Wahlen & Volksbegehren

Für nähere Auskünfte über Wahlangelegenheiten wenden Sie sich an Wahlleiter Stefan Fojan, 04245 288812 bzw. stefan.fojan@ktn.gde.at während der Amtsstunden. 

Montag - Freitag, 7.00 - 12.00, außerdem Dienstag, 16.00 - 18.00 Uhr. 



Kärntenweit können für folgendes Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Jede Änderung der Kärntner Landesverfassung muss verpflichtend durch Volksabstimmung vom Kärntner Volk genehmigt werden. 




Bundesvolksbegehren für die Unterstützungserklärungen abgegeben werden können

Der Nationalrat möge Bundes(verfassungs)gesetze zur Sicherstellung einer sicheren, leistbaren und heimischen Stromversorgung beschließen.

Ein Strom-Blackout ist ein Horrorszenario für jeden Menschen, da es ein Systemzusammenbruch wäre. Ohne Strom ist die Wasserversorgung gefährdet und es funktioniert kein Handy, Notruf, Computer, Internet, Radio & TV, Licht, Bankomat, Supermarkt-Kasse, Tiefkühltruhe, E-Herd, Heizungssteuerung, Tankstelle und Zugsverkehr mehr.

Unterschreiben Sie SOFORT!


Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?

Um zeitgemäße demokratische Bürgerbeteiligung zu ermöglichen möge der Nationalrat für Bundesmaterie direkte Beteiligungsmöglichkeiten wie Bürgerräte in den Fokus holen. Politik soll nicht mehr im Hinterzimmer gemacht werden, sondern in offenen, transparenten Prozessen. Die Österreicherinnen und Österreicher sollen dabei direkt über politische Themen entscheiden.


Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um das beste Regierungssystem der Welt für Österreich einzuführen, ähnlich dem Bundesrat der Schweiz. Demnach soll der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin in die Bundesregierung integriert und jährlich als „Primus inter pares“ neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Die Mitglieder der Bundesregierung sollen vom Bundesvolk oder der Bundesversammlung bei einer geheimen Wahl gewählt werden.


Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um ein leistbares Leben für alle Menschen in Österreich dauerhaft zu gewährleisten.

Das LEBEN soll für alle leistbar SEIN und BLEIBEN.


Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, welche dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Österreich verbessern, um eine bestmögliche und menschenwürdige Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten.

Es geht vor allem um drei Punkte:

1.) faire Bezahlung der Pflegekräfte

2.) Ausreichend Personal in Teil- oder Vollzeit

3.) Dokumentationspflicht vereinfachen und auf ein notwendiges Minimum beschränken


Wir fordern,

1) mRNA-freie Bluttransfusionen für COVID-ungeimpfte Personen;

2) eine strikte Trennung von mRNA-freiem Blut und mRNA-verändertem Blut (= Blut, das von Personen stammt, die mit mRNA-Substanzen geimpft sind);

3) die Gründung einer eigenen Blutspendeeinrichtung, die ausschließlich und nachweislich nur mRNA-freies Spenderblut verwendet;

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.


Die Unterstützer dieses Volksbegehrens lehnen eine - ab 1.1.2024 angedachte - ORF-Haushaltsabgabe ab !!!

''Haushalte" sind weder Eigentümer noch Kunden des ORF. Eine Haushaltsabgabe wäre daher unsachlich und unfair, da auch Haushalte diese Abgabe bezahlen müssten, die den ORF gar nicht konsumieren.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den ORF zum Sparen auffordern und leistungsgerechte Entgelte für die Nutzung von ORF-Dienstleistungen für ORF-Vertragskunden beschließen.


Der Gesetzgeber wolle Bundes(verfassungs)gesetze ändern/verbessern, um PKW in Österreich besser nutzen zu können. Für die entgeltliche

Personenbeförderung soll grundsätzlich ein entsprechender Führerschein ausreichen. Es gibt Leute, die für Geld bereit wären, andere Personen zu befördern, welche keinen Führerschein besitzen und/oder nur gelegentlich einen PKW benötigen. Für die Kommunikation könnte u.A. Software verwendet werden (Experten gibt es z.B. im Silicon Valley, USA).


Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?

Demokratie von heute bedeutet Politik mit offener Grundhaltung. Anstatt der in den letzten Jahren zunehmend schlechter werdenden politischen Kultur, soll für Bundesthemen über Ideologien hinaus positive Gestaltungskraft in den Vordergrund rücken. Der Gesetzgeber möge neue und innovative Dialogformate vorsehen. Parteiunabhängige Menschen sollen mehr Raum bekommen.


Die enormen finanziellen Belastungen durch NoVA, steigende Sprit- und Strompreise, die hohe Mineralölsteuer, die CO2-Bepreisung, steigende Parkgebühren sowie das Fehlen von Entlastungen wie etwa dem in anderen Branchen möglichen Reparaturbonus, haben Autofahren enorm verteuert und die Nutzer:innen zu Melkkühen der Nation gemacht.

Der Gesetzgeber möge Maßnahmen setzen, die sicherstellen, dass Autofahren für alle Menschen leistbar wird, weil viele auf das eigene Kraftfahrzeug angewiesen sind.


Kinderpornographie wird aktuell (§207a StGB) fast als Kavaliersdelikt behandelt. Personen, die Material beschaffen oder besitzen, droht lediglich eine skandalös geringe Freiheitsstrafe. Wer pornographische

Darstellungen Minderjähriger herstellt, kann mit nur wenigen Monaten davonkommen. In Summe eine Verhöhnung der Opfer! Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert den Strafrahmen für Herstellung, Verbreitung, Beschaffung und Besitz von kinderpornographischem Material deutlich anzuheben.


Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?

Der Nationalrat möge beschließen: Bürgerbeteiligung soll jederzeit für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein und belohnt werden. Der Bürger-Hunderter bedeutet 100 Euro pro Person und Tag für direktes politisches Engagement für Bundesthemen. Breiter Diskurs und Demokratiekultur sind es wert. Sie führen zu den besten Lösungen und zum besten Österreich


ENERGIE soll in Österreich mindestens ausreichend zur Verfügung stehen. Insbesondere die Nutzung von Sonnen- und Umgebungsenergie soll verbessert werden.

Thermische und elektrische Speicher sollten verbessert werden. Um dies zu fördern sollen u.A. finanzielle Mittel in Forschung und gute Ideen investiert werden.

Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen.


Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die den überwiegenden Teil der Steuerlast tragenden Mittelschicht zu entlasten:

1) Senkung der Steuern auf Arbeit gegenüber Erträgen aus Kapital.

2) Sicherstellung der Chancengleichheit und Verbesserung der Aufstiegschancen für die junge Generation.

3) Erleichterung von Vermögensaufbau (insbesondere im Bereich Wohnen).

4) Inflationsausgleichende Maßnahmen für den Erhalt der Kaufkraft und Erhöhung der Kinder- & Familienbeihilfen.


Unternehmen - insbesondere EPU/KMU - sollen nicht nur entlastet werden, sondern aufblühen.

Damit dies geschehen kann, benötigt es u.A. eine Abschaffung oder wenigstens (weitere) Senkung der Lohn- und Einkommenssteuern.

Der Gesetzgeber wolle Bundes(verfassungs)gesetze entsprechend ändern bzw. verbessern


Österreich soll Erdgas aus umweltschädlicher Fracking-Produktion weder selbst fördern, noch importieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge ein diesbezügliches Gesetz beschließen.

(PS: Das Erdgas aus umweltschädlicher Frackingproduktion aus den USA – das als Flüssiggas mittels Schiffen nach Europa geliefert wird – ist dann in Österreich sogar noch deutlich teurer, wie das Pipelinegas aus konventioneller Förderung aus Russland.)


Der Nationalrat möge die Verabreichung von mRNA-Impfstoffen an Minderjährige gesetzlich verbieten. Die klinischen Studien des für Kinder ab 6 Jahren laut Impfplan empfohlenen(!) BioNTech/Pfizer-Impfstoffes sind unzureichend: fehlende wichtige Laborwerte; veränderte Kontrollgruppe; befristete Erfassung von Nebenwirkungen.

Viele Fragen sind staatlich zu klären: u. a. wie viel Wirkstoff wo, wie lange, in welcher Qualität im Körper produziert wird und was aktuell das „Wuhan-Spikeprotein“ bewirkt.


Das generische Maskulinum macht Gendern überflüssig. Es ist eine grammatikalische Form der Endung und ist keine geschlechtsspezifische Endung. Es wurde in der Vergangenheit vernachlässigt, dass eine Verwendung des Generichen Maskulinums alle Geschlechter miteinbezieht.

Der Gesetzgeber möge deshalb beschließen, dass das Generische Maskulinum bereits in frühen Schuljahren im Lehrplan, sowie in amtlichen Formularen und auf Universitäten, wieder verpflichtende Berücksichtigung findet.


Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber wird aufgefordert, gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen, dass bestehende Sanktionen gegen Russland aufgrund der kriegerischer Aggression dieses Landes jedenfalls solange aufrechterhalten werden, wie dies andere große europäische Länder wie Deutschland und Frankreich auch handhaben, sowie künftige, mit europäischen Partner koordinierte Sanktionen ebenfalls umsetzen.


Uns ist das Hemd näher als der Rock!

Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber möge daher gesetzgeberische Maßnahmen treffen, damit sämtliche Sanktionen gegen Russland möglichst umgehend beendet werden. Dies vorrangig, um der immer weiter voranschreitenden Teuerung entgegenzuwirken.


Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ändern. Es wolle im B-VG möglichst konkret und allgemein verständlich geregelt werden, was obligatorisch (verpflichtend) dem Bundesvolk zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Insbesondere alle Änderungen des B-VG sollen obligatorisch zu solchen Abstimmungen führen.


Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ändern. Es wolle im B-VG geregelt werden, dass Bundesgesetze und auch völkerrechtliche Verträge dem Bundesvolk zur Abstimmung unterbreitet werden sollen, falls innerhalb einer bestimmten Zeit (z.B. 100 Tage) nach der Beschlussfassung eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten (z.B. 50.000) oder eine bestimmte Zahl der Bundesländer/Gemeinden dies verlangen.


Es wolle im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt werden, was in Gemeinden dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Es soll obligatorische/verpflichtende Volksabstimmungen (z.B. bei Ausgaben ab einem bestimmten Betrag) geben. Weiters sollen Beschlüsse des Gemeinderates und Volksbegehren (Initiativen) dem Volk vorgelegt werden, wenn eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten dies verlangt. Der Gesetzgeber wolle das B-VG dahingehend ändern, erforderlichenfalls mit Volksabstimmung.


Der Staat soll die Arbeit der „MAMAS daheim“ finanziell besser belohnen und lebensbereichernde Workshops fördern. Dadurch sollen FAMILIEN gestärkt und „PAPAS“ finanziell entlastet werden.

„Kinderlose Familien“ sollen für Familienarbeit ebenfalls belohnt werden. Eine Gemeinschaft mit stabilen (Groß-)Familien ist die Stärke eines Landes. Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen.


Wir wollen, dass der Präsident oder die Präsidentin der EU-Kommission vom EU-Parlament aus den Mitgliedern der EU-Kommission auf die Dauer eines Jahres gewählt wird und die Wiederwahl für das folgende Jahr ausgeschlossen ist. Seit 1848 (!) wird genau so der Präsident bzw. die Präsidentin der Schweizer Regierung (Bundesrat) gewählt. Der Gesetzgeber wolle bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen, welche bewirken sollen, dass “Österreich“ sich für eine entsprechende EU-Reform einsetzt.


Der ORF soll möglichst objektiv berichten und über faire Gebühren finanziert werden.

Beispielsweise könnten jene Programme im staatlichen/öffentlichen Interesse direkt vom Staat und sonstige Programme privat (individuelle freiwillige Gebühren) finanziert werden. Außerdem wolle der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin jährlich neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


1) eine lückenlose, gut sichtbare Kennzeichnung von allen Lebensmitteln (auch in der Gastronomie), die Bestandteile von Insekten enthalten;

2) dass Bestandteile von Insekten in Nahrungsmitteln in die Allergenverordnung aufzunehmen sind;

3) in der Gastronomie die Kennzeichnung von Speisen mit „100% frei von Insektenbestandteilen“;

4) eine lückenlose Kennzeichnung von Futtermitteln - insbesondere für Nutztiere -, ob Insekten enthalten sind oder nicht.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.

 

Begründung:

1) Wir wollen nicht, dass uns im Brot, Pizza, Erdäpfelpüree, Chips, Kuchen, Torten usw. Insekten untergejubelt werden.

2) Es ist für Allergiker derzeit nicht erkennbar, ob z.B. in Speisen der Gastronomie Insektenbestandteile wissentlich oder unwissentlich enthalten sind, was für diese Personen mitunter lebensgefährlich sein könnte.

3) Insekten sind nicht „klimafreundlich“, wenn sie z.B. in Vietnam in großen Hallen gezüchtet werden und dann nach Europa geflogen werden.

4) Da vorgesehen ist, diese Insektenbestandteile in einen großen Teil der Nahrung einzubinden bzw. beizumischen, ist es für Veganer, Vegetarier, kritische Menschen und alle Anderen nicht erkennbar, wo Insekten überall drin sind.

5) Es gibt derzeit weder Studien (Feldversuch am Menschen) noch Erfahrungen inwieweit Insekten in der Nahrung schädlich sind oder nicht oder ob es ev. sogar Langzeitschäden.


Wir fordern die sofortige Gleichstellung von männlichen und weiblichen Grundwehrdienern und Zivildienern bei der Entlohnung.

Begründung:

Seit 1.1.2023 kassieren Frauen beim Bundesheer im Grundwehrdienst fast den 5-fachen Betrag von Männern.

(Frauen: 1.250,08 € pro Monat / Männer: 261,97 € pro Monat)

siehe:

=> ww.w.oe24.at/oesterreich/politik/bundesheer/grundwehrdienst-frauen-verdienen-fast-5-mal-mehr/548089556

=>https://ww.w.meinbezirk.at/c-lokales/frauen-koennen-kuenftig-grundwehrdienst-leisten_a5912701

Frauen im Grundwehrdienst kassieren derzeit mehr als das doppelte, im Vergleich zu den männlichen Zivildienern.

(Frauen: 1.250,08 € pro Monat im Grundwehrdienst / Männer: 536,10 € pro Monat im Zivildienst)

=> w.w.w.zivildienst.gv.at/aktuelles/grundverguetung-2023.html Die ungleiche Entlohnung je nach Geschlecht ist unseres Erachtens unfair und die Männer – nur aufgrund ihres Geschlechts - diskriminierend.

Der Bundes(verfassungs)-gesetzgeber möge raschest die gesetzliche Diskriminierung von Männern im Grundwehrdienst beim Bundesheer - durch Anhebung der Entlohnung der Männer auf das Niveau der Frauen im Grundwehrdienst (“Orientierungsphase”) – beenden.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, umfangreiche bundesgesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern sowie von deren Kindern umzusetzen. Insbesondere fordern die Initiatoren die Umsetzung der Unterhaltsgarantie, die Ausweitung des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine längere Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungszeiten auf die Pensionsversicherung.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge der zunehmenden Kinderarmut mittels bundesgesetzlicher Maßnahmen Einhalt gebieten. Gegenwärtig ist knapp jedes vierte Kind in Österreich von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Diesem Missstand ist gesetzlich und durch die öffentliche Leistung einer Kindergrundsicherung zu begegnen. Neben der finanziellen Absicherung müssen vor allem Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe, wie die Teilnahme an Schulwochen und -ausflügen, gesichert werden.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die Bebauung von freien Flächen durch rechtliche Maßnahmen deutlich und nachhaltig zu begrenzen. Insbesondere ist die zunehmende räumliche Zersiedelung zugunsten einer verdichteten Bauweise einzudämmen und der Erhalt von Natur- und Kulturlandschaften als Erholungsraum und Nahrungsproduktionsflächen sicherzustellen, sodass der gegenwärtige tägliche Flächenverbrauch um mehr als die Hälfte reduziert und bei maximal 5 Hektar pro Tag gedeckelt wird.


Der Nationalrat wolle den Vorsitzenden (erster Präsident) oder die Vorsitzende (erste Präsidentin) des Nationalrates künftig aus den drei Mitgliedern des Präsidiums für die DAUER EINES JAHRES wählen. Die Wiederwahl des Vorsitzes für das Folgejahr soll ausgeschlossen sein. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


Die Mitglieder der Landesregierungen sollen DIREKT vom jeweiligen Landesvolk gewählt werden, wie in allen Kantonen der Schweiz. Neben der Wahl einer „Landeshauptperson“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin der Landesregierung durch den Landtag möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


Die Mitglieder der Gemeindevorstände sollen DIREKT vom jeweiligen Gemeindevolk gewählt werden. Neben der „Bürgermeisterwahl“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Gemeindevorstandes durch den Gemeinderat (Art. 117 B-VG) möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen Menschen, die mit ihrer Lebensleistung maßgeblich zum Aufbau unseres Wohlstandes beigetragen haben, wird der Bundesverfassungsgesetzgeber aufgefordert, folgende Maßnahmen für die über 2,3 Millionen Pensionisten umzusetzen: Eine deutliche Anhebung der Mindestpension, sodass diese 150 Prozent der Sozialhilfe beträgt, eine generelle Abschaffung der Aliquotierung sowie verbesserte Rahmenbedingungen in der Angehörigen-Pflege und der 24-Stunden-Betreuung.


Rund ein Drittel der in Österreich lebenden Tier- und Pflanzenarten ist vom Aussterben bedroht. Um die heimische Biodiversität zu erhalten, fordern die Initiatoren vom Bundesverfassungsgesetzgeber umfassende bundesgesetzliche Regelungen, welche das Überleben gefährdeter Arten und deren Habitate sichern: Vor allem eine drastische Reduktion der Pestizidanwendung sowie eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine Ausweitung der Naturschutzzonen und nicht zuletzt Maßnahmen zum Schutz der Bienen.


Inflationsbedingt ist ein zunehmend größerer Anteil der Bevölkerung dazu gezwungen, in Sozialmärkten einzukaufen, welche nicht nur die wachsende Nachfrage aufgrund des überwiegend spendenbezogenen Warenangebots immer schwerer bedienen können, sondern zudem aufgrund steigender Energiepreise bereits von Schließungen betroffen sind. Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird im Sinne der Nahrungsmittelversorgungssicherheit aufgefordert, deutliche Unterstützungsmaßnahmen für Sozialmärkte einzuführen.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die anstelle der GIS-Gebühr vorgesehene und als ORF-Beitrag beworbene Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht umzusetzen und stattdessen das Programm von Ö1 aus dem Budget zu finanzieren sowie den restlichen ORF zu privatisieren. Eine am Hauptwohnsitz anknüpfende Abgabe würde das Aufkommensvolumen der GIS-Gebühr unzumutbar hoch übersteigen und vor allem auch jene Menschen belasten, die kein Angebot des ORF konsumieren.


Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten?

Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegehren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage nun DIREKTDEMOKRATISCH beantworten.

Mit dem Volksbegehren “EU-AUSTRITT: JA!” wird der klare Wille des Volkes zum Austritt aus der europäischen Union bekundet.

Der Gesetzgeber möge den EU-AUSTRITT per Bundes-(verfassungs-) Gesetz zeitnah umsetzen.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den bestehenden Zivil- und Katastrophenschutz erheblich auszubauen und die dafür budgetierten Mittel mindestens zu verdreifachen, um eine optimale Vorbereitung auf die zu erwartende steigende Häufigkeit von Starkregen, Hochwasser, Starkwindereignissen, Dürren, Waldbränden oder Blackouts in der Stromversorgung zu garantieren. Insbesondere sind eine professionelle Ausbildung von Einsatzkräften sowie Entschädigungen für Betroffene sicherzustellen.


Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten?

Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegehren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage DIREKTDEMOKRATISCH beantworten.

Mit dem Volksbegehren „EU-AUSTRITT: NEIN!“ wird der Wille zur weiteren EU-Mitgliedschaft bestätigt. Der Gesetzgeber möge dahingehend handeln, dass die EU-Mitgliedschaft ausdrücklich als Grundprinzip der Verfassung definiert werden kann.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge im Rahmen einer Änderung der Bundesverfassung die DIREKTE Demokratie als Regierungsform festlegen:

- Wesentliche Gesetze werden mittels Abstimmung ALLER Staatsbürger:innen beschlossen

-     Staatsbürger:innen können Vorschläge/Änderungen selbst einbringen

-     Ausbau der Subsidiarität

-     Vetorecht mittels nachträglicher Volksabstimmung

-     Alle Abgeordneten werden direkt gewählt und stimmen (ohne Partei-/ Klubzwang) gemäß dem regionalen Mehrheitsentscheid ab


Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd nicht gerecht. Die Landesgesetze erlauben z.B.: tierquälerische Jagdmethoden, Bejagung seltener Arten, Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von Hunden und Katzen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher ein Bundesjagdgesetz erlassen, das die Einhaltung der im Beiblatt dargelegten Grundsätze sicherstellt.

Beiblatt zum Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“

Das Bundesgesetz oder Bundesgrundsatzgesetz zur Regelung der Jagd soll folgende Grundsätze verwirklichen:

 

I. Jagdbare Arten, Schonzeiten, Jagdmethoden

 

1. Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten

 

Problem: Derzeit gilt in mehreren Bundesländern für einige Tierarten (z.B. Füchse, Marder, Iltisse) keine Schonzeit, d.h. sie können das ganze Jahr über getötet werden, selbst dann, wenn sie Junge zu versorgen haben. Junge, die dadurch ihre Mutter verlieren, verhungern qualvoll.

Die Bejagung von Vögeln zur Balzzeit stellt auch für die nicht getöteten Tiere eine erhebliche Störung dar und hat negative Auswirkungen auf die Reproduktion.

 

Lösung: Für alle jagdbaren Tierarten muss jeweils eine Schonzeit gelten, die als Minimum gewährleistet, dass säugende Muttertiere bzw. fütternde Elterntiere nicht getötet werden. Jegliche Bejagung von Vögeln während der Balzzeit oder des Frühjahrszuges ist zu verbieten.

 

Erläuterung: Anzustreben sind lange Schonzeiten auch deshalb, weil dadurch das Angsterleben von Wildtieren minimiert wird. Durch lange Bejagungszeiten (wie derzeit) erzeugt der Mensch hingegen intensive/schwere Angst bei Wildtieren.

