Informationen zur Beantragung des Heizkostenzuschusses.
Zweck der Förderung: Die Gewährung eines Heizzuschusses für die folgende Heizperiode.
Höhe des Einkommens: Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2024) betragen:
Heizzuschuss in Höhe von € 180,00 - Einkommensgrenze (monatlich):
- bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.160,-
- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.680,-
- Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-
Heizzuschuss in Höhe von € 110,00 - Einkommensgrenze (monatlich):
- bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.360,-
- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.880,-
- Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-
*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet
Antragstellung: