen für das AUA-Flugunternehmen oder für die Zuwanderer nach Österreich. All das ist der Parlamentsmehrheit wichtiger, als die Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel für das österreichische Volk. Deshalb muss jetzt das Volk die Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel mittels Volksbegehren einfordern.

Liebe Wahlberechtigte!

Wenn Sie für eine Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel sind, dann unterstützen Sie bitte dieses Volksbegehren, je früher desto besser.


Immer mehr Privatpersonen entdecken Volksbegehren als Geschäftsidee für sich: Sie kassieren trotz unsinniger, oftmals nicht umzusetzender Forderungen für jedes Volksbegehren, das von 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, einen Reingewinn in der Höhe von € 13.686,00 (Stand: 01.04.2023) von unser aller Steuergeld.

Der Gesetzgeber möge daher das Volksbegehrengesetz 2018 dahingehend ändern, dass der zu refundierende Betrag lediglich die zuvor geleisteten Kostenbeiträge abdeckt.

Seit dem 1. Volksbegehren im Jahre 1964 hat sich in Österreich rechtlich, politisch und auch technisch viel verändert. So wurden von 1964 bis 1999 insgesamt 21 Volksbegehren eingeleitet. Dem gegenüber stehen allein in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 35, für neun weitere steht bereits der Eintragungszeitraum fest (Stand: 01.05.2023).

Der Hintergrund ist: Die Initiatoren, oftmals Privatpersonen, haben bei der Einbringung der Anmeldung für ein Volksbegehren einen Kostenbeitrag von € 622,00 (Stand 01.04.2023) sowie in weiterer Folge einen Druckkostenbeitrag von € 2.799,50 (Stand 01.04.2023) zu entrichten. Aber: Sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhalten sie laut Gesetz die geleisteten Kostenbeiträge in der fünffachen (!) Höhe zurück! Dies sind € 17.107,50 (Stand: 01.04.2023), woraus sich ein Reingewinn von € 13.686,00 pro Volksbegehren ergibt, was ein durchaus lukratives Geschäft darstellt.

Bei den letzten 35 Volksbegehren haben insgesamt 30 die 100.000-Unterschriften-Marke erreicht. Dafür haben die Initiatoren – nach Abzug der Kostenbeiträge – insgesamt € 410.580,00 an Steuergeld kassiert. Lediglich fünf Volksbegehren sind an der 100.000- Unterschriften-Marke mehr oder weniger knapp gescheitert.

Der Kostenaufwand für die Republik Österreich und damit für jeden Steuerzahler ist bei jedem Volksbegehren enorm. Zusätzlich zu den oben genannten zu ersetzenden Kostenbeiträgen an die Initiatoren werden den Gemeinden die bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes erwachsenden Kosten vom Bund ersetzt. Insofern hat der Bund bei jedem Eintragungszeitraum eine Pauschalentschädigung in der Höhe von € 0,40 (Stand 01.04.2023) pro Stimmberechtigten an die Gemeinden zu leisten. Dies ergibt jedes Mal über € 2,500.000,00 an Steuergeld! Und derzeit sind mindestens 3 Eintragungszeiträume pro Jahr üblich.

Man kann an der Anmeldungsflut für neue Volksbegehren auch leicht erkennen, dass immer mehr Privatpersonen diese Geschäftsidee für sich entdecken. Denn aktuell (Stand 01.05.2023) befinden sich sage und schreibe 87 Volksbegehren in der Unterstützungsphase!

Bei Umsetzung dieses Begehrens käme Volksbegehren – als ursprünglich sinnvolles Instrument der direkten Demokratie – auch wieder mehr Gewicht zuteil. Denn unsinnige und von Haus aus nicht umzusetzende Begehren würden aufgrund des Wegfalls der Gewinnmöglichkeit gar nicht erst eingereicht werden.

Es wird daher eine rasche Reformierung des Volksbegehrengesetzes 2018 gefordert, damit die private Bereicherung mit Steuergeld zeitnah unterbunden wird. Der Gesetzgeber möge daher beschließen, im § 17 (2) Volksbegehrengesetz 2018 das Wort ‚fünffachen‘ zu streichen und damit den an die Initiatoren zu refundierenden Betrag den geleisteten Kostenbeiträgen (€ 3.421,50) gleichzusetzen.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Identität unseres Staatsvolks und der Kontinuität der österreichischen Kultur beschließen, durch Reform des Asyl- und Fremdenrechts zur Beendigung der Armutszuwanderung, einer Schubumkehr der Wanderungsbewegungen, einer Sicherung der Staatsgrenzen sowie durch Förderung österreichischer Familien. Eine Präambel zur Bundesverfassung soll sicherstellen, dass der Schutz des Staatsvolks als Staatszielbestimmung verankert wird.