 

2. Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden

 

Problem: Eine Reihe von überkommenen Jagdmethoden wird weiterhin praktiziert, obwohl sie viel Tierleid hervorrufen. Das ist mit dem im Verfassungsrang stehenden Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar.

 

Lösung: Jedenfalls bundesweit zu verbieten sind:

a. Baujagd

b. Fallenjagd

c. Gatterjagd

d. Ausbildung von Jagdhunden und Greifvögeln an lebenden Tieren

 

Erläuterung: Für die Tötung eines empfindungsfähigen Wirbeltieres bedarf es nicht nur eines vernünftigen Grundes, sondern die Tötung hat auch so angst- und schmerzfrei wie möglich zu erfolgen. Jede Jagdpraxis, die das nicht garantieren kann, erzeugt unnötiges Tierleid und ist daher abzulehnen.

 

3. Gezüchtete Tiere dürfen nicht für die Jagd ausgesetzt werden

 

Problem: Vor allem Fasane und Stockenten werden noch immer zur Vergrößerung der Jagdstrecke und zum bloßen Abschieß-Zeitvertreib ausgesetzt. Einer nachhaltigen Populationsaufstockung dient das nachweislich nicht, ganz im Gegenteil sind die ausgesetzten Tiere von ihrer genetischen Konstitution bzw. Vorerfahrung für eine Aufstockung in der Regel ungeeignet.

 

Lösung: Das Aussetzen von Tieren darf nur nach strenger Biodiversitätsbeurteilung zur Populationsaufstockung mit genetisch, epigenetisch und von ihrer Vorerfahrung her geeigneten Individuen erfolgen, wobei – um einen nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten – nicht nur entsprechende Begleitmaßnahmen durchzuführen sind, sondern eine (regionale) Totalschonung dieser Tierart zu verordnen ist, bis ein günstiger Populationszustand erreicht ist.

 

Erläuterung: Das Ziel ist nicht die Begünstigung einzelner jagdlich interessanter Tierarten, sondern die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes, bzw. einer höheren Biodiversität. Tierarten, in deren Reproduktion der Mensch eingreift, unterliegen anderen Selektionsregimen als frei lebende Tiere und die jeweiligen Zuchttiere entsprechen meist nicht den lokal angepassten Genotypen – „Populationsaufstockungen“ sind aus diesem Grunde immer heikel und können heimische Wild- bzw. Vogelvorkommen durch Einkreuzung genetisch gefährden.

4. Verbot der Tötung von Haustieren (Hunden, Katzen)

 

Problem: Derzeit sind Jäger*innen in manchen Bundesländern berechtigt, Hunde und Katzen bereits in wenigen hundert Meter Entfernung vom nächsten Wohnhaus zu töten. Das ist sowohl ein Tierschutzproblem als auch ein soziales Problem. Außerdem besteht die Gefahr, dass durch Verwechslung von Wölfen oder Goldschakalen mit Hunden oder von Wildkatzen mit Hauskatzen geschützte Arten getötet werden.

 

Lösung: Die Berechtigung für Jäger*innen, Hunde und Katzen zu töten, ist zu streichen. Gleichzeitig gilt es natürlich zu verhindern, dass Wildtiere durch unkontrolliert umherstreunende Hunde oder Katzen gestört oder gar getötet werden. Es wären derartige Fälle zu dokumentieren (zB durch Handyvideos), anzuzeigen und die Tierhalter*innen erforderlichenfalls zu sanktionieren (vor allem, um Wiederholungsfälle zu vermeiden).

 

Erläuterung: Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, haben nicht nur einen Eigenwert wie alle anderen empfindungsfähigen Tiere, sondern sind zusätzlich in vielen Fällen auch Familienmitglieder. Ihre Tötung bedeutet daher nicht nur das vorzeitige, gewaltsame Ende ihres Lebens, sondern ruft oft auch große Trauer bei ihren Bezugspersonen hervor.

Für Freigängerkatzen gilt im Tierschutzrecht eine Kastrationsverpflichtung. Herrenlose Katzen sind in Österreich Ziel von Kastrationsprogrammen, Streunerhunde gibt es in Österreich kaum.

 

5. Jagdbare Tierarten nach ökologischen Kriterien definieren

 

Problem: Die Listen an jagdbaren Tierarten sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern auch willkürlich und ökologisch unbegründet. In diesen Listen finden sich viele Tierarten, deren Bejagung unnötig und ungerechtfertigt oder sogar ökologisch schädlich ist.

 

Lösung: Die jagdbaren Tierarten sind nach klaren Kriterien in drei Managementstufen (Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement) einzuteilen. Als Vorbild hierfür kann die Regelung in § 7 des Jagdgesetzes von Baden-Württemberg dienen. Die ökologische Funktion aller Wildtiere ist anzuerkennen.

 

Erläuterung: Dort, wo Bejagung aus Gründen des Wald- bzw. Biodiversitätsmanagements erforderlich ist, sind Abschusspläne auf soliden Grundlagen (Wildeinflussmonitoring, Waldbegehungen, Kontrollflächen, Schälschadeninventur, Vegetationsgutachten) zu erstellen, die die Erhaltung und den Schutz der Artenvielfalt im Ökosystem in den Mittelpunkt stellen.

 

6. Gefährdete Tierarten sind zu schonen

 

Problem: Noch immer sind (stark) gefährdete Tierarten Bestandteil der Jagdgesetze. So nahmen z.B. die Bestände des Rebhuhns in Österreich in den letzten 20 Jahren um 75% ab. Dennoch wurden in den letzten vier Jagdsaisonen insgesamt mehr als 9000 Rebhühner erschossen.

 

Lösung: Tierarten, die in Österreich oder darüber hinaus gefährdet oder von starken Populationsrückgängen betroffen sind, dürfen nicht länger bejagt werden.

 

Erläuterung: Dazu gehören jedenfalls alle Arten, die als gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht eingestuft sind (z.B. Steppeniltis, Tafelente), die in der BirdLife-Ampelliste in der roten Kategorie aufscheinen (z.B. Rebhuhn, Turteltaube), die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind (z.B. Wildkatze), oder die einen ungünstigen Erhaltungszustand im nationalen Bericht gemäß Art. 17 FFH-RL aufweisen.

 

7. Keine Verwendung von Bleimunition

 

Problem: Jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition vergiftet. Das ist eine Gefahr für die Umwelt (Bodenvergiftung), für Tiere und nicht zuletzt auch für Menschen (Bleiverunreinigung von Wildfleisch). Tiere, die einen Beschuss mit Bleischrot überleben, können anschließend qualvoll an Bleivergiftung sterben. Adler und andere Tiere fallen dem Blei zum Opfer, wenn sie angeschossene Tiere oder Aas verzehren.

 

Lösung: Vollständiges Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition

 

Erläuterung: Nach einer Richtlinie der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten sollte die Bleimunition bis 2017 in allen Lebensräumen durch nicht-toxische Alternativen ersetzt sein. In Österreich bekannten sich der Umweltminister und die Umweltlandesrät*innen schon 2014 zum „Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition“. Dennoch ist bisher nur in Feuchtgebieten die Verwendung von Bleimunition untersagt.

 

8. Ökologische Grenzen respektieren

 

Problem: In einigen Bundesländern sehen die Jagdgesetze (verpflichtende) Rot- und Rehwildfütterungen vor. Wenn Wildtiere ähnlich wie landwirtschaftlich genutzte Tiere gefüttert werden, bringt das eine Vielzahl an Problemen mit sich. Im Winter stellt sich der Stoffwechsel der Tiere um und ist dann nicht auf nährstoffreiches Futter ausgelegt. Im Bereich der Fütterungen können sich vermehrt Krankheiten (Parasiten, Tuberkulose usw.) ausbreiten. Letztlich zielt die Fütterung auf Trophäenmaximierung und vergrößert das Problem der Wildschäden im Wald. Österreich hat europaweit die höchsten Rot- und Rehwilddichten, was der Entwicklung naturnaher Wälder entgegensteht.

 

Lösung: Schrittweises Beenden der verpflichtenden Winterfütterung bis 2030, danach generelles Fütterungsverbot; Wildtierdichten sollen dem Lebensraum angemessen sein. Allen Tierarten muss es möglich sein, tierartspezifische Verhaltensweisen auszuleben. Dazu gehören auch physiologische Überlebensstrategien im Winter. Das Angebot an Lebensräumen für Wildtiere und die Habitatqualität (v.a. Verfügbarkeit natürlicher Nahrung und Deckung) müssen wieder verbessert werden.

 

Erläuterung: Fütterung ersetzt keinen Lebensraum. Rot- und Rehwildbestände, die aufgrund von Fütterung über die ökologische Tragfähigkeit der Lebensräume hinausgehen, schaden dem Wald und auch der Wildpopulation selbst. Stattdessen sollen die natürlichen Selektionsbedingungen (Evolution) so weit wie möglich zugelassen und damit die Gesundheit der Wildbestände gefördert werden.

 

9. Ausnahmen

 

Problem: Besondere Umstände können es punktuell erforderlich machen, von den oben genannten Grundsätzen abzuweichen. Dazu zählen extreme Notzeiten, die begrenzte Ausnahmen vom Fütterungsverbot erforderlich machen können.

 

Lösung: Örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmen von den obigen Punkten können gewährt werden, wo es aus übergeordnetem öffentlichem Interesse erforderlich ist. Ein solches muss wissenschaftlich fundiert geprüft werden, also tatsächlich gegeben sein.

 

Erläuterung: Dabei müssen im Sinne der Aarhus-Konvention die Parteirechte von anerkannten Umweltorganisationen als Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden, um zum einen deren Erfahrungswerte in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen und zum anderen auch die Transparenz der Entscheidungsgrundlagen zu gewährleisten.

 

II. Jagdwesen

 

10. Bundesweite Jagdkarten

 

Problem: Derzeit gelten Jagdkarten nur für ein Bundesland. Wer in Revieren in mehreren Bundesländern jagt, muss mehrere Jagdkarten lösen und den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwand tragen.

 

Lösung: Jagdkarten (inkl. Versicherungsschutz) sollen bundesweite Gültigkeit bekommen. Ebenso muss auch der Verlust der Jagderlaubnis bei Wildtierkriminalität und schweren Verstößen gegen das Bundesjagdgesetz im gesamten Bundesgebiet gelten.

 

Erläuterung: Die Zersplitterung des Jagdrechts in neun Einheiten ist kostenaufwendig und ineffizient. Es benötigt auch kein KFZ-Fahrer neun Nummerntafeln und neun verschiedene Versicherungen, um in ganz Österreich sein Fahrzeug lenken zu können.

 

11. Abschaffung der gesetzlich verpflichtenden Trophäenschau

 

Problem: Noch immer findet eine Selektion nach Geweih- und Körpermerkmalen statt, das bedeutet, eine „Auslese“ erfolgt primär nur nach den gewünschten Merkmalen der Trophäe und nicht nach ökologischen bzw. biologischen Prämissen.

 

Lösung: Abschaffung der behördlichen Pflicht-Trophäenschauen („Hegeschauen“) und Geweihbewertungen; natürliche Geweih- bzw. Trophäenentwicklung i.S.v. standort- und lebensraumangepasster Geweihbildung ermöglichen.

 

Erläuterung: Trophäenschauen bewirken eine völlig falsche Prioritätensetzung. Im Ergebnis wird ein Wettrennen um die stärkste Trophäe unterstützt.

