Information zur Mengenfeststellung der Abwassergebühr
Wichtige Information betreffend der Subzähler!
Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetzen in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, sind mit einer geeigneten Messanlage dokumentiert. (Hauptwasserzähler)
Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, können bei der Abwasserbenützungsgebühr in Abzug gebracht werden. (Subzähler)
Voraussetzungen:
Die gesetzlichen Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes sehen vor, dass die abgabenvorschreibenden Stellen, in unserem Entsorgungsbereich sind dies die beiden Verbandsgemeinden Paternion und Weißenstein, nur jene Zähler für die Verrechnung der Kanal- bzw. Wassergebühren heranziehen dürfen, die auch geeicht sind!
Das gesetzliche Eichintervall beträgt fünf Jahre.
Für den gesetzlichen Tausch des Hauptzählers ist das jeweilige Wasserwerk bzw. die jeweilige Wassergenossenschaft zuständig. Sofern der Kanalanschlusswerber einen Subzähler (z.B. für Fartebwasser etc.) installiert hat, der bei der Verrechnung der Abwasserkanalgebühr in Abzug gebracht werden soll, ist der Besitzer dieses Zählers laut Maß- und Eichgesetz für den rechtzeitigen Austausch des Subzählers verantwortlich.
- Wird ein Subzähler innerhalb der 5 Jahre Frist nicht erneut geeicht bzw. erneuert, können diese Wassermengen bei der Abwassergebühr nicht mehr gegengerechnet werden und wird dieser Zähler alsdann aus dem Abrechnungssystem der jeweiligen Gemeinde gelöscht.
Ein Subzählertausch bzw. eine Subzählereichung ist von einem Fachpersonal durchzuführen (Installateur) - Nach erfolgtem Zählertausch bzw. erfolter Eichung ist der Wasserverband Unteres Drautal umgehend zu infomieren!
Kontakt:
Wasserverband Unteres Drautal
Ferndorfer Straße 1, 9721 Weissenstein
Tel. 04245 3716 - DW 16
Mail office@wvbud.at
Persönlich:
Wasserverband Unteres Drautal
Ferndorfer Straße 1, 9721 Weissenstein
Bürozeiten: Mo - Fr 07:00 - 12:00 Uhr