1. Die derzeitigen Teuerungen sind für viele der Normalbürger und Unternehmen in Österreich existenzbedrohend.

2. Die Teuerungen in Österreich hängen zu einem großen Teil auch mit der EU-Politik und der Euro-Währung zusammen.

3. Der „Euro” ist zum „Teuro” geworden.

4. Wir fordern die rasche Währungsumstellung in Österreich von „Euro” auf „Schilling”. Jetzt ist die massive Teuerungswelle bzw. Inflationswelle bei den Bürgern in der Realität angekommen. Die Inflation in Österreich liegt derzeit bei unfassbaren 8% - 10% pro Jahr. Der Euro wird nun verstärkt als „Teuro“ wahrgenommen. Die Warenmenge bleibt gleich (oder sinkt sogar), die Euro-Geldmenge steigt. Das ist eine klassische Inflation bzw. Geldentwertung. Diese Geldentwertung spüren die Sparer - die in EuroGeld sparen - am deutlichsten. Ihr erspartes Geld (Sparguthaben) ist im Laufe eines Jahres zwar nominal leicht gestiegen, aber um 10% weniger wert geworden!!! (Das Geld ist sozusagen eine „Mogelpackung“). Ein zusätzliches Problem ergibt sich, wenn die Kosten schneller steigen, als die Einkommen der Leute. Dann können sich die Leute ihr Leben nicht mehr leisten.

 * Tipp 1 an die Politik: Nur eine stabile Währung kann Wohlstand für die Bevölkerung bringen.

* Tipp 2 an die Politik: Ohne Sparen bei den Staatsausgaben wird man die Inflation / Geldentwertung / Preissteigerungen nicht in den Griff bekommen.

Viele Leute hatten schon bei der EURO-Einführung das Gefühl, dass sich ihr Leben verteuert hat und noch weiter verteuern werde. Die EU hat seit Februar 2022 - ohne Zustimmung durch das Volk - neue und massive Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. In Folge dessen wurden die Gaspreise massiv erhöht und in Folge dessen sämtliche Energie-, Lebensmittel- und die Wohnungskosten.

Österreich zahlt im Jahr 3.600 Millionen Euro (Jahr 2022) an EU-Beiträgen. (Das sind in alter Schilling-Wahrung unfassbare 49.537 Millionen Schilling jährlich !!!) Dieses österreichische Steuerzahlergeld - das jährlich an die EU überwiesen wird - fehlt klarerweise in Österreich. Die Rückflüsse von 2.332 Millionen Euro aus der EU an Österreich sind um ca. 1,3 Milliarden Euro geringer, als die Beitragszahlungen Österreichs an die EU. Österreich ist bislang Nettozahler der EU und das wird voraussichtlich auch so bleiben, solange Österreich Mitglied der EU ist. Österreich sollte mit dem Subventionieren für die EU-Nettoempfänger Polen, Griechenland, Ungarn und Rumänien usw. schleunigst aufhören. „Der Schilling bleibt“, hieß es vor der Volksabstimmung 1994 zum EU-Beitritt Österreichs. Nach dem EU-Beitritt wurde die Schilling-Währung von der Politik schrittweise bis Februar 2002 abgeschafft, ohne dafür eine Zustimmung durch das Volk zu haben. Das Vertrauen in die EURO-Währung ging im Volk immer mehr verloren. Jetzt ist es für Österreich hoch an der Zeit, das Experiment mit der EURO-Währung zu beenden und zur sicheren Schilling-Währung zurückzukehren. Mit ihrer Unterschrift bei diesem Volksbegehren leisten Sie Ihren demokratischen Beitrag zur Wiedereinführung der Schilling-Währung in Österreich. Danke. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge – falls erforderlich auch unter Abhaltung einer Volksabstimmung - die Währungsumstellung von der Euro-Währung auf die Schilling-Währung für Österreich raschest beschließen oder in die Wege leiten.


Es ist notwendig, dass der Bundesgesetzgeber schnellstmöglich die Tatsache behebt, dass nur männliche Staatsbürger den Präsenz- oder Zivildienst ableisten müssen, da dies zu Ungleichbehandlungen führt. Wir fordern:

1. Die Verpflichtung von allen StaatsbürgerInnen jeden Geschlechts wahlweise zum Grundwehr- oder Zivildienst.

2. Die gleiche Bezahlung für jede/n GrundwehrdienerIn sowie gleiche Bezahlung für jede/n ZivildienerIn

Gemäß dem Wehrgesetz 2001 § 10 Abs. 1 sind “Alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechts” wehrpflichtig. Dies steht jedoch im Widerspruch zu Artikel 7 Abs. 1 der Bundesverfassung, der besagt, dass alle Bundesbürger vor dem Gesetz gleich sind und dass Vorrechte aufgrund von Geburt, Geschlecht, Stand, Klasse oder Bekenntnis ausgeschlossen sind.

Folgende Ungleichbehandlungen entstehen durch das Wehrgesetz 2001 in der aktuellen Fassung:

- Männliche Staatsbürger sind durch den Präsenz- oder Zivildienst für 6 bzw. 9 Monate gebunden, während dieser Zeit können sie keiner Ausbildung nachgehen oder keine erwerbsmäßige Tätigkeit ausüben, die höhere Bezahlung und bessere Karrierechancen bietet. Dies führt zu Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu Personen ohne Wehrpflicht.