 

 

 

12. Wirksame Verfolgung von Wildtierkriminalität

 

Problem: Wildtierkriminalität, wie z.B. illegale Abschüsse von Adlern oder das Auslegen von Gift, wird derzeit kaum verfolgt, und wenn doch einmal ein Täter oder eine Täterin ausgeforscht wird, kommt er/sie meist ohne oder mit einer geringfügigen Strafe davon. Somit besteht keine Abschreckungswirkung, was sich in konstant hohen Zahlen solcher Verstöße niederschlägt.

 

Lösung: Für eine wirksame Verfolgung von Jagdvergehen sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

●Schulung von Staatsanwält*innen, Richter*innen und Verwaltungsbehörden in Bezug auf Jagdvergehen

●Reform des Jagdaufsichtssystems, inkl. externer Überprüfung (z.B. Umweltanwaltschaften als Supervision)

●Kontrolle der Abschüsse („Grünvorlage“) durch Grundeigentümer; Kontrollorgane dürfen nicht die Jäger*innen selbst sein

●Bei schwerer Wildtierkriminalität auch Sanktionierung der Pächter*innen (z.B. mehrjähriger Entzug der Jagdausübungsberechtigung)

● Tote Exemplare nicht jagdbarer oder ganzjährig geschonter Arten müssen für wissenschaftliche Untersuchungen (z.B. Todesursachenforschung) und Verbleib in Bundes- und Landesmuseen zugänglich gemacht werden.

●Verpflichtung für Präparatoren, dass sie Tiere gefährdeter Arten nicht ohne behördliche Bestätigung annehmen dürfen

 

Erläuterung: Wildtierkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, das mit Achselzucken beantwortet werden kann! Das Problembewusstsein über die Folgen dieser kriminellen Verhaltensweisen ist leider unterentwickelt. Eine Bewusstseinsschärfung wird durch eine wirksame Verfolgung von Straftaten erreicht.

 

13. Überbetriebliche Eigenjagd

 

Problem: Grundeigentümer werden, sofern sie nicht über Grund und Boden in Eigenjagdgröße verfügen (unterschiedlich je nach Bundesland, meist 115 ha), zu Zwangsgenossenschaften zusammengefasst. Dadurch haben sie keinen Einfluss auf die Ausführung der Jagd auf ihrem eigenen Grund.

 

Lösung: Ermöglichung gemeinsamer Eigenjagden auf Basis der gesetzlichen Eigenjagdgröße durch Zusammenschluss mehrerer angrenzender Grundbesitzer.

 

Erläuterung: Dadurch wird Grundeigentümern die Möglichkeit gegeben, die Grundsätze der Bejagung auf ihrem Grund und Boden im rechtlichen Rahmen zu beeinflussen. Der Jagdleiter wird in diesem Fall von den Grundeigentümern bestellt und hat die Funktion eines Jagdverwalters. 14. Eigenbewirtschaftung Problem: Derzeit besteht für Grundeigentümer in mehreren Bundesländern ein Zwang, ihre Flächen zur jagdlichen Bewirtschaftung zu verpachten, und dies über viele Jahre am Stück (in NÖ: 9 Jahre). Lösung: Aufhebung des Verpachtungszwanges für genossenschaftliche Jagdgebiete – Möglichkeit der Eigenbewirtschaftung durch die Grundeigentümer nach Vorarlberger und Tiroler Vorbild. Erläuterung: Durch die Aufhebung des Verpachtungszwanges wird dem Grundbesitzer ermöglicht, zwischen Eigenbewirtschaftung und Verpachtung zu wählen. Im Falle der Eigenbewirtschaftung werden alle interessierten Jäger, bevorzugt ortsansässige Grundeigentümer, mittels Revierbegehungsscheinen in die Jagd eingebunden.


Die Mieten steigen und steigen, sodass sich viele Österreicher das Wohnen nicht mehr leisten können. Wohnung und Häuser werden wie eh und je gebaut. Das heißt das ANGEBOT an Wohnungen – inklusive der damit verbundenen Bodenversiegelungen - steigt jedes Jahr.

Das Problem beim Wohnen ist aber, dass die NACHFRAGE - hauptsächlich aufgrund der starken Zuwanderung nach Österreich - noch viel schneller steigt, als das Angebot, und somit die Mietpreise in Österreich massiv ansteigen.

Inzwischen (im Jahr 2022) leben 1,8 Millionen Ausländer in Österreich.

Das sind 20,5% der Gesamtbevölkerung.

Alleine im Jahr 2022 wurden 112.272 neue Asylanträge in Österreich gestellt. (Das sind um 27% mehr als im Jahr 2015, dem Jahr der großen Flüchtlingswelle. Davon sind 25.038 Asylanten aus Afghanistan, 20.047 aus Indien und 19.747 aus Syrien.

Qu. BMI, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. =>https://w.w.w.bmi.gv.at/301/Statisiken/files/Jahresstatistiken/Detailstatistik_BFAKennzahlen Jahr_2022-inklVertriebene.pdf

(Die 78.000 Ukrainer mit Aufenthaltstitel in Österreich sind da noch gar nicht mitgerechnet.)

Die rund 190.000 neuen Asylanten, Migranten, Flüchtlinge, Zuwanderer usw brauchen Wohnungen, die großteils vom österr. Staat mit dem Steuergeld der Österreicher bezahlt werden. Die Wohnung – die ein Ausländer bekommt – kann klarerweise kein Inländer mehr bekommen. Es herrscht ein Verdrängungswettbewerb und die Mietpreise steigen und steigen. D.h. die Lösung der Wohnungsmisere liegt hauptsächlich darin, die Zuwanderung nach Österreich und somit die Nachfrage nach Wohnungen nachhaltig zu senken! Das würde die Mietpreise am freien Wohnungsmarkt dauerhaft senken.

(Exkurs: Einmalige Bonuszahlungen für Mieter, Mietpreisdeckel usw. helfen deshalb nicht, da ja damit nur Geld gedruckt wird bzw gesetzlich eingegriffen wird, aber dadurch einerseits die Nachfrage nach Wohnungen nicht gesenkt wird und auch keine einzige neue Wohnung gebaut wird. Das Ergebnis einer solchen Politik wären verfallende Häuser und 10.000e obdachlose Menschen und das will wohl niemand.)

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge Gesetze beschließen, mit denen die Zuwanderung bzw die Migration nach Österreich massiv beschränkt wird, solange, bis sich die Wohnungssituation und die Mietpreise wieder normalisiert haben.

Ein weiteres Thema sind die Wohnnebenkosten (= Betriebskosten, wie Müll, Kanal und Energie).

Wenn Sie sich das Wohnen in Österreich wieder leisten wollen, dann unterschreiben Sie bitte dieses Volksbegehren. Anders werden ihre Kinder, liebe Österreicher, kaum mehr eine Wohnung finden und finanzieren können.


Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel per sofort streichen.

Jeder Mensch muss Essen und Trinken. Es ist nicht einzusehen, warum der österr. Staat dabei noch mitkassiert und den Leuten die Butter vom Brot wegnimmt. Immer mehr Leute können sich ihr Leben nicht mehr leisten. Einige Leute stehen vor der Entscheidung: Essen oder Heizen.

Da das Gesetz im Parlament beschlossen wurde, kann es auch wieder durch das Parlament abgeschafft werden. Damit könnte die Inflation von derzeit 9,8% im April 2023 abgesenkt werden. Der österr. Bevölkerung bliebe mehr Geld im Börserl. Das Geld würde die österr. Bevölkerung dringend für andere Dinge benötigen.

Die Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel ist treffsicher, da davon die gesamte Bevölkerung profitieren würde (das untere Einkommensdrittel sogar am meisten, da diese von ihrem wenigen Geld überproportional viel Grundnahrungsmittel kaufen, im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung).

Die Mehrwertsteuerstreichung bzw. Umsatzsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel ist einfach und schnell umsetzbar. Damit würden Bürokratiekosten wegfallen, da man keine Steuer mehr administrieren und kontrollieren müsste. Eine dauerhafte Mehrwertsteuerstreichung hat auch eine dauerhafte Wirkung.

Grundnahrungsmittel sind für uns: Obst, Gemüse, Kartoffeln, Getreideerzeugnisse wie z.B. Teigwaren, Reis, Backwaren, Nüsse, Fleisch, Fisch, Eier, Speise-Salz, Zucker, Honig, Speisefette und Speiseöle, Milchprodukte und Babynahrung, sowie Milch, Kakao, Tee und Kaffee. All diese Produkte sollen in Zukunft in Österreich steuerfrei sein.

Die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel will die Mehrheit im Parlament aber nicht. (z.B. Ablehnung eines SPÖ-Antrages am 12.5.2023 im Nationalrat)

Sonst gäbe es nämlich weniger Geld z.B. für die Parteienförderung, für den EU-Beitrag Österreichs, für die Unterstützung des Ukraine-Kriegs, für die Staats-Subventionen für das AUA-Flugunternehmen oder für die Zuwanderer nach Österreich. All das ist der Parlamentsmehrheit wichtiger, als die Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel für das österreichische Volk. Deshalb muss jetzt das Volk die Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel mittels Volksbegehren einfordern.

Liebe Wahlberechtigte!

Wenn Sie für eine Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel sind, dann unterstützen Sie bitte dieses Volksbegehren, je früher desto besser.


Immer mehr Privatpersonen entdecken Volksbegehren als Geschäftsidee für sich: Sie kassieren trotz unsinniger, oftmals nicht umzusetzender Forderungen für jedes Volksbegehren, das von 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, einen Reingewinn in der Höhe von € 13.686,00 (Stand: 01.04.2023) von unser aller Steuergeld.

Der Gesetzgeber möge daher das Volksbegehrengesetz 2018 dahingehend ändern, dass der zu refundierende Betrag lediglich die zuvor geleisteten Kostenbeiträge abdeckt.

Seit dem 1. Volksbegehren im Jahre 1964 hat sich in Österreich rechtlich, politisch und auch technisch viel verändert. So wurden von 1964 bis 1999 insgesamt 21 Volksbegehren eingeleitet. Dem gegenüber stehen allein in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 35, für neun weitere steht bereits der Eintragungszeitraum fest (Stand: 01.05.2023).

Der Hintergrund ist: Die Initiatoren, oftmals Privatpersonen, haben bei der Einbringung der Anmeldung für ein Volksbegehren einen Kostenbeitrag von € 622,00 (Stand 01.04.2023) sowie in weiterer Folge einen Druckkostenbeitrag von € 2.799,50 (Stand 01.04.2023) zu entrichten. Aber: Sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhalten sie laut Gesetz die geleisteten Kostenbeiträge in der fünffachen (!) Höhe zurück! Dies sind € 17.107,50 (Stand: 01.04.2023), woraus sich ein Reingewinn von € 13.686,00 pro Volksbegehren ergibt, was ein durchaus lukratives Geschäft darstellt.

Bei den letzten 35 Volksbegehren haben insgesamt 30 die 100.000-Unterschriften-Marke erreicht. Dafür haben die Initiatoren – nach Abzug der Kostenbeiträge – insgesamt € 410.580,00 an Steuergeld kassiert. Lediglich fünf Volksbegehren sind an der 100.000- Unterschriften-Marke mehr oder weniger knapp gescheitert.

Der Kostenaufwand für die Republik Österreich und damit für jeden Steuerzahler ist bei jedem Volksbegehren enorm. Zusätzlich zu den oben genannten zu ersetzenden Kostenbeiträgen an die Initiatoren werden den Gemeinden die bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes erwachsenden Kosten vom Bund ersetzt. Insofern hat der Bund bei jedem Eintragungszeitraum eine Pauschalentschädigung in der Höhe von € 0,40 (Stand 01.04.2023) pro Stimmberechtigten an die Gemeinden zu leisten. Dies ergibt jedes Mal über € 2,500.000,00 an Steuergeld! Und derzeit sind mindestens 3 Eintragungszeiträume pro Jahr üblich.

Man kann an der Anmeldungsflut für neue Volksbegehren auch leicht erkennen, dass immer mehr Privatpersonen diese Geschäftsidee für sich entdecken. Denn aktuell (Stand 01.05.2023) befinden sich sage und schreibe 87 Volksbegehren in der Unterstützungsphase!

Bei Umsetzung dieses Begehrens käme Volksbegehren – als ursprünglich sinnvolles Instrument der direkten Demokratie – auch wieder mehr Gewicht zuteil. Denn unsinnige und von Haus aus nicht umzusetzende Begehren würden aufgrund des Wegfalls der Gewinnmöglichkeit gar nicht erst eingereicht werden.

Es wird daher eine rasche Reformierung des Volksbegehrengesetzes 2018 gefordert, damit die private Bereicherung mit Steuergeld zeitnah unterbunden wird. Der Gesetzgeber möge daher beschließen, im § 17 (2) Volksbegehrengesetz 2018 das Wort ‚fünffachen‘ zu streichen und damit den an die Initiatoren zu refundierenden Betrag den geleisteten Kostenbeiträgen (€ 3.421,50) gleichzusetzen.


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Identität unseres Staatsvolks und der Kontinuität der österreichischen Kultur beschließen, durch Reform des Asyl- und Fremdenrechts zur Beendigung der Armutszuwanderung, einer Schubumkehr der Wanderungsbewegungen, einer Sicherung der Staatsgrenzen sowie durch Förderung österreichischer Familien. Eine Präambel zur Bundesverfassung soll sicherstellen, dass der Schutz des Staatsvolks als Staatszielbestimmung verankert wird.


1. Die derzeitigen Teuerungen sind für viele der Normalbürger und Unternehmen in Österreich existenzbedrohend.

2. Die Teuerungen in Österreich hängen zu einem großen Teil auch mit der EU-Politik und der Euro-Währung zusammen.

3. Der „Euro” ist zum „Teuro” geworden.

4. Wir fordern die rasche Währungsumstellung in Österreich von „Euro” auf „Schilling”. Jetzt ist die massive Teuerungswelle bzw. Inflationswelle bei den Bürgern in der Realität angekommen. Die Inflation in Österreich liegt derzeit bei unfassbaren 8% - 10% pro Jahr. Der Euro wird nun verstärkt als „Teuro“ wahrgenommen. Die Warenmenge bleibt gleich (oder sinkt sogar), die Euro-Geldmenge steigt. Das ist eine klassische Inflation bzw. Geldentwertung. Diese Geldentwertung spüren die Sparer - die in EuroGeld sparen - am deutlichsten. Ihr erspartes Geld (Sparguthaben) ist im Laufe eines Jahres zwar nominal leicht gestiegen, aber um 10% weniger wert geworden!!! (Das Geld ist sozusagen eine „Mogelpackung“). Ein zusätzliches Problem ergibt sich, wenn die Kosten schneller steigen, als die Einkommen der Leute. Dann können sich die Leute ihr Leben nicht mehr leisten.

 * Tipp 1 an die Politik: Nur eine stabile Währung kann Wohlstand für die Bevölkerung bringen.

* Tipp 2 an die Politik: Ohne Sparen bei den Staatsausgaben wird man die Inflation / Geldentwertung / Preissteigerungen nicht in den Griff bekommen.

Viele Leute hatten schon bei der EURO-Einführung das Gefühl, dass sich ihr Leben verteuert hat und noch weiter verteuern werde. Die EU hat seit Februar 2022 - ohne Zustimmung durch das Volk - neue und massive Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. In Folge dessen wurden die Gaspreise massiv erhöht und in Folge dessen sämtliche Energie-, Lebensmittel- und die Wohnungskosten.

Österreich zahlt im Jahr 3.600 Millionen Euro (Jahr 2022) an EU-Beiträgen. (Das sind in alter Schilling-Wahrung unfassbare 49.537 Millionen Schilling jährlich !!!) Dieses österreichische Steuerzahlergeld - das jährlich an die EU überwiesen wird - fehlt klarerweise in Österreich. Die Rückflüsse von 2.332 Millionen Euro aus der EU an Österreich sind um ca. 1,3 Milliarden Euro geringer, als die Beitragszahlungen Österreichs an die EU. Österreich ist bislang Nettozahler der EU und das wird voraussichtlich auch so bleiben, solange Österreich Mitglied der EU ist. Österreich sollte mit dem Subventionieren für die EU-Nettoempfänger Polen, Griechenland, Ungarn und Rumänien usw. schleunigst aufhören. „Der Schilling bleibt“, hieß es vor der Volksabstimmung 1994 zum EU-Beitritt Österreichs. Nach dem EU-Beitritt wurde die Schilling-Währung von der Politik schrittweise bis Februar 2002 abgeschafft, ohne dafür eine Zustimmung durch das Volk zu haben. Das Vertrauen in die EURO-Währung ging im Volk immer mehr verloren. Jetzt ist es für Österreich hoch an der Zeit, das Experiment mit der EURO-Währung zu beenden und zur sicheren Schilling-Währung zurückzukehren. Mit ihrer Unterschrift bei diesem Volksbegehren leisten Sie Ihren demokratischen Beitrag zur Wiedereinführung der Schilling-Währung in Österreich. Danke. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge – falls erforderlich auch unter Abhaltung einer Volksabstimmung - die Währungsumstellung von der Euro-Währung auf die Schilling-Währung für Österreich raschest beschließen oder in die Wege leiten.


Es ist notwendig, dass der Bundesgesetzgeber schnellstmöglich die Tatsache behebt, dass nur männliche Staatsbürger den Präsenz- oder Zivildienst ableisten müssen, da dies zu Ungleichbehandlungen führt. Wir fordern:

1. Die Verpflichtung von allen StaatsbürgerInnen jeden Geschlechts wahlweise zum Grundwehr- oder Zivildienst.

2. Die gleiche Bezahlung für jede/n GrundwehrdienerIn sowie gleiche Bezahlung für jede/n ZivildienerIn

Gemäß dem Wehrgesetz 2001 § 10 Abs. 1 sind “Alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechts” wehrpflichtig. Dies steht jedoch im Widerspruch zu Artikel 7 Abs. 1 der Bundesverfassung, der besagt, dass alle Bundesbürger vor dem Gesetz gleich sind und dass Vorrechte aufgrund von Geburt, Geschlecht, Stand, Klasse oder Bekenntnis ausgeschlossen sind.

Folgende Ungleichbehandlungen entstehen durch das Wehrgesetz 2001 in der aktuellen Fassung:

- Männliche Staatsbürger sind durch den Präsenz- oder Zivildienst für 6 bzw. 9 Monate gebunden, während dieser Zeit können sie keiner Ausbildung nachgehen oder keine erwerbsmäßige Tätigkeit ausüben, die höhere Bezahlung und bessere Karrierechancen bietet. Dies führt zu Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu Personen ohne Wehrpflicht.

- StaatsbürgerInnen anderen Geschlechts haben keine Möglichkeit, Zivildienst abzuleisten, was zu niedrigerer Bezahlung und anderen Nachteilen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres führt (zum Beispiel keine österreichweit gültige Klimakarte).

 

Die Erhöhung der zur Verfügung stehenden Zivilkräfte soll vor allem dem Gesundheitssystem und Rettungsdienst zugutekommen. Der in diesen Bereichen aktuell problematische Personalmangel kann so rasch und einfach durch junge Arbeitskräfte ersetzt werden.


Wir, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, erkennen die Bedeutung von Bargeld als zentrales Element unserer finanziellen Freiheit, Privatsphäre und individuellen Autonomie. Es ist an der Zeit, das Recht auf Bargeld als grundlegendes Bürgerrecht in unsere Bundesverfassung aufzunehmen. Mit diesem Volksbegehren wollen wir sicherstellen, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel geschützt wird und jeder Bürger das Recht hat, es uneingeschränkt zu nutzen.

Finanzielle Freiheit: Das Recht auf Bargeld garantiert jedem Bürger die Möglichkeit, über sein eigenes Geld frei zu verfügen, ohne von elektronischen Zahlungssystemen oder Banken abhängig zu sein. Es ist ein unverzichtbares Instrument zur Wahrung unserer individuellen Freiheit und Selbstbestimmung.

Privatsphäre: Bargeld schützt unsere Privatsphäre und verhindert, dass unsere finanziellen Transaktionen lückenlos nachverfolgt werden können. Jeder Bürger sollte das Recht haben, seine finanziellen Angelegenheiten diskret zu regeln, ohne dabei überwacht oder kontrolliert zu werden.

Schutz vor Krisen: In Zeiten von Krisen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Stromausfällen oder technischen Problemen, kann Bargeld als ein zuverlässiges Zahlungsmittel dienen. Es ermöglicht uns, weiterhin Handel zu treiben und unsere grundlegenden Bedürfnisse zu erfüllen, selbst wenn elektronische Systeme vorübergehend ausfallen.

Das Recht auf Bargeld soll als grundlegendes Bürgerrecht in unserer Bundesverfassung verankert werden. Es soll jedem Bürger das Recht garantieren, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel zu verwenden.

Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich diesem Volksbegehren anzuschließen und dafür zu sorgen, dass Bargeld weiterhin ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft bleibt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass jeder Bürger das Recht hat, über sein eigenes Geld frei zu verfügen und unsere Grundrechte und Werte zu schützen.


Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:

 

Natürliche Personen haben ein Recht auf Geheimhaltung und Schutz ihrer privaten Wohnadresse (personenbezogene Daten).

 

Die Herausgabe dieser Daten soll weder von österreichischen StaatsbürgerInnen, noch von Fremden, ausgenommen staatliche Behörden, beim zentralen Melderegister (ZMR) beantragt werden können.

 

Das Gesetz soll die Privatsphäre und die Sicherheit des österreichischen Volkes schützen.


Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert eine gesetzliche Regelung zu schaffen und umzusetzen, welche ein Verbot für, bzw. eine Deckelung von Erwerbseinkommen aus Nebenerwerbstätigkeiten für politische Mandatare des National- und des Bundesrates vorsieht, oder durch die der Bezug von Geldleistungen für die politische Arbeit anteilsmäßig, im Verhältnis zu den geleisteten Wochenstunden im Nebenerwerb, gekürzt wird.

 

Vorbemerkung

Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrensgesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Wir wollen unsere Unterstützerinnen und Unterstützer aber bereits von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses Volksbegehren sind.

