Kärntner Heizzuschuss 2023/2024

Zurück zur Übersicht

Informationen zur Beantragung des Heizkostenzuschusses.

Zweck der Förderung: Die Gewährung eines Heizzuschusses für die folgende Heizperiode.

Höhe des Einkommens: Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2024) betragen:

Heizzuschuss in Höhe von € 180,00 -  Einkommensgrenze (monatlich): 

  • bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.160,-
  • bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.680,-
  • Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-

Heizzuschuss in Höhe von € 110,00 - Einkommensgrenze (monatlich):

  • bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.360,-
  • bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.880,-
  • Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-

*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet

Antragstellung:

Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom 02. Oktober 2023 bis einschließlich 29. März 2024 ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat während der dort festgelegten Parteienverkehrszeiten eingebracht werden.

Seite /