Kärntner Heizzuschussverordnung - Richtlinien 2024/2025
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Anbei finden Sie die Richtlinien 2024/2025 für den Kärntner Heizkostenzuschuss.
Wichtige Informationen:
Antragsfrist: 01.Oktober 2024 bis 31. März 2025
Persönliche Antragstellung bei der Hauptwohnsitzgemeinde erforderlich - Vertretung durch eine bevollmächtigte Person möglich.
- Großer Heizzuschuss – Einkommensgrenze - Alleinstehende/ Alleinerziehende: Euro 1.270,00.
- Großer Heizzuschuss – Einkommensgrenze – Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen: Euro 1.840,00
- Kleiner Heizzuschuss – Einkommensgrenze - Alleinstehende/ Alleinerziehende: Euro 1.510,00
- Kleiner Heizzuschuss – Einkommensgrenze – Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen: Euro 2.080,00.
- Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt (gilt für den großen und den kleinen Heizzuschuss): Euro 360,00.