 

Gründe für das Volksbegehren Die Bezüge für Politiker liegen deutlich über dem österreichischen Durchschnittseinkommen. Einige Spitzenpolitiker verdienen beispielsweise mehrere hunderttausend Euro pro Jahr. (siehe: www.bezuege.at) Es ist nicht einzusehen, dass Politiker derart hohe Geldleistungen erhalten, wenn diese anscheinend durch ihre politische Arbeit nicht ausgelastet sind und nebenbei noch die Zeit finden sich anderen beruflichen Tätigkeiten zu widmen. Bei anderen Berufs- und Bevölkerungsgruppen wäre es für den Arbeitgeber vollkommen normal, dass bei unzureichender Arbeitsauslastung die Arbeitszeit und damit das Gehalt gekürzt wird. Weiters braucht jeder Arbeitnehmer die Erlaubnis des Arbeitgebers sich durch Nebenerwerb einen Zusatzverdienst zu schaffen. Aus Gründen der Gerechtigkeit ist dieselbe Vorgehensweise auch bei Politikern angebracht.


Wir fordern einen bundes(verfassungs)gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI), um den durch KI bedingten Wandel der österreichischen Gemeinschaft positiv zu gestalten. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge KI-Grundrechte einführen, die sowohl (1) die Gesellschaft vor ungünstigen Einflüssen durch KI schützt, als auch (2) langfristig und schrittweise KI-Systemen – ihrer Nützlichkeit entsprechend – Freiheiten einräumt.

Die rasche Entwicklung und die qualitativen Fortschritte im Bereich der KI haben zu neuen Möglichkeiten, aber auch zu neuen Herausforderungen geführt, die eine sorgfältige rechtliche und ethische Betrachtung erfordern. Die bestehenden Bundes(verfassungs)gesetze bieten oft keinen ausreichenden Rahmen um der Situation gerecht zu werden. Deshalb sollen KI-Grundrechte eingeführt werden.

Während die Ausgestaltung von KI-Grundrechten im Detail kompliziert sein mag bleibt die Forderung an den Bundes(verfassungs)gesetzgeber im Kern doch klar:

• KI-Systeme projizieren Macht, was spezielle Regularien (Pflichten für KI-Anwendungen) zum Schutz vor Missbrauch erfordert.

• KI-Systeme sind dem Menschen in gewissem Umfang nützlich oder gar ähnlich, was eine entsprechende Begrenzung von Einschränkungen (Freiraum für KI) erfordert.

Somit seien KI-Grundrechte als eigennützige Rechte der bestehenden Gesellschaft zum Schutz vor negativen Einflüssen durch KI-Systeme zu verstehen. Zudem seien KI-Grundrechte als intrinsische Rechte zur Befähigung von jenen KI-Systemen zu verstehen, die am sozialen und wirtschaftlichen Leben förderlich teilhaben. Beide Forderungen an den Bundes(verfassungs)gesetzgeber sollen gemeinsam behandelt werden, um unausgeglichenen Rechtsbeziehungen vorzubeugen.

Konkrete Forderungen an den Bundes(verfassungs)gesetzgeber

Nötig ist eine Abwägung die den Nutzen sowie die Ästhetik von KI in das bestehende gesellschaftliche Wertesystem integriert und es dadurch weiterentwickelt, während gleichzeitig mögliche negative Auswirkungen von KI auf die bestehende Gesellschaft kurz- und längerfristig verhindert werden müssen. Ausgehend von der aktuellen Tendenz in der EU und weltweit, KI-Anwendungen durch Regulierungen einzuschränken, sehen wir uns veranlasst, einen Diskurs zu fordern, der sich zwar in ein einheitliches Verständnis von KI-Regulierungen einfügt, aber auch die folgenden Punkte berücksichtigt:

1. Regulierungen zum Schutz vor hypothetischen Gefahren durch KI sind in Balance zu halten mit Regulierungen die durch KI zu erwartende Vorteile ermöglichen

2. Militärische Anwendungen von KI sind explizit im Hinblick auf die immerwährende Neutralität Österreichs zu regeln

3. Die Forderung eines Not-Aus-Schalters für KI ist keine zukunftssichere Lösung

4. Eine zentrale Kontrollfunktion für KI legt sehr viel Macht in die Hände weniger und läuft in Gefahr nicht die wahren Wünsche einer diversen Gesellschaft widerzuspiegeln

5. Es lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass KI eines Tages ein ähnliches Bewusstsein wie die Menschen entwickelt

Es seien also für den Standort Österreich nützliche KI-Grundrechte zu definieren, welche es der österreichischen Gemeinschaft ermöglichten, eine nützliche Vorreiter- und Vorbildrolle einzunehmen. Wir gehen davon aus, dass sich durch KI-Grundrechte positive Effekte für den Standort Österreich ergeben, denn die Auseinandersetzung mit implizit berührten Themen wie z. B. digitaler Humanismus, vertrauenswürdige und transparente KI Entscheidungen, Harmonisierung von KI Modellen und Gesellschaft, KI Risiko Klassifizierung, Pflichten für KI und KI Nutzer, oder Durchsetzungsmechanismen für KI Regularien wird einen Mehrwert schaffen.

Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge

• den nachhaltigen Umgang mit (KI) Technologien in die bundesverfassungsrechtlichen Staatsziele aufnehmen; und

• bundesverfassungsrechtlich und dem liberalen Prinzip folgend eine begrenzte Freiheit zur ungestörten Entfaltung von nützlichen (KI) Technologien und (KI) Systemen mit qualitativer Subjektstellung etablieren; und

• weitere nötige Maßnahmen im Sinne dieses Volksbegehrens beschließen.

Für Erläuterungen und Quellen verweisen wir auf ki-grundrechte.at


Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge Maßnahmen für die Abhaltung einer Volksbefragung beschließen und der Bevölkerung folgende 3 Fragen stellen:

1) Wollen Sie einen mit öffentlichen Mitteln finanzierten ORF?

2) Wollen Sie, dass der ORF neben den privaten Werbeeinahmen durch empfangsunabhängige Haushaltsabgabe finanziert wird?

3) Wollen Sie, dass der ORF neben privaten Werbeeinnahmen über eine Haushaltsabgabe finanziert wird, anstelle über das staatliche Budget?


Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge beschließen, dass Genderleitlinien und Sprachregelungen in Schulen, FH-Unis, Universitäten und Ämtern nicht verpflichtend sind. Personen dürfen bei Nichtverwendung dieser Genderleitlinien und Sprachregeln keine Schlechterstellung in den genannten Körperschaften erfahren. Besonders darf es zu keinen schlechteren Noten und auch zu keinen Punkteabzügen bei diversen Arbeiten und Prüfungen kommen. Die Verwendung des generischen Maskulinums muss zulässig sein.


Die Lüge vom menschengemachten Klimawandel wurde von Mächtigen erfunden und weltweit von Politik und Medien verbreitet, damit sich möglichst jeder an der Erderwärmung mitschuldig fühlt und Maßnahmen hinnimmt, die teurer und verrückter nicht sein könnten, wie CO2-Steuern, Lockdowns, Freiheitsentzug, Enteignung, Verzicht auf altbewährte Heizung und Autos.

Fakten zu CO2 unter www.klimawahrheit.com

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge auf dieser Lüge aufbauende Gesetze und Verordnungen aufheben


Inflation in Österreich übersteigt drastisch den EU-Durchschnitt, besonders bei Grundbedürfnissen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die Untersuchung internationaler Preisunterschiede (ausschließlich heimisch produzierte Waren sind im Ausland billiger?), Maßnahmen gegen oligopolische Preisabsprachen, Shrinkflation und klare Rabattpraktiken beschließen. Verlangt werden bundesgesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Kaufkraft. Die Regierung soll Bürgerinteressen vor Konzerninteressen stellen!


Um das Wahlergebnis im jeweiligen Fall messbar an der wahlberechtigten Bevölkerung abzubilden wird der Bundes(verfassungs)gesetzgeber aufgefordert, die Wähler und Wählerinnen für beide vorgeschlagenen Wahlen, Nationalrat,- und Bundespräsidentenwahl, verpflichtend zur Wahl aufzurufen. Dies sollte zur Stärkung der Demokratie und dessen Bewusstsein in unserem Land förderlich sein.


Prävention, Zugänglichkeit, Aufklärung: Gratis Verhütung für ALLE!

Mit einer Unterschrift können Sie heute eine starke Botschaft für Gleichberechtigung und Gesundheit senden.

 

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen:

1. Kostenlose Kondome und Lecktücher in Apotheken und Drogerien!

2. Gratis hormonelle und nicht hormonelle Verhütung (z.B. Pille, Stäbchen, Spritze, Hormonspirale, Kupferkette & -spirale, Goldspirale, etc.)!

3. Gratis Pille Danach!

4. Kostenübernahme von Verhütungsberatung bei Ärzt:innen!

5. Umfassende sexualpädagogische Aufklärung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen!

Unsere Gesundheit und unser Wohlergehen hängen eng mit der richtigen Verhütung zusammen. Fehlende oder falsche Verhütung bergen schwerwiegende Risiken – sowohl gesundheitliche als auch gesellschaftliche. Eine ungewollte Schwangerschaft mit all ihren Folgen oder die Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten müssen unbedingt vermieden werden. Das ist im Interesse von uns allen.

Eine individuell angepasste Verhütungsmethode ist somit genauso eine Gesundheitsleistung wie viele andere ärztliche Behandlungen und sollte demnach ebenso kostenlos zur Verfügung stehen. Ein geringes Einkommen soll und darf nicht über die Verhütungsmethode entscheiden, sondern körperliche Verträglichkeit und persönliche Präferenzen müssen im Vordergrund stehen. Jeder Mensch hat das Recht, in Gesundheitsfragen frei und unabhängig von finanziellen Einschränkungen zu wählen.

Eine solche Maßnahme würde nicht nur individuellen Schutz bieten, sondern auch einen bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag zur Eindämmung von sexuell übertragbaren Krankheiten leisten. Es liegt daher in unserem gemeinsamen Interesse, effektive Verhütungsmethoden wie Kondome oder Lecktücher nicht nur zugänglich, sondern auch kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Eine fundierte Beratung und umfassende Aufklärung sind die Grundvoraussetzungen für richtige Verhütung!

- Daher darf die Verhütungsberatung bei Ärzt:innen keine Privatleistung mehr sein, sondern muss kostenlos werden. Denn wir haben alle ein Recht darauf, über unsere sexuelle Gesundheit aufgeklärt zu werden.

- Genauso wichtig ist die altersgerechte Aufklärung an Schulen. Denn Wissen ist die beste Prävention gegen ungewollte Schwangerschaften und Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten.

Mit Ihrer Unterstützung für dieses Volksbegehren setzen wir uns gemeinsam für eine gesündere, aufgeklärtere und verantwortungsbewusstere Gesellschaft ein.

Geben Sie Ihre Stimme für die kostenfreie Bereitstellung von Verhütungsmitteln ab und helfen Sie mit, den Zugang zu sicherer und effektiver Verhütung für jede:n zu gewährleisten.

