Netzraum Kärnten (380 kV-Freileitung samt Mitführung einer 110 kV-Freileitung) – Vorantragsabschnitt nach §§ 31 ff UVP-G 2000; Anberaumung einer öffentlichen Erörterung
Das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7, führt im Vorantragsabschnittsverfahren nach §§ 31 ff UVP-G 2000 am Donnerstag, 02.07.2026, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Congress Center Villach, Europaplatz 1, 9500 Villach, eine öffentliche Erörterung über das von der Austrian Power Grid AG und die KNG-Kärnten Netz GmbH beantragte Projekt „Netzraum Kärnten (380 kV-Freileitung samt Mitführung einer 110 kV-Freileitung)” durch.
Bei der öffentlichen Erörterung haben die Projektwerber die Grundzüge des Vorhabens und die wichtigsten anderen von ihr geprüften Lösungsmöglichkeiten mit der Begründung der Wahl des beantragten Vorhabens darzulegen. Die öffentliche Erörterung erfolgt im Rahmen des aktuellen Vorantragsabschnitts und stellt nicht die mündliche Verhandlung des UVP-Genehmigungsverfahrens dar. Ziel des Vorantragsabschnitts ist unter anderem die Festlegung der Detailtiefe für die Einreichunterlagen, wobei mit der öffentlichen Erörterung auch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt.
Die Geltendmachung von Parteienrechten ist nicht Teil des Vorantragsabschnitts (oder der anberaumten öffentlichen Erörterung), sondern können diese im nachfolgenden Genehmigungsverfahren wahrgenommen werden.
Nähere Details finden Sie im Anhang!