- StaatsbürgerInnen anderen Geschlechts haben keine Möglichkeit, Zivildienst abzuleisten, was zu niedrigerer Bezahlung und anderen Nachteilen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres führt (zum Beispiel keine österreichweit gültige Klimakarte).

 

Die Erhöhung der zur Verfügung stehenden Zivilkräfte soll vor allem dem Gesundheitssystem und Rettungsdienst zugutekommen. Der in diesen Bereichen aktuell problematische Personalmangel kann so rasch und einfach durch junge Arbeitskräfte ersetzt werden.


Wir, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, erkennen die Bedeutung von Bargeld als zentrales Element unserer finanziellen Freiheit, Privatsphäre und individuellen Autonomie. Es ist an der Zeit, das Recht auf Bargeld als grundlegendes Bürgerrecht in unsere Bundesverfassung aufzunehmen. Mit diesem Volksbegehren wollen wir sicherstellen, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel geschützt wird und jeder Bürger das Recht hat, es uneingeschränkt zu nutzen.

Finanzielle Freiheit: Das Recht auf Bargeld garantiert jedem Bürger die Möglichkeit, über sein eigenes Geld frei zu verfügen, ohne von elektronischen Zahlungssystemen oder Banken abhängig zu sein. Es ist ein unverzichtbares Instrument zur Wahrung unserer individuellen Freiheit und Selbstbestimmung.

Privatsphäre: Bargeld schützt unsere Privatsphäre und verhindert, dass unsere finanziellen Transaktionen lückenlos nachverfolgt werden können. Jeder Bürger sollte das Recht haben, seine finanziellen Angelegenheiten diskret zu regeln, ohne dabei überwacht oder kontrolliert zu werden.

Schutz vor Krisen: In Zeiten von Krisen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Stromausfällen oder technischen Problemen, kann Bargeld als ein zuverlässiges Zahlungsmittel dienen. Es ermöglicht uns, weiterhin Handel zu treiben und unsere grundlegenden Bedürfnisse zu erfüllen, selbst wenn elektronische Systeme vorübergehend ausfallen.

Das Recht auf Bargeld soll als grundlegendes Bürgerrecht in unserer Bundesverfassung verankert werden. Es soll jedem Bürger das Recht garantieren, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel zu verwenden.

Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich diesem Volksbegehren anzuschließen und dafür zu sorgen, dass Bargeld weiterhin ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft bleibt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass jeder Bürger das Recht hat, über sein eigenes Geld frei zu verfügen und unsere Grundrechte und Werte zu schützen.


Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:

 

Natürliche Personen haben ein Recht auf Geheimhaltung und Schutz ihrer privaten Wohnadresse (personenbezogene Daten).

 

Die Herausgabe dieser Daten soll weder von österreichischen StaatsbürgerInnen, noch von Fremden, ausgenommen staatliche Behörden, beim zentralen Melderegister (ZMR) beantragt werden können.

 

Das Gesetz soll die Privatsphäre und die Sicherheit des österreichischen Volkes schützen.


Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert eine gesetzliche Regelung zu schaffen und umzusetzen, welche ein Verbot für, bzw. eine Deckelung von Erwerbseinkommen aus Nebenerwerbstätigkeiten für politische Mandatare des National- und des Bundesrates vorsieht, oder durch die der Bezug von Geldleistungen für die politische Arbeit anteilsmäßig, im Verhältnis zu den geleisteten Wochenstunden im Nebenerwerb, gekürzt wird.

 

Vorbemerkung

Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrensgesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Wir wollen unsere Unterstützerinnen und Unterstützer aber bereits von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses Volksbegehren sind.

 

Gründe für das Volksbegehren Die Bezüge für Politiker liegen deutlich über dem österreichischen Durchschnittseinkommen. Einige Spitzenpolitiker verdienen beispielsweise mehrere hunderttausend Euro pro Jahr. (siehe: www.bezuege.at) Es ist nicht einzusehen, dass Politiker derart hohe Geldleistungen erhalten, wenn diese anscheinend durch ihre politische Arbeit nicht ausgelastet sind und nebenbei noch die Zeit finden sich anderen beruflichen Tätigkeiten zu widmen. Bei anderen Berufs- und Bevölkerungsgruppen wäre es für den Arbeitgeber vollkommen normal, dass bei unzureichender Arbeitsauslastung die Arbeitszeit und damit das Gehalt gekürzt wird. Weiters braucht jeder Arbeitnehmer die Erlaubnis des Arbeitgebers sich durch Nebenerwerb einen Zusatzverdienst zu schaffen. Aus Gründen der Gerechtigkeit ist dieselbe Vorgehensweise auch bei Politikern angebracht.


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Die Wählerevidenz bzw. EU-Wählerevidenz

 dienen als Grundlage für diverse Wahlen und Volsbegehren, Befragungen usw.
 

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