Website: www.gratis-verhuetung.at

Instagram:

www.instagram.com/verhuetung fuer alle/

Informationen zu Verhütung in Österreich und International:

- https://verhuetungsreport.at/sites/verhuetungsreport.at/files/2019/Verh       uetungsreport-2019-Web.pdf

- www.epfw.eb.org/sites/default/files/2020-05/786209755 epf contraception-in-europe white-paper cc03 002.pdf

- iris.who.int/bitstream/handle/10665/158866/9789241549103 eng.pdf;jsessionid=494A893922CDD10C6CBAC9E316241869?seque nce=z

- www.epfweb.org/sites/default/files/2023-02/Contraception Policy Atlas Europe2023.pdf

- www.un.org/development/desa/pd/data/sdg-indicator-371- contraceptive-use

- fps-s.cale-u.p-guide.srhr.org/src/docs/implementing-and-scaling-up-family-planning-service-improvements-2018-eng.pdf

- www.epfweb.org/node/929

- iris.who.int/bitstream/handle/10665/158866/9789241549103en g.pdf;jse.ssionid=494A893922CDD10C6CBAC9E316241869?sequenc e=1

- srhr.org

- https://www.zeit.de/gesundheit/2023-01/verhuetung-frankreich-kondome-kostenlos

 

Steigende Zahlen in Österreich von sexuell übertragbaren Krankheiten:

www.med.uniwien.ac.at/web/ueber-uns/news/2023/news-im-oktober-2023/rekordhoch-bei-sexuell-uebertragbaren-erkrankungen-in-europa/


Die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich leisten ehrenamtlich jährlich Millionen Stunden. Schwierige Einsätze und Wetterereignisse fordern sie immer mehr und benötigen entsprechende Ausrüstung. Um Investitionen dafür zu erleichtern, soII der Bundes(verfassungs)gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Feuerwehren nach Antrag eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Ausgaben für Fahrzeuge, Gerätschaften, Gebäude und Betriebsmittel erhalten.

Der ehrenamtliche Einsatz der rund 340.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in den 4.500 Feuerwehren in Österreich ist von unermesslichem Wert für die Gesellschaft. Starkregen, Waldbrände und Sturmschäden fordern sie immer mehr und bei immer schwierigeren Einsätzen. Entsprechend hoch ist auch der Investitionsbedarf für moderne Feuerwehrfahrzeuge, Gerätschaften für die unterschiedlichsten Einsätze und ein entsprechendes Rüsthaus. Die Freiwilligen Feuerwehren waren und sind in den unterschiedlichen Bereichen stark von der Teuerung betroffen und erhalten zum Beispiel bei steigenden Strom- und Heizungskosten keine Strom- oder Energiekostenzuschüsse vom Bund.

Die Freiwilligen Feuerwehren finanzieren sich aus der großen Unterstützung von Städten und Gemeinden, Förderungen der Länder, Eigenmitteln (z.B. aus Veranstaltungseinnahmen), Einsatzverrechnungen und Spenden durch die Bevölkerung sowie Unternehmen.

Bei jeder Anschaffung von Gerätschaften, Betriebsmitteln oder Arbeiten am Feuerwehrhaus wird diese Unterstützung durch die Umsatzsteuer um ein Sechstel gekürzt. Dieses Problem wurde vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber auch nach Jahren Diskussion zur Steuerbefreiung von Feuerwehren bislang nicht gelöst. Es braucht mehr als Spendenbegünstigung für und eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer. Die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre und die starken Beanspruchungen der Feuerwehren haben gezeigt, dass die gerätetechnische Ausstattung der Feuerwehren im Katastrophenfall sichergestellt werden muss. Beschädigte Geräte müssen dringend repariert, alte Gerätschaften erneuert und zur Kapazitätsausweitung neue Gerätschaften angeschafft werden.

Steigende Baukosten, steigende Energiekosten, steigende Kosten für die Einsatzbekleidung, steigende Kosten bei den Betriebsmitteln und steigende Kosten für Geräte und Fahrzeuge sind ohne Unterstützung vom Bund eine immer größere Herausforderung für die Freiwilligen Feuerwehren und die Gemeinden in Österreich. Bestehende Förderung der Bundesländer werden dabei oft schon zu einem guten Teil von der Umsatzsteuer neutralisiert.

Ein kompletter Entfall der Mehrwertsteuer ist laut Finanzministerium europarechtlich nicht möglich.

Um wichtige Investitionen zu erleichtern, soII der Bundes(verfassungs)gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Feuerwehren in Österreich nach entsprechendem Antrag eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für zumindest folgende Ausgaben erhalten:

· Anschaffung und Instandhaltung von allen Einsatzfahrzeugen und Gerätschaften

· Anschaffung von persönlicher Schutzbekleidung und Feuerwehrbekleidung

· Anschaffung von Gebrauchsgütern für den Feuerwehrdienst und Übungen

· Betriebskosten für den Feuerwehrdienst

o Treibstoffe wie z.B. Diesel für die Feuerwehrfahrzeuge oder Schmierstoffe für Motorsägen usw.

o Strom, Heizung und Reinigungsmittel für das Feuerwehrhaus o Lösch- und Schaummittel sowie Bindemittel

o Telekommunikationsgebühren (Telefon Internet), Versicherungen (Unfall, Haftpflicht, KFZ)

o Schreib, Zeichen und sonstige Büromittel

• Jedweder Bau- und Sanierungsarbeiten an Feuerwehrhäusern und der dazugehörigen Betriebsausstattung (Einrichtung, Möbel, ...)

Erreicht das Feuerwehr-Volksbegehren über 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützer wird der „Gewinn“ aus der Rückerstattung für ein erfolgreiches Volksbegehren minus Gebühren an die Feuerwehrjugend Österreich gespendet (über 10.000 Euro).

NICHT gefordert wird durch das „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ eine pauschale Umsatzsteuerbefreiung bzw. eine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug für Freiwillige Feuerwehren in Österreich für alle Ausgaben.

Damit wäre für zum Beispiel folgende Einkäufe/Aktivitäten für Freiwillige Feuerwehren nach wie vor die Mehrwertsteuer auch nach Umsetzung der Forderung des Volksbegehrens fällig:

• Einkäufe für Feuerwehrfest bzw. Infrastruktur ausschließlich für Feste

• Einkauf von Essen & Getränken zum Abschluss einer Übung oder nach einem Einsatz

• Jährlicher Feuerwehrausflug zur KameradschaftsbiIdung

• Wöchentliche Treffen zu gemeinsamen Sportabend der Feuerwehr (z,B. am Tennisplatz) usw.

Ziel des Volksbegehrens ist die Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz und der Vorbereitung darauf zu unterstützen. Sie leisten in Millionen freiwilligen Stunden ehrenamtlich jährlich ungemein viel für die Allgemeinheit in Österreich. Wenn sie in ihrer Freizeit über Spenden oder Veranstaltungseinnahmen Geld für die dafür notwendigen Feuerwehrfahrzeuge, Einsatzgerätschaft usw. aufstellen, soII nicht ein Sechstel davon direkt durch die Mehrwehrsteuer vermindert werden. Eine Umsatzsteuerrückerstattung wäre auch ein wichtiges und richtiges Zeichen der Wertschätzung für die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich.

www.feuerwehr-volksbegehren.at


Kaiserin Maria Theresia hat das Verbot der Abtreibung 1768 eingeführt. Als Folge einer illegalen Abtreibung sind unzählige Frauen gestorben oder haben an den Folgen gelitten. Deshalb wurde 1975 mit der Fristenlösung die Straffreistellung beschlossen. Allerdings blieb die Abtreibung im Strafgesetz und wird immer noch mit bis zu 1 Jahr Gefängnis geahndet. Das Parlament möge nun beschließen die Abtreibung ersatzlos aus dem Strafgesetz zu streichen, wie Kanada dies bereits 1988 getan hat.


Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge beschließen, dass die Trainingstherapie durch SportwissenschafterInnen, die in der Trainingstherapieliste angeführt sind, sowohl gewerblich als auch im Anstellungsverhältnis ausgeübt werden darf und die Verantwortung über die eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung ihrer Tätigkeit nach ärztlicher Verordnung bei TrainingstherapeutInnen selbst liegt.

Die von SportwissenschafterInnen ausgeübte Trainingstherapie unterstützt seit Jahren Patientlnnen im medizinischen Bereich. Dieses Volksbegehren wurde ins Leben gerufen, um die Eigenständigkeit und das AIIeinstellungsmerkmal der Trainingstherapie durch SportwissenschafterInnen im Gesetz zu unterstreichen.

Erreicht werden soll die nach ärztlicher Anordnung und Überweisung eigenverantwortliche Aufsicht und Durchführung der trainingstherapeutischen Tätigkeit durch den und die zur Trainingstherapie laut Trainingstherapieliste befähigte/n SportwissenschafterIn.

SportwissenschafterInnen, die das Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (sportwissenschaftliche Beratung) ausüben und in der Trainingstherapieliste vermerkt sind, sollen die Trainingstherapie gewerblich ausüben dürfen.

Wir bitten mit unseren Unterschriften um diese Veränderung im Sinne einer flächendeckenden Entlastung des Gesundheitswesens.


Eine medikamentöse Abtreibung ist ident und nicht zu unterscheiden von einem Spontanabort. Dies machen Frauen seit Beginn der Menschheit selbst und suchen ärztliche Hilfe, falls notwendig. Aus medizinischer Sicht sollte deshalb beides gleich geregelt werden. Um die Selbstbestimmung von Frauen ernst zu nehmen, sollte die aktuelle Bevormundung abgeschafft werden. Deshalb möge das Parlament die (verfassungs-) rechtlichen Maßnahmen für die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille beschließen.


Für eine demokratische Gesellschaft ist ein unabhängiger und vielfältiger Medienmarkt von entscheidender Bedeutung. Doch die derzeitige Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks in Form des ORF-Zwangsbeitrags wirft Fragen auf, die wir nicht länger unbeachtet lassen können. Der (Bundes-)Verfassungsgesetzgeber möge beschließen, den ORF-Zwangsbeitrag ersatzlos zu streichen und den ORF sich hinkünftig aus Eigenem finanzieren zu lassen.


Bargeld ist eine der letzten Bastionen persönlicher Freiheit. Die auf EU-Ebene geplante Einführung einer Obergrenze von 10.000 Euro stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und Autonomie der Bürger dar. Jeder sollte das Recht haben, über sein eigenes Vermögen auch in bar frei zu verfügen, ohne eingeschränkt und überwacht zu werden. Der (Bundes- )Verfassungsgesetzgeber möge daher beschließen, eine Bargeldobergrenze zu verbieten und Selbstbestimmung weiterhin gesetzlich zu gewährleisten.


Wir fordern

1) unparteiische, im Richterberuf erfahrene Verfassungsrichter,

2) hauptberufliche Verfassungsrichter ohne Zweitjob und

3) dass die Wahl der Verfassungsrichter durch das Volk auf maximal 10 Jahre erfolgt.

Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.

Vorbemerkung:

Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrengesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Wir wollen unsere Unterstützer/-innen - im Sinne der Transparenz - aber gleich von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses Volksbegehren sind.

Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen sind

„- die Nichteignung des gegenwärtigen Verfahrens zur Herstellung eines Rechtsstaats,

- die häufige Unfähigkeit derzeitiger Richter, Recht von Unrecht zu unterscheiden,

- die Entfremdung der Richter vom Volk,

- der offene oder geheime Einfluß der Politparteien auf Urteile und

- die Laufbahnabhängigkeit der Richter von der Exekutive und den Parteien.“

Zitat von Claus Plantiko => htt..ps://.ww.w.gr.in.cm..om/docu..ment/..109064 - dass der Verfassungsgerichtshof ganz offensichtlich das politischste Gericht aller Gerichte in Österreich ist. Das merkt man daran, dass nicht nur viele grundsätzliche (politische) Entscheidungen vom Verfassungsgerichtshof getroffen werden, sondern auch daran, dass alle Besetzungen der Verfassungsrichter über die Parteipolitik erfolgen (somit mit „Parteisoldaten").

Dass 8 von 14 Verfassungsrichtern von der Bundesregierung – somit von den Regierungsparteien – vorgeschlagen werden, lässt bereits Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes aufkommen, wodurch er auch seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung nicht (vollumfänglich) erfüllen kann.

Die weiteren 6 Verfassungsrichter werden über das Parlament bzw. genauer gesagt über die Parlamentsparteien vorgeschlagen.

Somit ist der Verfassungsgerichtshof - als Teil der Judikative - bei der Bestellung aller seiner Mitglieder / Richter von der Exekutive (Bundesregierung) und Legislative (Gesetzgebung) abhängig bzw. von denjenigen Parteien, die gerade in der Bundesregierung bzw. in der Gesetzgebung die Posten besetzen.

Die Begründung im Detail:

1. Wir fordern unparteiliche Verfassungsrichter:

Die Verfassungsrichter sollten unparteiisch sein. (Derzeit werden die Verfassungsrichter in Österreich von Parteien nominiert.)

Zur „Unparteilichkeit" und Transparenz gehören auch die Offenlegung sämtlicher Partei- und Vereins-Mitgliedschaften, sowie die Veröffentlichung der Lebensläufe aller Verfassungsrichter auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes. Das sollte gerade Verfassungsrichtern besonders wichtig sein.

Anhand dessen können dann Außenstehende prüfen, ob es den Anschein einer Befangenheit von Verfassungsrichtern gibt und die Befangenheit geltend machen.

Befangenheitsgründe sind Anfechtungsgründe. Eine Anfechtung von Verfassungsgerichtshofentscheidungen sind aber in Österreich nicht möglich, da ja der Verfassungsgericht in oberster Instanz entscheidet. Umso strengere Maßstäbe sind bei der Prüfung ihrer Befangenheit anzuwenden.

Auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes geben die einzelnen Verfassungsrichter nur Teile ihres Lebenslaufes bekannt, aber nicht ihre Naheverhältnisse zu der sie entsendenden politischen Partei.

Offensichtlich haben die Verfassungsrichter ihre parteipolitische Befangenheit selbst erkannt und versuchen diese zu verheimlichen. Das ist ein weiterer Grund ihrer Befangenheit, insbesondere bei Wahlanfechtungen. Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive.

Wenn der Verfassungsgerichtshof als unparteiische Instanz anerkannt werden will, dann sollte mit den parteipolitischen Postenbesetzungen durch Parlament und Bundesregierung raschest aufgehört werden. Es geht um das Ansehen des Verfassungsgerichtshofes.

(Anm.: Unparteiisch sind Verfassungsrichter (= Judikative) jedenfalls dann nicht, wenn sie von den ParlamentsPARTEIEN (= Legislative) und RegierungsPARTEIEN (= Exekutive) nominiert werden. Selbst eine proporzmäßige Verteilung der Richterposten am Verfassungrichtshof auf alle Parlamentsparteien ist abzulehnen, da dies sogar die maximale Parteilichkeit bewirkt.)

Beispiele zu Verfassungsrichtern und ihrer Nähe zu politischen Parteien: * Der Verfassungsgerichtshofspräsident Dr. Christoph GRABENWARTER wurde von der ÖVP unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nominiert. Das wurde sogar in einem geheimen „Sideletter" (= Nebenabsprache) zum Koalitionsvertrag so ausgemacht und vertraglich festgelegt.

* Die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Dr. Verena MADNER wurde von der GRÜNEN-Partei nominiert und wurde gleich von Beginn an Vizepräsidentin des VfGHs. Sie wurde am 22. April 2020 unter Kurz (ÖVP) und Kogler (GRÜNE) als Verfassungsrichterin nominiert und vom Bundespräsidenten Van der Bellen (GRÜNE) angelobt.

* Der Ex-Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (ÖVP) war als Minister Teil der Bundesregierung wurde kurz darauf dennoch Verfassungsrichter. Das wurde von der ÖVP mit der GRÜNEN Partei sogar in einem geheimen „Sideletter" (= Nebenabsprache) zum Koalitionsvertrag so ausgemacht und vertraglich festgelegt.

* Der Verfassungsrichter Dr. Michael Rami ist ein weiterer besonderer Fall. Er engagiert sich in seinem Hauptberuf als Rechtsanwalt, unter anderem für seine Mandantin Katharina Nehammer, der Frau vom ÖVP-Bundeskanzler.

* Aber auch die SPÖ und die FPÖ stellen Verfassungsrichter.

* Frau Dr. Claudia Kahr war von 1989 – 1992 verfassungsrechtliche Referentin im SPÖ-Klub im Parlament. Eine Mitgliedschaft bei der SPÖ ist daher wahrscheinlich.

* Es gibt derzeit keinen einzigen Verfassungsrichter am VfGH, der tatsächlich unparteiisch ist – also von keiner Parlaments- oder Regierungspartei – nominiert wurde. Damit sind die Verfassungsrichter auch alle abhängig und befangen. Dass die Verfassungsrichter über ihre eigene parteiliche Befangenheit nicht einmal diskutieren bzw. in den VfGH-Erkenntnissen „absprechen" wollen, ist unseres Erachtens ein Skandal der Sonderklasse. Eine Parteimitgliedschaft ist unseres Erachtens ein Ausschließungsgrund für einen Verfassungsrichter und eigentlich meist auch ein Befangenheitsgrund.

2. VfGH-Richter sollten im Richterberuf erfahrene Richter sein:

Ein Feuerwehrhauptmann muss vorher einmal Feuerwehrmann gewesen sein. Ein General einer Armee muss vorher einmal Soldat gewesen sein. Ein Verfassungsrichter sollte vorher einmal Richter gewesen sein. (Das ist aber bei den Verfassungsrichtern nicht der Fall.)

Es geht um die Einstellung der zukünftigen Verfassungsrichter zu ihrem Job. Es erscheint uns sinnvoll, dass österreichische Verfassungsrichter mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Richter als Qualifikation für den Richterjob bei der Bewerbung vorzuweisen haben müssen. (Anm.: Der Abschluß eines Studiums der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien gem. Art. 147 B-VG Abs. 2 ist unseres Erachtens zu wenig.)

Andernfalls haben sie die Bewerbungsvoraussetzung eben nicht erfüllt und sind vorweg auszuscheiden.

(Anm.: Alle derzeitigen 14 Verfassungsrichter übten hingegen nie den Beruf des Richters zuvor in ihrem Leben aus und wurden aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit bzw. ihrer Parteinähe dennoch Verfassungsrichter!!!)

3. Wir fordern hauptberufliche Verfassungsrichter ohne Zweitjob:

Verfassungsrichter sollten in Zukunft Berufsrichter ohne Zweitjob (und ev. auch Drittjob) sein. Es gibt genug am Verfassungsgerichtshof zu tun. Somit wird den Verfassungsrichtern auch als Berufsrichter nicht langweilig werden.

Jedenfalls gibt es durch diese Regel wesentlich weniger Interessenkonflikte und Befangenheiten von Verfassungsrichtern, als bisher.

Hauptberufliche Verfassungsrichter hätten – gegenüber den bisherigen nebenberuflichen Verfassungsrichtern - den Vorteil, dass die Verfahren in Zukunft wesentlich schneller und inhaltlich wesentlich besser werden, als bisher.

(Anm.: Derzeit tagen die österreichischen Verfassungsrichter nur 4x im Jahr in den sogenannten Sessionen.) In fast allen Demokratien sind Höchstrichter auch Berufsrichter, z.B. in den USA, Deutschland, Schweiz, Spanien, usw..

Die aktuellen Bezüge der Verfassungsrichter in Österreich sind wie folgt: Der Verfassungsgerichtshofspräsident kassiert 180% eines Nationalratsabgeordneten, der Vizepräsident 160% und normale Verfassungsrichter 90%. Ein Nationalratsabgeordneter kassiert seit 1. Jänner 2024 10.391 € monatliches Grundeinkommen. (Wofür eigentlich? Was sind seine Pflichten?)

Die Bezüge der Verfassungsrichter sind im Verfassungsgerichtshofgesetz §4 geregelt.

Daraus ergibt sich das monatliche Grundeinkommen wie folgt:

* Verfassungsgerichtshofspräsidenten mit 18.703 €,

* Vizepräsidenten mit 16.625 € und

* normale Verfassungsrichter mit 9.352 €.

Dazu kommen noch die Sitzungsgelder und Sonderzahlungen.

Die Bezüge der Verfassungsrichter sind ohnedies derzeit schon extrem hoch und reichen auch für einen Vollzeitjob.

4. Wahl der Verfassungsrichter sollte durch das Volk auf 10 Jahre erfolgen:

Die Gewaltentrennung soll die Macht im Staate Österreich auf verschiedene Institutionen aufteilen. Die wichtigsten Institutionen sind das Parlament als Gesetzgebung, die Bundesregierung als Staatsverwaltung und die Gerichte als Rechtssprechung. Diese Institutionen sollen sich im Idealfall gegenseitig kontrollieren.

(Anm.: Die Machtverteilung macht aber keinen Sinn, wenn dahinter - wie aktuell - überall die ÖVP steht, denn dann gibt es keine Kontrolle mehr, sondern viele Fälle mit Korruptionsverdacht. Für die ÖVP gilt die Unschuldsvermutung.)

Deshalb sind auch unabhängige und unparteiische Höchstrichter für eine unabhängige Rechtssprechung unerlässlich.

(Anm.: Derzeit werden die Verfassungsrichter von den Parteien mit einer Mehrheit im Parlament und den Koalitionsparteien der Bundesregierung bestellt. Die ÖVP ist immer mit dabei.)

Die unabhängigen Verfassungsrichter sollen sich nur der Rechtssprechung und dem österreichischen Volk verpflichtet fühlen (und nicht irgendwelchen Parteien). Die Unabhängigkeit der Höchstrichter kann - im Sinne der Gewaltentrennung - nur damit garantiert werden, dass Richter eigenständig und direkt vom Volk gewählt werden. Unser Vorschlag dazu ist ist, die Tätigkeit auf 10 Jahre zu beschränken.

---

Was kann und soll Herr und Frau Österreicher tun?

Das „Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik" - Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Rathäusern (außer in Wien) und in den Wiener Magistratischen Bezirksämtern, im Eintragungszeitraum unterschreiben. (Hinweis: Eine Unterstützung mittels ,,ID- Austria" wird von uns wegen den Datenverknüpfungen und Überwachung nicht empfohlen, ist aber auch möglich.)

Was soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber tun?

Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen. Mag. Robert Marschall Bevollmächtigter des „Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik" – Volksbegehren Webseite: www.volksbegehren-oesterreich.at

24. Jänner 2024

ENDE.


Die Wählerevidenz bzw. EU-Wählerevidenz

 dienen als Grundlage für diverse Wahlen und Volsbegehren, Befragungen usw.
 

weitere Informationen

Wahlergebnis-Archiv

Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /

Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /

Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /

Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /

Seite /
Seite /
Seite /
Seite /
Seite /

Seite /

Wahlergebnisse

Seite /
Seite /